Skip to main content

Werde unser Facebook Fan

Dies & Das

Diabetes: Recht auf Behindertenausweis

Viele Diabetiker sind dankbar für den Hinweis, dass sie Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis haben, betont diabetesDE.

Wer mindestens viermal täglich Insulin spritzt und durch die Krankheit erheblich beeinträchtigt wird, dem steht grundsätzlich ein solcher Ausweis zu, so die Organisation.

Auch Eltern von einem Kind mit Diabetes erhalten Steuervorteile, wenn dieses als schwerbehindert eingestuft wurde.

Quelle: Bericht der Ärztezeitung vom 9. Dez. 2011

Behinderung, Rechtliches

  • Erstellt am .
  • Aufrufe: 6681
Anmelden

Diskutiert diesen Artikel im Forum (2 Antworten).
Gottwalt antwortete auf das Thema:
03 Jan. 2012 22:04
Die versorgungsmedizinischen Grundsätze (früher sog. „Anhaltspunkte") sind diesbezüglich geändert worden, es gilt nun die o. g. Regel.
Gehandhabt wird es wohl weitgehend so: Bei ICT oder Pumpe gibt es ohne Diskussion weiter GdB 50 (und damit den Ausweis), das Merkzeichen „H" aber nur noch in besonderen Fällen, z. B. bei schwerer Hypo-Wahrnehmungsstörung.
Bei CT gibt es GdB 40 und somit KEINEN Ausweis, u. U. arbeitsrechtlich aber die Gleichstellung und damit Kündigungsschutz, mehr Urlaubstage und früher Rente.

Gruß

Gottwalt
Herbstwind antwortete auf das Thema:
03 Jan. 2012 21:38
Unser Sohn hat seit 1.5 Jahren Diabetes Typ 1 und hat damals einen Behindertenausweis bekommen, den er zum Busfahren in die Stadt sehr gerne nutzt oder auch mal um weiter weg zu Freuden zu fahren. Uns wurde gesagt, dass dieser Ausweis nur bis 15 Jahre gilt und dann wieder aufgehoben wird. Hat da jemand schon Erfahrungen gesammelt? Pascal ist jetzt 14,5.

Das könnte auch interessant sein