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Schule-Kindergarten

Diabetes: Krankenkasse muss Kind in der Grundschule Schulbegleitung zahlen

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass ein an Diabetes mellitus Typ 1 erkranktes Grundschulkind Anspruch auf Kostenübernahme für eine Schulbegleitung durch die gesetzliche Krankenversicherung für die gesamte Grundschulzeit hat. Diese Entscheidung beruht auf der Notwendigkeit einer speziellen Krankenbeobachtung während der Schulzeit, um lebensgefährliche Über- und Unterzuckerungen zu vermeiden, die durch die klassische Insulintherapie allein nicht ausreichend kontrolliert werden können.

Mehr infos und Quellverweis: anwalt.de vom 18.4.2024

Schule, Rechtliches, Kindergarten

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