Hallo,
ich habe bei der KV-Niedersachsen, Geschäftsstelle Wilhelmshaven nachgefragt, wie das mit Pen-Kanülen und BZ-Teststreifen und dem Hausarzt(HA)-Budget ist:
+ Pen-Kanülen belasten nicht das Budget des HA.
+ BZ-Teststreifen für insulinpflichtige Patienten belasten nicht das Budget des HA.
Wenn sie deutlich mehr Pen-Kanülen bzw. BZ-Teststreifen als vergleichbare HA-Praxen verordnen, steht eine Kontrolle an bzw. werden sie in Regress genommen. Es sei denn, sie können nachweisen, dass sie entsprechend mehr insulinpflichtige Patienten betreuen als ihre Kollegen in den anderen HA-Praxen.
+ BZ-Teststreifen für nicht insulinpflichtige Patienten fallen ins Budget. Es sei denn, der HA kann besondere medizinische Gründe für die Rezeptierung darstellen.
(Insulinpflichtige Diabetiker = gleichgültig welcher Diabetes-Typ!)
Gruß, Egon
Achtung: Mein Beitrag / meine Antwort ist meist nur eine Kurzfassung und kann daher i.d.R. nicht alle möglichen Aspekte zu dem jeweiligen Thema berücksichtigen.
Häufig geben meine Beiträge nicht meine persönliche Meinung wieder, sondern beruhen auf Tatsachen bzw. fachlich anerkannte Meinungen....
Letzte Änderung: 20 Apr. 2012 13:08 von EgonManhold.
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