Aktuelles Urteil zu Schulbegleitung bei Diabetes - Krankenkassen in der Pflicht
Krankenkassen verweigern immer öfter die Kostenübernahme für eine Begleitperson. Die Begründung: aufgrund einer Änderung der Hilfsmittel-Richtlinie sei dies nun keine Leistung der Krankenkasse mehr. Auch eine sog. “ausserklinische Intensivpflege” komme nicht in Betracht, da die Voraussetzungen hierfür nicht vorlägen.
Nach einem aufwendigen Rechtsstreit gegen die AOK Hessen konnte ich nun für eine betroffene Familie das bundesweit erste Urteil (Sozialgericht Darmstadt, 07.02.2025, S 13 KR 262/23) zu dieser Frage erwirken.
Mehr Infos und Quellverweis: diabetes-und-recht.de vom 12.2.2025
Schule, Rechtliches, Betreuung, Krankenkasse, Kindergarten
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