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Grad der Behinderung
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Grad der Behinderung
06 Apr. 2009 13:55ich muß hier meinem Ärger einfach mal Luft machen.
Unsere Gesetz sind manchmal sehr fragwürdig und unverständlich. Meine Tochter hat seit Oktober DM Typ 1 und steckt noch mitten in der Remission (juhuuu!). Ihre Wert sind meist gut, wobei wir natürlich alles dafür tun.
Im Dezember haben wir den Antrag bzgl. Behinderung usw gestellt. Wir bekam zunächst den üblichen Bescheid, 40 % und gut. Auf Anraten der Ärzte haben wir natürlich Revision eingelegt, da Kindern mit unregelmäßigem Stoffwechsel, 3 und mehr Spritzen am Tag 50 % zustehen. Leider sieht das der Gesetzgeber anderes. Am Freitag kam der endgültige Bescheid, 40 % seien ausreichend, da Nina sehr gute Werte und optimal eingestellt ist. Als nächste Instanz steht die Klage vor dem Sozialgericht.
Ist das alles gerecht? Nur, weil wir stets bemüht sind, gute WErte für unsere Kinder zu erreichen, werden wir "abgespeist".
So, daß mußte einfach raus.:woohoo:
Vielleicht erging es einigen von Euch ja ähnlich.
Liebe Grüße aus Bayern
Petra
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Re: Re:Grad der Behinderung
06 Apr. 2009 23:38nur so als formaler Hinweis, ohne Deinen berechtigten Ärger mindern zu können: Anstelle des Ganges vors Sozialgericht kann es sich auch lohnen, die nächsten Monate noch abzuwarten, zu beobachten, wie es ihr geht, und dann einen Verschlechterungsantrag zu stellen. Ist ggf. erheblich einfacher.
Und für die Einstufung sind nicht die "Werte" (BZ oder Hba1c), sondern die aus der Krankheit resultierenden dauerhaften Behinderungen im Alltag maßgeblich.
Lieben Gruß
Gottwalt
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Re: Re:Grad der Behinderung
09 Apr. 2009 09:37uns geht es genauso Bastian bekam mit 1 Jahr Diabetes wir haben den Antrag gestellt : 40 % danach Widerspruch eingelegt und jetzt kam der Bescheid es bleibt bei 40 %. Wir hatten dort angerufen (da Bastian schon fast 2 Jahre DM hat und wir keine Antwort bekamen) dort wurde uns gesagt es bleibt bei 40 % seine BZ Werte wären stabil und der Langzeitwert wäre ok. Wir sind auch stinksauer ich kann Dich verstehen. Die Diabetologin meinte wir sollen im nächsten Jahr wieder einen Antrag stellen.
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Re: Re:Grad der Behinderung
09 Apr. 2009 15:24im Allgemeinen hast du Recht, was die Einstufung des GdB betrifft.
Beim Diabetes ist es jedoch anders. Da richtet sich die Einstufung des GdB allein nach den Werten.
Diabetes, stabil bis mäßig schwankend: GdB 30 - 40
Diabetes, instabile Stoffwechsellage einschließlich gelegentlicher schwerer Hypoglykämien : GdB 50
Gruß
Mic
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Re: Re:Grad der Behinderung
09 Apr. 2009 19:09Bei uns war es genau so!
40% mehr nicht.
Wir haben einfach was gewartet.Und dann ein Verschlechterungsantrag gestellt.
Siehe an 50% mit H.
Lg.Manuela
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Re: Re:Grad der Behinderung
10 Apr. 2009 00:20Lg Inge
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Re: Re:Grad der Behinderung
02 Mai 2009 13:00Ramon Neiteler
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Re: Re:Grad der Behinderung
02 Mai 2009 23:36sprach gerade mal wieder mit unserem Nachbarn, der als Erwachsener seit vielen Jahren Diabetiker ist. Er kämpfte viele Jahre und bekam nun endlich die 50% anerkannt, da er eine verminderte Hypo-Wahrnehmung hat! Auch wenn seine Hypos bisher nicht arztpflichtig waren (das wäre ja die Voraussetzung für die 50% gem. der Anhaltspunkte) gab der Richter in letzter Instanz ihm recht.
Ob das den Aufwand lohnt? Bei ihm war es entscheidend, beruflich, da er nur so die Hilfen bekommt, die er benötigt.
Lieben Gruß
Gottwalt
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Re: Re:Grad der Behinderung
03 Mai 2009 13:07ich denke, es ist Glücksache welcher Sachbearbeiter das Antragsformular in die Finger bekommt.
Wie ist es sonst zu erklären, dass es zu verschiedenen Ergebnissen kommt, obwohl viele hier im gleichen Bundesland den Ausweis beantragt haben.
Wir haben zB. eine Liste mit dem Streckennetz der Bahn dabei (Umkreis von 50km) und dürfen quasi nur diese Strecken kostengünstig nutzen, andere wiederum deutschlandweit...das soll mal einer Verstehen. Das kann ja nicht sein, wenn es dafür exakte Vorschriften geben soll.
Wir haben damals ein Passbild an das Formular getackert, damit die merken, dass es sich um ein Kleinkind handelt.
Vielleicht hat das ja geholfen, ich weiß es nicht.
VG
DanielsMama
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Re: Re:Grad der Behinderung
03 Mai 2009 19:49in welcher Weise bekommt Ihr kostengünstige Nutzung der Bahn?
Uns wurde sehr lapidar mitgeteilt, daß es dies nur für Anfallsleiden, Blinde und Rollstuhlfahrer gebe ... die einzige denkbare Ausnahme sei, wenn S... als Eingliederungshilfe für die Schule eine Begleitperson bekäme. Dann gäbe es das "B" als Merkmal, damit die Begleitperson ihn unentgeltlich auf dem Schulweg begleiten kann. Ansonsten sei die Begleitung sowieso altersgemäß notwendig. Da gibt es anscheinend auch entsprechende Sozialgerichtsurteile.
Falls Ihr da einen anderen Bescheid erhalten habt, würde uns das sehr helfen, denn tatsächlich muß S... in vielen Fällen zusätzlich zur altersgemäßen Begleitung durch jemanden begleitet werden, der den Diabetes betreuen kann.
Lieben Gruß
Gottwalt
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