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DMP-Leitlinien für Typ 1 Diabetes: Aktualisierung auch für moderne Insuline erforderlich

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IQWiG-Empfehlungen zum Änderungsbedarf stehen nicht im Einklang mit eigenen Analysen

Mainz, 30.08.2011 - Bei einer systematischen Leitlinienrecherche findet das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zahlreiche evidenzbasierte Empfehlungen für den Einsatz moderner Insuline. Trotzdem leitet es daraus keinen potenziellen Überarbeitungsbedarf für das deutsche Disease-Management-Programm (DMP) zu Typ 1 Diabetes ab. Eine Aktualisierung würde den Betroffenen die Vorteile moderner Insuline - auch Insulinanaloga genannt - frühzeitiger und umfassender zugänglich machen.

Mit Analogon weniger Hypoglykämien bei Kleinkindern

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Basalinsulin-Analoga sind bei kleinen Kindern bisher nicht zugelassen. Nach Studiendaten würden sie aber davon profitieren.

NORWICH (eis) Bei zwei- bis fünfjährigen Kindern mit Typ-1-Diabetes wird mit dem langwirksamen Analogon Insulindetemir (Levemir®) eine ebenso gute Stoffwechselkontrolle wie mit humanem Basalinsulin erzielt. Mit dem langwirksamen Analogon haben die Kinder aber deutlich weniger Hypoglykämien, wie eine Studie belegt.

Novo Nordisk zur IQWIG-Leitlinienanalyse bei Typ 1 Diabetes - Vorteile machen moderne Insuline in anderen Ländern zur empfohlenen Therapiealternative

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IQWiG analysiert internationale Leitlinien zur Aktualisierung des DMP Diabetes mellitus Typ 1

Mainz, 21.12.2010 – Bei einer systematischen Leitlinienrecherche findet das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zahlreiche evidenzbasierte Empfehlungen für den Einsatz moderner Insuline. Trotzdem leitet es daraus keinen potentiellen Überarbeitungsbedarf für das deutsche Disease-Management-Programm (DMP) zu Typ 1 Diabetes ab, der die Vorteile moderner Insuline – auch Insulinanaloga genannt – den Betroffenen frühzeitiger und umfassender zugänglich machen würde.

In seinem Vorbericht vom 10. November 2010 konstatiert das IQWiG, dass in den Behandlungsempfehlungen englischer, kanadischer und amerikanischer Leitlinien-Organisationen moderne Insuline in verschiedenen Therapiesituationen den Humaninsulinen gleichgestellt oder bevorzugt eingesetzt werden sollen.1,2 Dies betrifft beispielsweise die flexiblere Mahlzeiteneinnahme, die Insulinpumpen-Therapie und die Verringerung des Risikos für Unterzuckerungen. Das IQWiG stellt zwar Unterschiede zu den bisherigen DMP-Leitlinien und den eigenen Nutzenbewertungen fest. Es leitet aus dieser Diskrepanz – im Gegensatz zu anderen Teilbereichen der DMP-Aktualisierungsempfehlungen – aber keinerlei Änderungsbedarf ab.

Kinderärztin erklärt, welche Auswirkungen es haben kann, wenn bestimmte Insulinpräparate einfach aus dem Leistungskatalog gestrichen werden.

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INTERVIEW JEANNETTE SY, FACHÄRZTIN FÜR KINDER- UND JUGENDMEDIZIN

„Die Kinder würden Lebensqualität verlieren“

Diabetes ist die häufigste Stoffwechselerkrankung bei Kindern und Jugendlichen. Experten schätzen, dass ungefähr 25 000 Kinder und Jugendliche in Deutschland Typ-1-Diabetiker sind, Tendenz steigend. Derzeit erkranken jährlich etwa 2000 Kinder im Jahr neu. Jeannette Sy betreut etwa 30 solcher Kinder im Klinikum Esslingen. Doris Brändle hat sich mit ihr darüber unterhalten, wie diese Kinder mit der Krankheit klarkommen. Die Ärztin spricht auch darüber, welch einschneidende Folgen es für die Kinder hätte, wenn Analoginsulin, mit dem viele Kinder behandelt werden, wie geplant aus Kostengründen vom Leistungskatalog gestrichen würde.

Das komplette Interview fíndet ihr hier: Esslinger Zeitung vom 9. Aug. 2010

diabetesDE und DDG kritisieren Entscheidung des Bundesgesundheitsministeriums: Lang wirksame Insulinanaloga für Diabetes Typ 2 fallen aus Erstattung

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Berlin – Lang wirksame Insulinanaloga werden zukünftig nicht mehr von den Krankenkassen erstattet: Grund ist, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 18. März 2010 nicht beanstandet. Dieser sagt, dass lang wirksame Insulinanaloga keinen Zusatznutzen für Typ-2-Diabetiker haben, und daher – solange sie teurer sind als herkömmliches Verzögerungsinsulin – nicht mehr erstattet werden können. diabetesDE und DDG haben vor den Entscheidungen mehrfach darauf aufmerksam gemacht, dass Studien den Zusatznutzen der lang wirksamen Insulinanaloga belegen. Beispielsweise verhindern sie starke Blutzuckerschwankungen und damit auch Unterzuckerungen, die lebensbedrohlich sein können.

