Diabetes: Recht auf Behindertenausweis
Viele Diabetiker sind dankbar für den Hinweis, dass sie Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis haben, betont diabetesDE.
Wer mindestens viermal täglich Insulin spritzt und durch die Krankheit erheblich beeinträchtigt wird, dem steht grundsätzlich ein solcher Ausweis zu, so die Organisation.
Auch Eltern von einem Kind mit Diabetes erhalten Steuervorteile, wenn dieses als schwerbehindert eingestuft wurde.
Quelle: Bericht der Ärztezeitung vom 9. Dez. 2011
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Gehandhabt wird es wohl weitgehend so: Bei ICT oder Pumpe gibt es ohne Diskussion weiter GdB 50 (und damit den Ausweis), das Merkzeichen „H" aber nur noch in besonderen Fällen, z. B. bei schwerer Hypo-Wahrnehmungsstörung.
Bei CT gibt es GdB 40 und somit KEINEN Ausweis, u. U. arbeitsrechtlich aber die Gleichstellung und damit Kündigungsschutz, mehr Urlaubstage und früher Rente.
Gruß
Gottwalt
