Wenn ein Familienmitglied an Diabetes erkrankt ist, kann es sich lohnen, einen Pflegegrad anerkennen zu lassen, zum Beispiel bei einem Kind oder auch bei den älter werdenden Eltern. Menschen sind pflegebedürftig, wenn sie gesundheitlich in ihrer Selbstständigkeit oder den Fähigkeiten eingeschränkt sind und deswegen Hilfe anderer Menschen benötigen und wenn die Beeinträchtigungen, gesundheitliche Belastungen oder Anforderungen nicht alleine ausgeglichen oder bewältigt werden können.
Baierbrunn (ots) - Die Chancen für Kinder mit Typ-1-Diabetes, Pflegegeld zu bekommen, haben sich deutlich verbessert: Eltern dieser Kinder profitieren seit der Pflegereform 2017 von einer neuen Art der Begutachtung, wie Dr. Andrea Kimmel, Gesundheitswissenschaftlerin im Team Pflege des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, im Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber" erklärt. Berücksichtigten die Pflegekassen vor 2017 nur die Hilfe bei Körperpflege und Ernährung, kann mittlerweile auch die Unterstützung bei der Therapie angerechnet werden: zum Beispiel Insulin spitzen, Kohlenhydrate berechnen oder das Begleiten zum Arzt.
Pflegebedürftig sind gemäß § 14 Abs. 1 SGB XI Personen, die “wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßigen wiederkehrende Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße (§ 15) der Hilfe bedürfen.”
Ein ausführlicher Artikel mit zahlreichen Urteilstexten zu diesem komplexen Thema unter www.diabetes-und-recht.de vom 21.7.2013
Eine - berechtigterweise - häufig gestellte Frage ist, ob man "den Schwerbehindertenausweis" oder juristisch betrachtet, den Status der Schwerbehinderung wieder loswerden kann. Das ist gerade deshalb wichtig, weil die Feststellung der Schwerbehinderung nicht nur Vorteile hat, beispielsweise kann es Probleme bei der Jobsuche geben oder es können auch psychische Gründe bestehen, die in einem den Entschluss reifen lassen die Schwerbehinderteneigenschaft wieder loszuwerden.
Immer wieder in Foren und sozialen Netzwerken heiß diskutiert ist die Frage, ob man mit Diabetes einen Schwerbehinderten Ausweis bekommt und unter welchen Voraussetzungen dies verlangt werden kann.
Schwerbehindertenrecht: Therapieaufwand ist nicht allein maßgeblich für die Schwere einer Behinderung
Menschen mit Diabetes müssen zum Erhalt eines Schwerbehindertenausweises erhebliche Einschnitte in die Lebensführung nachweisen
Berlin - Damit Diabetiker den Schwerbehindertenstatus erhalten, müssen neben der Belastung durch hohen Therapieaufwand auch erhebliche Beeinträchtigungen im Alltag vorliegen: Menschen mit Diabetes können nach den einschlägigen Vorschriften den Schwerbehindertenstatus erhalten, wenn sie täglich mindestens vier Insulininjektionen benötigen, deren Dosis sie je nach Ernährung, Bewegung und Blutzucker selbst anpassen. Dieser Therapieaufwand allein reicht aber – anders als es mitunter zu lesen ist – nicht aus, um den Schwerbehindertenausweis zu bekommen. Vielmehr müssen die Betroffenen zusätzlich auch noch nachweisen, dass sie durch erhebliche Einschnitte gravierend in ihrer Lebensführung beeinträchtigt sind. In einer aktuellen Entscheidung ( B 9 SB 2/12 R, Urteil vom 25.10.2012) wurden diese zusätzlichen Voraussetzungen vom Bundessozialgericht nochmals bestätigt. diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe rät daher Menschen mit Diabetes, im Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis die geforderten gravierenden Einschnitte in der Lebensführung möglichst detailliert zu belegen.
KASSEL (mwo). Ständige Blutzuckerkontrolle, auf gesund Ernähren achten und regelmäßige vorbeugende Arztbesuche: Das reicht nicht, damit Diabetiker als Schwerbehinderte anerkannt werden.
Frage: Meine Tochter hatte bis zum letzten Jahr im April das Merkzeichen H nebst 50 %GdB, den sie behalten hat. Muss das H dann bei der Einkommensteuer für das ganze Jahr noch berücksichtigt werden? Oder wird es nur anteilig für die Monate berücksichtigt?