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Freie Fahrt für Kinder mit Diabetes / Schwerbehindertenausweis kann sich auch für junge Diabetiker lohnen

Baierbrunn (ots) – Kinder mit Diabetes können einen Schwerbehinderten-Ausweis beantragen und dadurch mehrere Vorteile in Anspruch nehmen: freie Fahrt mit der Bahn und im öffentlichen Nahverkehr, jährliche Steuerfreibeträge und einen Pflege-Pauschbetrag, erklärt der Fachanwalt für Sozialrecht, Tim C. Werner, aus Frankfurt im Apothekenmagazin “Diabetes Ratgeber”. Die Kinder müssen auf Insulin angewiesen sein und im Antrag ihren Therapie-Aufwand nachweisen, etwa durch ein Tagebuch. Für jüngere Kinder gilt der Ausweis zunächst bis zum Ende des 10. Lebensjahres, danach muss er bis zum 20. Lebensjahr alle fünf Jahre verlängert werden.

Dieser Beitrag ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei. Die Inhalte weiterführender Links, auf die in dieser Pressemitteilung verwiesen wird, unterliegen dem Copyright des jeweiligen Anbieters der verlinkten Seite.

Das Apothekenmagazin “Diabetes Ratgeber” 4/2012 liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatungan Kunden abgegeben.

Pressekontakt:

Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de
www.diabetes-ratgeber.net

Quelle: Pressemeldung des Wort und Bild Verlags vom 11. Apr. 2012

Behinderung

  • Erstellt am .
  • Aufrufe: 9277
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Diskutiert diesen Artikel im Forum (3 Antworten).
Juli antwortete auf das Thema:
14 Apr. 2012 17:50
Ich hab´ den Artikel schon bei Facebook gesehen und finde das ein bisschen merkwürdig dargestellt, ehrlich gesagt!
Die kostenfreie Bus-/Bahnfahrt richtet sich immer nach dem SBH-MERKMAL und kommt bei Kindern aus dem Merkmal H. Es kann eben nicht pauschal jeder mit einem Schwerbehindertenausweis kostenfrei öffentliche Verkehrsmittel benutzen! Gleiches gilt für die Steuerfreibeträge.

Der Autor zielt eigentlich auf das H ab ... das Kinder bis zum 16. LJ in der Regel ja auch bekommen ... und macht daraus pauschal die Schwerbehinderung. Das differenziert sich ja aber durchaus nochmal!
Schokohase antwortete auf das Thema:
14 Apr. 2012 14:33
Hallo,

bei uns hieß es ausdrücklich, Autosteuer und Freiticket wäre möglich! Freiticket haben wir bereits und ein Antrag auf Autosteuer wurde uns zusätzlich geschickt. Leider scheitert der daran, dass auch ich das Auto nutzen würde. :(

Gruß,
Sabine
Lena DM 08 antwortete auf das Thema:
14 Apr. 2012 06:43
Dieser Beitrag unterliegt nicht dem Copyright

Hallo Zusammen

Im Bescheid vom Versorgungsamt Bielefeld vom 24.11.2006 an Anna-Lena heist es,
Um entscheiden zu können,ob bei Ihnen eine Behinderung vorliegt,habe ich den Medizinischen Sachverhalt aufgeklärt.Die Auswertung der jetzt vorliegenden Unterlagen unter Ärztlicher Beteiligung hat ergeben,dass bei Ihnen folgende Beeinträchtigungen vorliegen.
1 Wiederkehrende Lungenfunktionsstörungen
2 Insulinbedürftige Zuckerstoffwechselstörung
GBH
Die Gültigkeit des Ausweises ist längstens bis zur Vollendung des 10 Lebensjahres befristet.Danach ist der Ausweis ohne Lichtbild nicht mehr gültig.Bitte beantragen Sie dann die Ausstellung eines neuen Schwerbehindertenausweises.Dem Antrag fügen Sie bitte ein Lichtbild bei.
Zum Ausweis muß man dann eine Wertmarke beantragen,um kostenlos Bus,Bahn und LH nutzen zu können.Die Wertmarke ist für Kinder kostenlos.Hat der Inhaber ein B dann darf die Begleitung kostenlos mit.Falls keine Wertmarke genommen wird weil Eltern manchmal die Steuer für das Auto in Anspruch nehmen muß das Kind ab 6 bis zum 15 die Hälfte Bezahlen und ab 15 den vollen Preis.Falls ein Ausweis ohne Marke mit B Vorhanden ist muß das Kind Kostenlos befördert werden und die Begleitung muß voll Bezahlen.
Lg
Elisabeth und Günther

Da es aber die Versorgungsämter nicht mehr gibt,muß man mit dem Ausweis zum Kreisamt und dort verlängern.Bei uns hat es ca 15 Minuten gedauert.Erst wenn Anna-Lena 16 ist muß sie neu Beantragen.

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