Eine Frage der Einstellung - Ein Artikel im Tagesspiegel

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Neue Insulinpräparate bringen jungen Diabetikern keinen Vorteil, heißt es. Wir können nicht auf sie verzichten, kontern Kinderärzte

Will man belegen, welche Fortschritte die Medizin den Menschen in den letzten 150 Jahren gebracht hat, dann eignet sich der „jugendliche“ Diabetes mellitus vom Typ 1 dafür ganz besonders. Denn früher starb ein Kind, wenn es unter „Zucker“ litt. Dann kam, zu Beginn des 20. Jahrhunderts, die Insulintherapie. Inzwischen ist das Leben für Diabetiker entspannter und lockerer geworden. Sie können im Prinzip essen, was alle essen, sie können es weitgehend tun, wenn sie dazu Lust haben, sie können unbesorgt Sport treiben. Um als Diabetiker so zu leben, muss man ziemlich gut rechnen können und bereit sein, mehrmals am Tag den Blutzucker zu messen und Insulin zu spritzen

Patientenbeauftragter der Bundesregierung will Patientenrechte stärken

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KASSEL, 25. Mai 2010 – „Wir hoffen, mit dem Patientenbeauftragten einen Mitstreiter für mehr Rechte und Mitbestimmung der Patienten gefunden zu haben“. So fasste der Vorsitzende des Deutschen Diabetiker Bundes, Dieter Möhler, das Gespräch mit MdB Wolfgang Zöller, dem Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten, zusammen. Zöller sprach sich in einem Gespräch mit Vertretern des Deutschen Diabetiker Bundes nachdrücklich für eine Stärkung der Patientenrechte in Form eines Patientenrechtegesetzes und die Verbesserung der Mitbestimmungsrechte der Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) aus.

Unsere Demo in aller Munde

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Die gestrige Demonstration, zu der DiabetesDE und Diabetes-Kids.de gemeinsam mit anderen Patientenverbänden aufgerufen haben, war ein voller Erfolg und sie ist in aller Munde.

DiabetesDE und Diabetes-Kids.de riefen zum Protest auf: Über 500 Demonstranten kamen

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DiabetesDE und Diabetes-Kids.de riefen zum Protest auf: Über 500 Demonstranten kamen
Petition mit 5000 Unterschriften an das Bundesgesundheitsministerium übergeben

Berlin, 19. Mai 2010 – Die gemeinnützige Gesamtorganisation diabetesDE und diversen Patientenverbänden forderten heute mit einer Protestdemonstration vor dem Bundesgesundheitsministerium, dass Kinder und Jugendliche mit Diabetes Typ 1 auch weiterhin kurz wirksame Insulinanaloga von den Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) erstattet bekommen sollen. Dafür setzten sich mit einem  Protestmarsch ihre Familien, Ärzte, Diabetesberaterinnen und Selbsthilfegruppen ein. Im Bundesgesundheitsministerium (BMG) wurde eine Petition mit 5000 Unterschriften übergeben. Anlass für die Aktion ist ein Stellungnahmeverfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), dem obersten Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. In diesem stellt der Gemeinsame Bundesausschuss fest, dass es keinen Grund gibt, kurz wirksame Insulinanaloga auch weiterhin über die GKV zu erstatten.

Bei so viel Blödsinn geht mir der Hut hoch - Interview zum Thema Blutzuckerselbstmessung und Insulinanaloga

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Interview zum Thema Blutzuckerselbstmessung und Insulinanaloga im Diabetes- Journal vom April 2010

Blutzuckerselbstmessung, Insulinanaloga: Wir haben nachgefragt bei einem Betroffenen und bei einem Experten. Es geht um den „Gemeinsamen Bundesausschuss“ (G-BA) und die aktuellen Veröffentlichungen hierzu der Deutschen Diabetes-Gesellschaft (Stellungnahmen zu Teststreifen und zu schnellwirkenden Insulinanaloga bei Typ 1) sowie seitens des IQWiG (Abschlussbericht langwirksame Analoga bei Typ 1)

Anhörung für lang wirksame Insulinanaloga beginnt

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Berlin  - Noch bis zum 1. Juni haben zwölf pharmazeutische, ärztliche und Apothekerverbände Zeit, sich zu dem geplanten Ausschluss der beiden lang wirkenden Insulinanaloga Lantus (Insulin glargin) und Levemir (Insulindetemir) für die Behandlung von Diabetikern Typ 1 aus dem GKV-Leistungskatalog zu äußern. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat ein entsprechendes Stellungsnahmeverfahren eingeleitet.

