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Grad der Behinderung
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Re: Re:Grad der Behinderung
03 Juli 2009 23:46wichtig ist noch: In aller Regel gab Euer betreuendes Diabetes-Team eine Stellungnahme ab, und es wurde der Bescheid, der Euch zuging, zumindest für die internen Akten des Versorgungsamtes begründet.
Deshalb kann folgende Vorgehensweise sinnvoll sein:
1. Du forderst die Begründung des Bescheides sowie die Stellungnahme Eures Diabetes-Teams zur Einsicht an (bzw. beantragst Akteneinsicht), und legst ggf., um die Frist zu wahren, gleich Widerspruch ein, in dem Du aber bereits ankündigst, die Begründung erst nach Akteneinsicht nachzureichen.
2. Nach Einsicht der Akten klärst Du Unstimmigkeiten auf und begründest den Widerspruch entsprechend. Da können wir dann gerne auch hier im Forum wieder helfen.
Hoffentlich hilfts.
Lieben Gruß
Gottwalt
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Re: Re:Grad der Behinderung
05 Juli 2009 12:29bei unserer Tochter wurde im März Typ 1 diagnostiziert.Wir haben den Antrag gestellt und haben auch 40% bekommen. Natürlich haben wir Wiederspruch eingelegt.Habe mich mit einigen Erwachsenen mit Typ 1 unterhalten und keiner wollte 50% haben.
Kann mir mal jemand die unterschiede von 40% zu 50% nennen.Habe diesbezüglich noch nichts aufschlußreiches gefunden.
Vielen Dank
Mario
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Re: Re:Grad der Behinderung
05 Juli 2009 13:14die Unterschiede sind ein wenig weiter vorne doch gerade beschrieben worden. Ob diese im Einzelfall wichtig sind, muß jeder für sich selbst entscheiden.
Unser Nachbar Kay (er ist erwachsen und im Berufsleben) hat gerade mit viel Aufwand die 50% erstritten, da dadurch für ihn notwendige Erleichterungen möglich werden in Form der Eingliederungshilfe, auf die er nur dann Anspruch hat.
Um es nochmal zusammenzufassen: Erst ab einem Grad der Behinderung von 50% gilt man als "schwerbehindert". Ab diesem Moment hat man Anspruch auf verschiedene Maßnahmen des sogenannten Nachteilausgleichs, unter anderem früheren Renteneintritt, besseren Kündigungsschutz, mehr Urlaub, Hilfen am Arbeitsplatz, aber auch sonstige Hilfen im Alltag, beim Kindergarten- und Schulbesuch (z. B. als Eingliederungshilfe) usw. Eigentlich wurde in diesem Thread hier alles schon aufgeführt.
Lieben Gruß
Gottwalt
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Re: Re:Grad der Behinderung
07 Juli 2009 22:43Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten, bes. an Gottwald.
Ich hatte heute Termin in unserer Diabetesambulanz, und habe dort auch mal nachgefragt was sie zu unserem Bescheid sagen. Sie meinten auch 30% ohne H sei auf alle Fälle zu wenig, und ich solle auf jeden Fall Einspruch erheben, unsere Diabetologin hatte wohl auch 50% und H in ihrem Schreiben ans Versorgungsamt empfohlen.
Naja werde dann nun mal Einspruch erheben wie Gottwald empfohlen hat, und mal abwarten was dann kommt.
Melde mich wieder wenn ich mehr weiß.
Benötige dann vielleicht noch mal was Hilfe wegen Begründung etc.
Vielen Dank noch mals, und einen schönen Abend wünscht Sonja.
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Re: Re:Grad der Behinderung
08 Juli 2009 00:44Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
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Re: Re:Grad der Behinderung
09 Juli 2009 14:50uns ist es genauso gegangen. Wiederspruch abgelehnt usw. Wir haben jetzt die Klage vor dem Sozialgericht eingereicht. Svenjas Werte sind nicht so stabil /letzter Hbac 1 Wert über 8 )und der Arzt hat sogar schwere Einstellbarkeit schriftlich bestätigt. Ich habe festgestellt, das die Einstufung von Region zu Region unterschiedlich ist, wir kommen aus Bielefeld (NRW). Aber es kann doch nicht richtig sein, das ein Kind bei gleichen Voraussetzungen in der einen Stadt, oder dem einen Bundesland, 40 % bekommt,während im nächsten Ort ohne Probleme 50-60 % gegeben werden. Außerdem wollen wir uns in der Klage darauf berufen, daß es nur auf die Häufigkeit des Spritzens und Messens ankommen kann.(Vgl. Dt. Diabetesgesellschaft). Ansonsten könnte man ja auf die zugegebener Weise nicht so gesunde aber wirkungsvolle Idee kommen und die Werte ein wenig schleifen lassen um schlechte Einstellbarkeit zu haben.Nach Genehmigung macht mans natürlich besser. Das kanns doch wohl nicht sein. Eine Mutter schrieb mal im Forum,daß sie die "Empfehlung" bekam ihr Kind einmal so stark unterzuckern zu lassen, das der Notarzt kommen muß,dann bekäme sie 50 %. Das kann doch wohl nicht wahr sein! Deswegen kämpfen wir weiter!
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Re: Re:Grad der Behinderung
10 Juli 2009 15:53wir haben heute auch unseren Bescheid nach 8 Monaten erhalten. Lisa erhält ein 30% ohne H, da ihr HbA1C Wert zwischen 6,9 und 7,2 liegt und sie nach Angaben des Dia-Arztes schon sehr selbstständig ist.Ich bin ehrlich gesagt pappesatt,die guten Werte kommen doch nicht von allein, sondern durch mühevollen Umgang mit dieser sch... Krankheit. Da zählt kein nächtelanges, regelmäßiges messen,korrigieren seitens der Eltern. Auch sieht man nicht die Begleitung auf Klassenfahrten,weil das Kind sich dann sicherer fühlt.Oder der erneute Ausbruch ihrer Angsterkrankung mit starken Depressionen seid der Erkrankung an Diabetes. Nein, es zählen nur die guten Werte. Aber was für Kummer und Sorgen dahinter stehen, sieht keiner. Ich musste mir das jetzt einfach mal von der Seele schreiben.Irgendwo muss man ja auch mal seinen Frust loslassen können. Endschuldigt für den langen Text.
Ich weiss jetzt noch gar nicht,wie ich auf den Bescheid reagieren werde.LG eine wütende,enttäuschte Diabetesmama
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Re: Re:Grad der Behinderung
10 Juli 2009 17:24den Frust kann ich sehr sehr gut verstehen, und teile ihn.
Das Problem ist ja: Woher soll man die Kraft nehmen, um jetzt das nächste Schlachtfeld zu eröffnen?
Abgesehen davon: Was ist an einem Hba1c von 6,9 bis 7,2 so toll? Wenn man sich an der neuen S3-Richtlinie orientiert, ist man damit gerademal im Bereich des Tolerablen...
Aber es zählt doch nicht der Hba1c, sondern die Stabilität der Einstellung über den Tag hin?
Lieben Gruß
Gottwalt
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Re: Re:Grad der Behinderung
10 Juli 2009 19:26Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Re: Re:Grad der Behinderung
10 Juli 2009 20:24Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.