GdB & Pflegegeld
Diabetes-Kids Umfrage Vergleich 2020 vs. 2021: Welchen Grad der Behinderung (GdB) habt ihr für Euer Kind mit Diabetes?
Welchen Grad der Behinderung (GdB) habt ihr für Euer Kind mit Diabetes?
Ein Vergleich der Umfrageergebnisse auf Diabetes-Kids.de aus 2020 und 2021:
Kinder mit Typ-1-Diabetes erhalten jetzt leichter Pflegegeld
Baierbrunn (ots) - Die Chancen für Kinder mit Typ-1-Diabetes, Pflegegeld zu bekommen, haben sich deutlich verbessert: Eltern dieser Kinder profitieren seit der Pflegereform 2017 von einer neuen Art der Begutachtung, wie Dr. Andrea Kimmel, Gesundheitswissenschaftlerin im Team Pflege des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, im Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber" erklärt. Berücksichtigten die Pflegekassen vor 2017 nur die Hilfe bei Körperpflege und Ernährung, kann mittlerweile auch die Unterstützung bei der Therapie angerechnet werden: zum Beispiel Insulin spitzen, Kohlenhydrate berechnen oder das Begleiten zum Arzt.
Pflegegeld für Kinder mit Diabetes ?
Pflegebedürftig sind gemäß § 14 Abs. 1 SGB XI Personen, die “wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßigen wiederkehrende Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße (§ 15) der Hilfe bedürfen.”
Ein ausführlicher Artikel mit zahlreichen Urteilstexten zu diesem komplexen Thema unter www.diabetes-und-recht.de vom 21.7.2013
Kann ich meinen Schwerbehindertenausweis wieder abgeben?
Eine - berechtigterweise - häufig gestellte Frage ist, ob man "den Schwerbehindertenausweis" oder juristisch betrachtet, den Status der Schwerbehinderung wieder loswerden kann. Das ist gerade deshalb wichtig, weil die Feststellung der Schwerbehinderung nicht nur Vorteile hat, beispielsweise kann es Probleme bei der Jobsuche geben oder es können auch psychische Gründe bestehen, die in einem den Entschluss reifen lassen die Schwerbehinderteneigenschaft wieder loszuwerden.
Mehr Info und Quellverweis: https://rechtsfragenblog.de vom 14.6.2013
Unter welchen Voraussetzungen bekomme ich einen Schwerbehindertenausweis mit Diabetes?
Immer wieder in Foren und sozialen Netzwerken heiß diskutiert ist die Frage, ob man mit Diabetes einen Schwerbehinderten Ausweis bekommt und unter welchen Voraussetzungen dies verlangt werden kann.
Dies wurde jetzt in einem Bericht auf https://rechtsfragenblog.de vom 31.5.2013 ausführlich erklärt und zusammengestellt.
Schwerbehindertenrecht: Bei Diabetes ist Therapieaufwand nicht allein maßgeblich für Schwere der Behinderung
Schwerbehindertenrecht: Therapieaufwand ist nicht allein maßgeblich für die Schwere einer Behinderung
Menschen mit Diabetes müssen zum Erhalt eines Schwerbehindertenausweises erhebliche Einschnitte in die Lebensführung nachweisen
Berlin - Damit Diabetiker den Schwerbehindertenstatus erhalten, müssen neben der Belastung durch hohen Therapieaufwand auch erhebliche Beeinträchtigungen im Alltag vorliegen: Menschen mit Diabetes können nach den einschlägigen Vorschriften den Schwerbehindertenstatus erhalten, wenn sie täglich mindestens vier Insulininjektionen benötigen, deren Dosis sie je nach Ernährung, Bewegung und Blutzucker selbst anpassen. Dieser Therapieaufwand allein reicht aber – anders als es mitunter zu lesen ist – nicht aus, um den Schwerbehindertenausweis zu bekommen. Vielmehr müssen die Betroffenen zusätzlich auch noch nachweisen, dass sie durch erhebliche Einschnitte gravierend in ihrer Lebensführung beeinträchtigt sind. In einer aktuellen Entscheidung ( B 9 SB 2/12 R, Urteil vom 25.10.2012) wurden diese zusätzlichen Voraussetzungen vom Bundessozialgericht nochmals bestätigt. diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe rät daher Menschen mit Diabetes, im Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis die geforderten gravierenden Einschnitte in der Lebensführung möglichst detailliert zu belegen.
