Information zur Pflegestufe / Pflegegrade bei Kindern mit Typ1 Diabetes
Ab 01.01.2017 werden die Pflegestufen „0“, 1, 2 und 3 von den Pflegegraden 1, 2, 3, 4 und 5 abgelöst.
Wer eine Pflegestufe aufgrund einer körperlichen Einschränkung hat und wo keine neue Begutachtung ansteht, wird dann automatisch auf die nächst höheren Pflegegrad übergeleitet. Geplant ist, dass die Kriterien, die dann begutachtet werden, sich ändern. Was das konkret für den Typ 1 Diabetes bedeutet, ist noch völlig unklar.
Die Pflegestufen sind ursprünglich entwickelt worden, damit ältere Menschen zu Hause Pflege erhalten können. Daher geht es bei Pflege in erster Linie nicht um medizinische Handlungen, sondern um Unterstützung beim Waschen, Duschen, Baden, Toilettengang, beim Essen (Füttern), bei der Körperpflege, Aufstehen, Hinlegen, Anziehen, Ausziehen und Begleitung zu Therapien.
Viele Eltern von jüngeren Kindern fragen sich, ob Sie eine Pflegestufe für Ihr Kind beantragen sollen.