diabetesDE und DDG kritisieren Entscheidung des Bundesgesundheitsministeriums: Lang wirksame Insulinanaloga für Diabetes Typ 2 fallen aus Erstattung
Berlin – Lang wirksame Insulinanaloga werden zukünftig nicht mehr von den Krankenkassen erstattet: Grund ist, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 18. März 2010 nicht beanstandet. Dieser sagt, dass lang wirksame Insulinanaloga keinen Zusatznutzen für Typ-2-Diabetiker haben, und daher – solange sie teurer sind als herkömmliches Verzögerungsinsulin – nicht mehr erstattet werden können. diabetesDE und DDG haben vor den Entscheidungen mehrfach darauf aufmerksam gemacht, dass Studien den Zusatznutzen der lang wirksamen Insulinanaloga belegen. Beispielsweise verhindern sie starke Blutzuckerschwankungen und damit auch Unterzuckerungen, die lebensbedrohlich sein können.
„Wir bedauern die Entscheidung des BMG, der viele Patienten und ihre Ärzte in eine problematische Situation bringt“, kritisiert Professor Dr. med. Thomas Danne, Vorstandsvorsitzender von diabetesDE und Präsident der Deutschen Diabetes-Gesellschaft (DDG). Durch die Entscheidung des BMG am 28. Juni 2010 wird der Beschluss des G-BA vom 18. März mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger wirksam. Diese erfolgt voraussichtlich im August 2010.
Das BMG weist in seiner Entscheidung auch darauf hin, dass es sich der Beurteilung zur Wirtschaftlichkeit des G-BA nicht anschließt: Kosten entstünden nicht nur durch den Apothekenverkaufspreis eines Medikamentes, sondern beispielsweise auch durch die Art und Weise der Behandlung oder den Folgen. Nach Meinung von diabetesDE und DDG werden jedoch zusätzliche Kosten entstehen, wenn lang wirksame Insulinanaloga nicht mehr in der Diabetes-Therapie erstattet werden. Die Diabetes-Experten haben bereits vor der G-BA-Entscheidung im März auf die Risiken hingewiesen: Studiendaten belegen, dass lang wirksame Insulinanaloga bei gleicher Wirksamkeit wie andere Insuline weniger häufig zu Unterzuckerungen, den sogenannten Hypoglykämien führen. Rund 500 000 Typ-2-Diabetiker sind von der Entscheidung betroffen und müssen nun mit ihren Ärzten ihre Therapien umstellen. Die Umstellung führt vermutlich zu mehr als 10 000 zusätzlichen schweren Hypoglykämien im Jahr. Das wären mehr als 10 000 zusätzliche lebensbedrohliche Notfälle bei Diabetikern, deren Behandlung Geld kostet.
Der G-BA hatte im März beschlossen, dass die Krankenkassen die Insuline Glargin und Detemir nur noch dann erstatten müssen, wenn sie nicht teurer sind als herkömmliches Verzögerungsinsulin. Einzige Ausnahmen sind allergische Reaktionen auf Humaninsulin oder ein hohes Risiko für Hypoglykämien trotz intensivierter Insulintherapie.
Für Ärzte, die Typ-2-Diabetiker betreuen, ist dies keine praktikable Lösung. Sie müssen erst das Risiko einer schweren und möglicherweise lebensgefährlichen Hypoglykämie eingehen, um diese mit Hilfe der lang wirksamen Insulinanaloga zu verhindern. Denn ob auch erste Warnzeichen für folgende schwere Hypoglykämien – wie leichte Unterzuckerungen oder starke Blutzuckerschwankungen – dazu berechtigen, wurde nicht klar geregelt.
Die aktuelle Entscheidung bedeutet für betroffene Typ-2-Diabetiker, dass sie ihre Diabetestherapie mit ungewissen Folgen umstellen oder auf eventuelle Rabattverträge ihrer Kasse mit den Herstellern warten müssen. Solche Vereinbarungen liegen teilweise schon vor, allerdings nicht mit allen Herstellern für alle Kassen.
Mehr Informationen im Internet:
Stellungnahme von diabetesDE und der Deutschen Diabetes-Gesellschaft zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu lang wirksamen Insulinanaloga
http://profi.diabetesde.org/
http://www.g-ba.de/downloads/
Letzte Änderungen zu „Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage III (Lang wirkende Insulinanaloga zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2)“ vom 28.06.2010 im Internet: http://www.g-ba.de/
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Pressestelle diabetesDE/DDG
Beate Schweizer
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www.diabetesde.org
www.deutsche-diabetes-
Quelle: Pressemeldung von diabetesDE und DDG vom 6. Juli 2010
DiabetesDE, DDG, Politik, Organisationen
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