Nicht jeder Diabetiker "schwerbehindert"
KASSEL (mwo). Ständige Blutzuckerkontrolle, auf gesund Ernähren achten und regelmäßige vorbeugende Arztbesuche: Das reicht nicht, damit Diabetiker als Schwerbehinderte anerkannt werden.
Steuerfreibetrag wegen Behinderung
Frage:
Meine Tochter hatte bis zum letzten Jahr im April das Merkzeichen H nebst 50 %GdB, den sie behalten hat. Muss das H dann bei der Einkommensteuer für das ganze Jahr noch berücksichtigt werden? Oder wird es nur anteilig für die Monate berücksichtigt?
Freie Fahrt für Kinder mit Diabetes / Schwerbehindertenausweis kann sich auch für junge Diabetiker lohnen
Baierbrunn (ots) – Kinder mit Diabetes können einen Schwerbehinderten-Ausweis beantragen und dadurch mehrere Vorteile in Anspruch nehmen: freie Fahrt mit der Bahn und im öffentlichen Nahverkehr, jährliche Steuerfreibeträge und einen Pflege-Pauschbetrag, erklärt der Fachanwalt für Sozialrecht, Tim C. Werner, aus Frankfurt im Apothekenmagazin “Diabetes Ratgeber”. Die Kinder müssen auf Insulin angewiesen sein und im Antrag ihren Therapie-Aufwand nachweisen, etwa durch ein Tagebuch. Für jüngere Kinder gilt der Ausweis zunächst bis zum Ende des 10. Lebensjahres, danach muss er bis zum 20. Lebensjahr alle fünf Jahre verlängert werden.
Frage nach Schwerbehinderung bei Bewerbungsgespräch zulässig!
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden (BAG, Urteil vom 16.02.2012, Az. 6 AZR 553/10), dass die Frage nach einer Schwerbehinderung bei einem Bewerbungsgespräch gestellt werden darf und eine Lüge damit unzulässig ist.
Mehr Info und Quellverweis: Jans Rechtsfragen Blog vom 16. Feb. 2012
Diabetes: Recht auf Behindertenausweis
Viele Diabetiker sind dankbar für den Hinweis, dass sie Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis haben, betont diabetesDE.
Wer mindestens viermal täglich Insulin spritzt und durch die Krankheit erheblich beeinträchtigt wird, dem steht grundsätzlich ein solcher Ausweis zu, so die Organisation.
Auch Eltern von einem Kind mit Diabetes erhalten Steuervorteile, wenn dieses als schwerbehindert eingestuft wurde.
Quelle: Bericht der Ärztezeitung vom 9. Dez. 2011
Kampf um den Behindertenstatus
Die meisten Leute sind froh, dass sie nicht als schwerbehindert gelten. Doch genau darum kämpft Markus (18). Er hat Diabetes und fühlt sich nicht im eigentlichen Sinne schwer behindert. Aber er ist chronisch krank und muss sein Leben seiner Krankheit anpassen.
Deswegen will er in den Genuss der Vorteile eines Schwerbehindertenausweises kommen. Zusammen mit seiner Mutter hat er erst Widerspruch gegen die Aberkennung des Schwerbehindertenausweises eingelegt und dann dagegen geklagt.
Hintergrund: Bis zum sechzehnten Lebensjahr gelten Diabetiker in der Regel noch als schwerbehindert, erläutert Rolf Scheid aus der Abteilung Schwerbehindertenausweise des Rheinisch-Bergischen-Kreises. Danach wird ihnen dieser Status aberkannt. Und genau dagegen legte Markus vor Gericht Klage ein.
Bessere Chancen auf Schwerbehindertenausweis für Diabetiker
Bundesrat rückt Therapieaufwand bei der Einstufung des Behindertengrads in den Mittelpunkt
Der Bundesrat hat die Voraussetzungen geändert, unter denen Diabetiker in Zukunft einen Schwerbehindertenausweis beantragen können. Nach der Neuregelung ist nun der Behandlungsaufwand für die Bewilligung ausschlaggebend und nicht wie bisher das Behandlungsergebnis.
