Anpassung der (Schwer-)Behindertenpauschbeträge geplant
Menschen mit einer anerkannten (Schwer-)Behinderung dürfen sog. Pauschbeträge in ihrer Steuererklärung geltend machen. Das sind pauschale Freibeträge, die man hinzusetzen darf. Sprich: Das Einkommen, das auf den Freibetrag entfällt wird nicht besteuert. Bei Menschen mit einem GdB von unter 50 ist dies nur eingeschränkt möglich (§ 33b Abs. 2 EStG). Im Übrigen sehen die Pauschbeträge aktuell wie folgt aus (§ 33b
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Behinderung, Rechtliches, Expertenrat
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