Diabetes-Kind in der Kita: Krankenkasse muss für Pflegeperson zahlen
Familie aus Bottrop gewinnt vor Gericht
Nach einem langjährigen Prozess vor Gericht konnte eine Familie aus Bottrop einen ganz besonderen Fall für sich entscheiden: Krankenkassen müssen demnach in Zukunft für die Kosten einer Pflegeperson für ein Kind mit Diabetes in der Kita aufkommen.
Für Kinder mit Typ-1-Diabetes ist es ein wegweisendes Urteil. Im Abschluss eines am Sozialgericht Gelsenkirchen verhandelten Falles heißt es: „Die Beklagte wird (…) verurteilt, dem Kläger häusliche Krankenpflege im verlangten Umfang zu bewilligen.“ Damit steht fest: Die Kosten für eine Pflegeperson in der Kita werden von der Krankenkasse übernommen. Und so wird der Weg für Kinder mit Diabetes in die Kita mit der Urteilsfällung vom 14. Oktober 2022 erheblich einfacher. Für dieses Urteil hat Familie Hecht aus Bottrop gekämpft. 2019 reichten sie Klage ein, der Rechtsstreit mit der Barmer zog sich über drei Jahre hin bis zur Gerichtsentscheidung.
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