Vom Gesetzgeber vergessen: Kinder mit Diabetes Typ 1 ab 1. November ohne Schulbegleitung?
„Keine gesetzliche Grundlage mehr“
Viele Eltern, die froh sind, den Kampf, um die Kostenübernahme für eine Begleitperson für ihr Kind mit Diabetes in Kindergarten und Schule durchgestanden zu haben, steht wahrscheinlich ein neuer Schock bevor: Durch eine Veränderung von Richtlinien und Gesetzesgrundlagen könnten sie diesen Anspruch verlieren.
Betroffene Eltern stehen nun vor großen Problemen. Manche Krankenkassen als Träger der Kosten für die pflegerische Versorgung des Kindes sehen nun keine Rechtsgrundlage mehr für die Übernahme der Behandlungspflege. Derzeit laufen in den Patientenvertretungen und beim Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) die Drähte heiß, was nun zu tun sei. Die ISL hat bereits eine Hilfsseite eingerichtet. Dort findet ihr Informationen, wie die neuen Formulare vom behandelnden Kinderarzt ausgefüllt werden müssen, um den Anspruch wenigstens rechtssicher zu begründen. Außerdem können Erfahrungsberichte eingereicht werden.
Mehr Infos und Quellverweis: www.diabetiker-nds.de vom 20.10.2023
Schule, Rechtliches, Betreuung, Krankenkasse, Politik, Kindergarten
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