Unterzuckerungsrisiko bei Diabetes Typ 1 ausgeblendet - IQWiG bestreitet Vorteile lang wirksamer Insulinanaloga

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Mainz, 22.04.2010. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat in seinem kürzlich veröffentlichten Abschlussbericht zu lang wirksamen Analoginsulinen einen Zusatznutzen dieser Medikamente gegenüber Humaninsulin bei der Behandlung des Diabetes Typ 1 bestritten. Zu dieser umstrittenen Einschätzung kam es, obwohl dem Institut mehrere Studien vorlagen, in denen Insulindetemir bei schweren und damit potentiell lebensbedrohlichen Unterzuckerungen („Hypoglykämien“) dem lang wirksamen Humaninsulin (NPH-Insulin) deutlich überlegen war.

Typ-1-Diabetes: Aus für Lantus und Levemir?

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Lang wirksame Insulinanaloga könnten auch für Typ-1-Diabetiker aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen fallen. In seinem Abschlussbericht kommt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zu dem Ergebnis, dass es im Vergleich zu lang wirksamem Humaninsulin keine Belege für einen Zusatznutzen gibt. Dies gelte für Erwachsene ebenso wie für Kinder und Jugendliche. Vergangenen Monat waren die Präparate bereits für gesetzlich versicherte Typ-2-Diabetiker gestrichen worden. Betroffen sind die Präparate Lantus® (Insulin Glargin) und Levemir® (Insulin Detemir).

Mehr Info und Quellverweis: Pharmazeutische-Zeitung vom  19.4.2010

 


Diabetes-Kids.de Presse-Aufruf: Kämpft um das Insulin für unsere Kinder

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Modernes Insulin soll für Kinder mit Diabetes zukünftig nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden!
Dies fordert der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) und dies darf auf keinen Fall passieren!!

Mit herkömmlichem Insulin muss ein sogenannter Spritz-Ess Abstand eingehalten werden, um zu hohe Blutzuckerwerte nach dem Essen zu vermeiden. Das heisst, wenn das Essen auf dem Tisch steht muss man sich fest entscheiden, wieviel man davon isst, gibt sein Insulin dafür ab und muss dann eine halbe Stunde warten. Erst dann darf man sein Essen (wahrscheinlich bereits kalt) zu sich nehmen. Bis dahin sind alle Anderen schon fertig mit Essen und man sitzt alleine da. Auch wenn es nicht schmeckt, dann muss man es trotzdem essen, dann das Insulin ist ja drin und sonst droht eine gefährliche Unterzuckerung. Das mag Zuhause auch noch irgendwie gehen, aber man stelle sich das in der Schule, im Kindergarten, in der Mensa oder im Arbeitsalltag vor. Da gilt man doch, gerade als Kind, ganz schnell als Sonderling.

Offener Brief an Bundesgesundheitsminister Dr. Rösler

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Der folgenden offene Brief zum Thema "Insulinanaloga bei Diabetes mellitus Typ 1" wurde von den Organisatoren von "Insulinclub.de" und der Diabetes-Zentrale e.V. verfasst:

Diese Brief wird zusammen mit einer Online Unterschriftensammling an unseren Gesungheitsminister Dr. Rösler geschickt.
Unter http://brief.diabetes-zentrale.de/ könnt ihr mitmachen.

GBA diskutiert Verordnungsausschluss von kurzwirksamen Insulinanaloga bei Kindern und Jugendlichen mit Diabetes

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Therapie-Umstellung von ca. 14,000 Kinder und Jugendlichen mit Typ 1 Diabetes droht.

Zu diesem Thema gibt es leider noch immer keine Ruhe und der GBA will schon wieder die Verordnungsgfähigkeit von kurzwirksamen Insulinanaloga bei Kindern und Jugendlichen mit Diabetes Typ 1 einschränken.

Verordnungsausschluss des G-BA für kurzwirksame Insulinanaloga bei Typ-1-Diabetes tritt vorerst nicht in Kraft

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Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zu kurzwirksamen Insulinanaloga für Typ 1-Diabetiker, vom 05. Januar 2010

Auswirkungen für die Versicherten
Der Verordnungsausschluss des G-BA für kurzwirksame Insulinanaloga bei Typ-1-Diabetes tritt aufgrund von Rechtsstreitigkeiten von BMG und G-BA vorerst nicht in Kraft.

Inhalt des Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
Kurzwirksame Insulinanaloga sind zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 1 nicht verordnungsfähig sind, solange sie mit Mehrkosten im Vergleich zu kurzwirksamem Humaninsulin verbunden sind. Das angestrebte Behandlungsziel ist mit Humaninsulin ebenso zweckmäßig, aber kostengünstiger zu erreichen. Für die Bestimmung der Mehrkosten sind die der zuständigen Krankenkasse tatsächlich entstehenden Kosten maßgeblich.

Insulin-Hersteller scheitern vor Gericht

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Berlin  -  Die Pharmakonzerne Sanofi-Aventis und Lilly sind mit ihrem Versuch gescheitert, den Ausschluss ihrer kurzwirksamen Insulinanaloga Apidra und Humalog für Typ-2-Diabetiker aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen gerichtlich anzufechten. Das Sozialgericht Berlin wies gestern die Klagen der Insulinhersteller gegen den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ab.

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