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Diabetes schränkt Berufsleben meist nicht ein

Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz am 28. April 2011

Berlin – Schulabgänger mit Diabetes Typ 1 sind häufig unsicher, ob sie trotz ihrer Stoffwechselerkrankung ihren Wunschberuf ergreifen dürfen. Viele Berufstätige, bei denen Diabetes Typ 2 diagnostiziert wird, halten ihre Krankheit nicht selten zunächst vor Kollegen und Arbeitgebern geheim. Denn sie befürchten Nachteile am Arbeitsplatz. Dabei ist bei Diabetes Typ 1 oder 2 nur selten eine Versetzung oder eine Umschulung erforderlich. Darauf macht diabetesDE anlässlich des Welttages für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz am 28. April 2011 aufmerksam. Der Aktionstag steht dieses Jahr unter dem Motto „Management von Gefährdungen im Arbeitsumfeld“.

 

 

Mechatroniker, Wirtschaftsexperte oder doch lieber Tierarzt? Gegen Ende ihrer Schullaufbahn stellen sich auch Jugendliche mit Diabetes Typ 1 diese Frage. Für die meisten Berufe ist Diabetes an sich kein Hinderungsgrund, eine gute Stoffwechsellage vorausgesetzt. Ausgenommen davon sind in der Regel aber Berufe, bei denen Diabetiker im Falle einer Unterzuckerung sich selbst und andere Menschen gefährden könnten, zum Beispiel Pilot oder Busfahrer. Auch für Berufe, bei denen das Tragen einer Waffe Pflicht ist, gelten Menschen mit Diabetes daher regelmäßig als ungeeignet. Ausnahmen sollten im Einzelfall aber möglich sein, wenn durch ärztliches Gutachten eine dauerhaft stabile Stoffwechsellage nachgewiesen werden kann.

Viele Typ-2-Diabetiker stehen zum Zeitpunkt der Diabetes-Diagnose im Berufsleben. Und fast alle können auch weiterhin berufstätig bleiben. Nur sehr selten ist eine Versetzung oder eine Umschulung erforderlich. „Auch hier gilt: Wer Insulin spritzt und häufig schwere Unterzuckerungen bekommt, sollte keinen Beruf ausüben, bei dem er sich selbst oder andere in Gefahr bringen könnte“, sagt Rechtsanwalt Oliver Ebert, der auf die Rechte von Menschen mit Diabetes spezialisiert ist. In einem solchen Fall sollten Betroffene mit ihrem Arbeitgeber über ihre Erkrankung sprechen und sich von ihrem Arzt zu einem eventuellen Berufswechsel beraten lassen.

 

Die Erkrankung sollte zwar nicht an die ‚große Glocke gehängt’ werden. „Ein Verheimlichen der Krankheit vor Arbeitgeber und Kollegen kann aber ebenfalls zu Missverständnissen führen”, sagt Oliver Ebert. „Wissen Mitarbeiter von der Diabetes-Erkrankung eines Kollegen, können sie zum Beispiel besser verstehen, warum er plötzlich eine Zwischenmahlzeit einnehmen oder Blutzucker messen muss“, so der Rechtsanwalt. Auch für eventuelle Notfälle sei es vorteilhaft, dass das Arbeitsumfeld über Diabetes Bescheid wisse. Wer gelegentlich unter Unterzuckerung leidet, sollte seinen Kollegen die dabei typischerweise auftretenden Symptome beschreiben und darauf hinweisen, dass für solche Fälle immer eine Packung Traubenzucker in der Schreibtischschublade bereit liegt. Mitleid oder übertriebene Hilfsbereitschaft sollten Menschen mit Diabetes allerdings von sich weisen. Denn grundsätzlich sind sie ebenso leistungsfähig wie ihre Kollegen.

 

 

Der „Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz” wurde von der International Labour Organisation (ILO)www.ilo.org ins Leben gerufen, um sichere, gesunde und menschenwürdige Arbeit zu fördern. Sie wird von der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS) www.issa.int unterstützt.

 

 

 

Mehr Informationen im Internet unter:

 

 

 

 

http://www.diabetesde.org/ueber_diabetes/recht_und_soziales/berufswahl_und_alltag/dem_traumjob_steht_meist_nichts_im_wege/http://www.diabetesde.org/ueber_diabetes/recht_und_soziales/berufswahl_und_alltag/diabetes_im_berufsalltag/
http://www.diabetesde.org/experten_chat/themen_von_a_bis_z/recht_soziales_und_reisen/beruf_und_schwerbehinderung/

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ihr Kontakt für Rückfragen:
diabetesDE
Pressestelle
Nicole Mattig-Fabian
Reinhardtstraße 14
10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 201 677-12
Fax: +49 (0)30 201 677-20
E-Mail: mattig-fabian@diabetesde.org
www.diabetesde.org

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