„Für Diabetiker, die sich Insulin spritzen oder eine Insulinpumpe tragen, kann die neue Regelung eine großer Verbesserung bringen“, begrüßt Dr. Jürgen Hoß aus dem Berufsverband der diabetologischen Schwerpunktpraxen in Nordrhein (BdSN) die Bundesratsentscheidung.
Neues Schwerbehindertenrecht für Diabetiker: Bundesratsentscheidung rückt Therapieaufwand in den Mittelpunkt bei der Einstufung des Behindertengrads
Düsseldorf/Berlin – Der Bundesrat hat heute eine Neuregelung der Versorgungsmedizin-Verordnung beschlossen. Darin sind die Voraussetzungen geändert, nach denen Diabetiker zukünftig einen Schwerbehindertenausweis erhalten können. Ausschlaggebend für die Bewilligung sind jetzt der hohe Therapieaufwand der Betroffenen und deren Benachteiligungen im Alltag. Bisher musste der Nachweis schwerer Unterzuckerungen erbracht werden, um als Diabetiker Schwerbehindertenstatus zu erhalten. diabetesDE und die Deutsche Diabetes-Gesellschaft (DDG) begrüßen an den neuen Einstufungskriterien zum Grad der Behinderung (GdB), dass Diabetikern nun nicht mehr so häufig der Verlust des Führerscheins oder eine Arbeitsunfähigkeit droht. Die Diabetes-Experten erhoffen sich von der Neuregelung außerdem mehr Rechtssicherheit und Transparenz.
DiabetesDE unterstützt rechtliche Beratung: Vor- und Nachteile eines Schwerbehindertenausweises im Vorfeld prüfen
Berlin – Die Feststellung einer Behinderung kann für Menschen mit Diabetes berufliche und finanzielle Vorteile bringen. Trotz der Beeinträchtigungen, denen viele Diabetiker im Alltag ausgesetzt sind, erhalten nur wenige einen Schwerbehindertenausweis. Dafür muss ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorliegen. diabetesDE und die Deutsche Diabetes-Gesellschaft raten Betroffenen im Vorfeld abzuwägen, ob ein solcher Ausweis für sie vorteilhaft ist. Der Antrag sollte dann mit ärztlicher und rechtlicher Unterstützung geplant werden.
Empfehlungen von Diabetes-Kids zum Thema Pflegegeld bei Typ 1 Diabetes
Sehr oft kommt es in unseren Foren zu Diskussionen zum Thema Pflegegeld bei Typ 1 Diabetes.
Leider ist es so, daß sehr viele Eltern einen Antrag auf Pflegegeld stellen, aber nur ein sehr geringer Anteil davon wirklich Pflegegeld zugesprochen bekommen. Etwa 32% aller Familien mit einem Diabetes-Kid in Deutschland beantragen Pflegegeld. Genehmigt werden nur ca. 5%.
10,5% der Eltern akzeptieren die Ablehnung und der Rest beschäftigt die deutschen Gerichte.
Diese Situation ist weder für die Allgemeinheit gut, die die Kosten der vielen Gerichtsverfahren zu tragen hat, noch für die Eltern, die sich vergeblich um Pflegegeld mühen und mit dem Resultat unzufrieden sind.
Aus diesem Grunde haben wir beschlossen, ein paar Empfehlungen zusammen zu stellen, bei denen wir ein Pflegegeld bei Typ 1 Diabetes für angebracht halten:
- In den ersten 2 Jahren nach Manifestation bei Kindern im Alter von 0-14 Jahren, wenn deshalb ein Elternteil aufhören muss zu arbeiten oder nur noch halbtags arbeiten kann, wenn die Betreuung nicht durch das Elterngeld abgedeckt wird.
- Kindergarten/Schule weigert sich die Diabetes Behandlung zu unterstützen, es wird dort keine Integrativkraft gewährt und das Kind kann das noch nicht alleine.
- Das Kind hat zusätzlich pflegeaufwändige Erkrankungen
- In der Familie gibt es mehrere Kinder mit pflegeaufwändigen Erkrankungen
- Auch würden wir Pflegegeld bei einem überdurchschnittlichen Familieneinkommen ausschliessen.
Wir sind gerne bereit, diese Liste regelmässig zu überarbeiten und freuen uns auf eure konstruktiven Kommentare zu diesem Artikel.