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GdB & Pflegegeld

Frage nach Schwerbehinderung bei Bewerbungsgespräch zulässig!

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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden (BAG, Urteil vom 16.02.2012, Az. 6 AZR 553/10), dass die Frage nach einer Schwerbehinderung bei einem Bewerbungsgespräch gestellt werden darf und eine Lüge damit unzulässig ist.

Mehr Info und Quellverweis: Jans Rechtsfragen Blog vom 16. Feb. 2012

Diabetes: Recht auf Behindertenausweis

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Viele Diabetiker sind dankbar für den Hinweis, dass sie Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis haben, betont diabetesDE.

Wer mindestens viermal täglich Insulin spritzt und durch die Krankheit erheblich beeinträchtigt wird, dem steht grundsätzlich ein solcher Ausweis zu, so die Organisation.

Auch Eltern von einem Kind mit Diabetes erhalten Steuervorteile, wenn dieses als schwerbehindert eingestuft wurde.

Quelle: Bericht der Ärztezeitung vom 9. Dez. 2011

Neues Schwerbehindertenrecht für Diabetiker: Bundesratsentscheidung rückt Therapieaufwand in den Mittelpunkt bei der Einstufung des Behindertengrads

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Düsseldorf/Berlin – Der Bundesrat hat heute eine Neuregelung der Versorgungsmedizin-Verordnung beschlossen. Darin sind die Voraussetzungen geändert, nach denen Diabetiker zukünftig einen Schwerbehindertenausweis erhalten können. Ausschlaggebend für die Bewilligung sind jetzt der hohe Therapieaufwand der Betroffenen und deren Benachteiligungen im Alltag. Bisher musste der Nachweis schwerer Unterzuckerungen erbracht werden, um als Diabetiker Schwerbehindertenstatus zu erhalten. diabetesDE und die Deutsche Diabetes-Gesellschaft (DDG) begrüßen an den neuen Einstufungskriterien zum Grad der Behinderung (GdB), dass Diabetikern nun nicht mehr so häufig der Verlust des Führerscheins oder eine Arbeitsunfähigkeit drohtDie Diabetes-Experten erhoffen sich von der Neuregelung außerdem mehr Rechtssicherheit und Transparenz.

Kampf um den Behindertenstatus

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Die meisten Leute sind froh, dass sie nicht als schwerbehindert gelten. Doch genau darum kämpft Markus (18). Er hat Diabetes und fühlt sich nicht im eigentlichen Sinne schwer behindert. Aber er ist chronisch krank und muss sein Leben seiner Krankheit anpassen.

Deswegen will er in den Genuss der Vorteile eines Schwerbehindertenausweises kommen. Zusammen mit seiner Mutter hat er erst Widerspruch gegen die Aberkennung des Schwerbehindertenausweises eingelegt und dann dagegen geklagt.

Hintergrund: Bis zum sechzehnten Lebensjahr gelten Diabetiker in der Regel noch als schwerbehindert, erläutert Rolf Scheid aus der Abteilung Schwerbehindertenausweise des Rheinisch-Bergischen-Kreises. Danach wird ihnen dieser Status aberkannt. Und genau dagegen legte Markus vor Gericht Klage ein.

DiabetesDE unterstützt rechtliche Beratung: Vor- und Nachteile eines Schwerbehindertenausweises im Vorfeld prüfen

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Berlin – Die Feststellung einer Behinderung kann für Menschen mit Diabetes berufliche und finanzielle Vorteile bringen. Trotz der Beeinträchtigungen, denen viele Diabetiker im Alltag ausgesetzt sind, erhalten nur wenige einen Schwerbehindertenausweis. Dafür muss ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorliegen. diabetesDE und die Deutsche Diabetes-Gesellschaft raten Betroffenen im Vorfeld abzuwägen, ob ein solcher Ausweis für sie vorteilhaft ist. Der Antrag sollte dann mit ärztlicher und rechtlicher Unterstützung geplant werden.

Bessere Chancen auf Schwerbehindertenausweis für Diabetiker

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Bundesrat rückt Therapieaufwand bei der Einstufung des Behindertengrads in den Mittelpunkt

Der Bundesrat hat die Voraussetzungen geändert, unter denen Diabetiker in Zukunft einen Schwerbehindertenausweis beantragen können. Nach der Neuregelung ist nun der Behandlungsaufwand für die Bewilligung ausschlaggebend und nicht wie bisher das Behandlungsergebnis.

„Für Diabetiker, die sich Insulin spritzen oder eine Insulinpumpe tragen, kann die neue Regelung eine großer Verbesserung bringen“, begrüßt Dr. Jürgen Hoß aus dem Berufsverband der diabetologischen Schwerpunktpraxen in Nordrhein (BdSN) die Bundesratsentscheidung.

Empfehlungen von Diabetes-Kids zum Thema Pflegegeld bei Typ 1 Diabetes

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Sehr oft kommt es in unseren Foren zu Diskussionen zum Thema Pflegegeld bei Typ 1 Diabetes.

Leider ist es so, daß sehr viele Eltern einen Antrag auf Pflegegeld stellen, aber nur ein sehr geringer Anteil davon wirklich Pflegegeld zugesprochen bekommen. Etwa 32% aller Familien mit einem Diabetes-Kid in Deutschland beantragen Pflegegeld. Genehmigt werden nur ca. 5%.
10,5% der Eltern akzeptieren die Ablehnung und der Rest beschäftigt die deutschen Gerichte.

Diese Situation ist weder für die Allgemeinheit gut, die die Kosten der vielen Gerichtsverfahren zu tragen hat, noch für die Eltern, die sich vergeblich um Pflegegeld mühen und mit dem Resultat unzufrieden sind.  

Aus diesem Grunde haben wir beschlossen, ein paar Empfehlungen zusammen zu stellen, bei denen wir ein Pflegegeld bei Typ 1 Diabetes für angebracht halten:

  • In den ersten 2 Jahren nach Manifestation bei Kindern im Alter von 0-14 Jahren, wenn deshalb ein Elternteil aufhören muss zu arbeiten oder nur noch halbtags arbeiten kann, wenn die Betreuung nicht durch das Elterngeld abgedeckt wird.
  • Kindergarten/Schule weigert sich die Diabetes Behandlung zu unterstützen, es wird dort keine Integrativkraft gewährt und das Kind kann das noch nicht alleine.
  • Das Kind hat zusätzlich pflegeaufwändige Erkrankungen
  • In der Familie gibt es mehrere Kinder mit pflegeaufwändigen Erkrankungen
  • Auch würden wir Pflegegeld bei einem überdurchschnittlichen Familieneinkommen ausschliessen.

Wir sind gerne bereit, diese Liste regelmässig zu überarbeiten und freuen uns auf eure konstruktiven Kommentare zu diesem Artikel.