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Diabetes-Kids Expertenforum

Steuerfreibetrag wegen Behinderung

Frage:
Meine Tochter hatte bis zum letzten Jahr im April das Merkzeichen H nebst 50 %GdB, den sie behalten hat. Muss das H dann bei der Einkommensteuer für das ganze Jahr noch berücksichtigt werden? Oder wird es nur anteilig für die Monate berücksichtigt?

Antwort von unserem Experten, Rechtsanwalt Herr Oliver Ebert:
Bei den gewährten Steuerfreibeträgen wegen Behinderung handelt es sich um Jahresbeträge. Sie können immer in voller Höhe geltend gemacht werden, auch wenn die Behinderung nicht das ganze Jahr bestanden oder sich vermindert hat.
Der höhere Pauschbetrag für das Merkzeichen H wird also für das ganze Jahr zuerkannt.

Die Beiträge in dieser Rubrik Fragen & Anworten sind ein anonymisierter Auszug aus unseren Expertenforen im geschützten Mitgliederforum. Wenn Ihr selbst eine Frage an unsere Experten stellen möchtet, schreibt an webmaster@diabetes-kids.de oder als Mitglied in unser Expertenforum.

Behinderung, Finanzielles

  • Erstellt am .
  • Aufrufe: 8390
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Diskutiert diesen Artikel im Forum (2 Antworten).
Cheffchen antwortete auf das Thema:
12 Juni 2020 15:49
Hallo,
ganz klar falsch vom Finanzamt, siehe 33b EStG, Richtlinie Absatz 8 unten bei Richtlinie das [+].
Das ganze Jahr egal wann anfang oder ende.
esth.bundesfinanzministerium.de/esth/201...graf-33b/inhalt.html
Code:
abs 8 R33: Bei Beginn, Änderung oder Wegfall der Behinderung im Laufe eines Kalenderjahres ist stets der Pauschbetrag nach dem höchsten Grad zu gewähren, der im Kalenderjahr festgestellt war. 2Eine Zwölftelung ist nicht vorzunehmen. 3Dies gilt auch für den Hinterbliebenen- und Pflege-Pauschbetrag.

Cheffchen
Niemand antwortete auf das Thema:
11 Juni 2020 18:48
Das hat das Finanzamt bei uns anders gesehen und uns nur noch den reduzierten Freibetrag zugestanden. Dagegen möchte ich gerne Widerspruch einlegen. Gibt es eine Rechtsgrundlage, auf die ich mich im Widerspruch beziehen kann?

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