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Klage beim Sozialgericht wegen Eingliederungshilfe
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Re: Klage beim Sozialgericht wegen Eingliederungshilfe
19 Feb. 2013 20:55Danke schon mal für deine Hilfe. Wir telefonieren ja noch mal.
Vorab schon so viel: Ich war schon im Vorfeld bei der KK, weil die Damen vom Sozialamt ständig davon geredet haben, dass die KK zuständig sei und sie mir "empfahlen", dass ich doch Pflegestufe 0 beantragen soll. Deshalb bin ich zur KK, um mir von dort bestätigen zu lassen, dass sie eben nicht zuständig sind. Die Bearbeiterin schrieb in der Stellungnahme auch, dass eine ständige Betreuung durch eine Pflegekraft nur bei geistig behinderten Kindern in Betracht kommt, was ja bei uns GsD nicht zutrifft.
Also würde es wohl nichts bringen, bei der Kasse das Rezept einzureichen. Sofern ich es von der Diabärztin bekommen würde.
Hallo Joa,
danke auch für deine Hilfe.
Ich habe Antrag auf Einzelintegration gestellt. Matheo geht erst seit knapp 1/2 Jahr in die Krippe. Die Eingewöhnung lief um die 4 Wochen, bis die Erzieherinnen und später der Pflegedienst sich eingearbeitet hatten. Es läuft, aber auch nur zulasten der Erzieher (2-3 auf 16 Kinder). Sie sind wirklich ganz schön am rotieren. Es klappt auch nur, weil bis jetzt nichts kritisches passiert ist, ich bei Unklarheiten oder Problemen sofort da war (ich bin noch zu Hause, bis es richtig läuft), ich ihn bei Infekten etc. sofort zu Hause gelassen habe und sie bisher keine Ausflüge unternommen haben (da noch Krippenbereich). Aber an irgendwelchen Festen im Haus mit Frühstück und Naschen könnte er wahrscheinlich nicht teilnehmen, wenn ich ihn dann nicht bole. An Sportfeste mag ich garnicht erst denken.
In meinem Widerspruch habe ich geschrieben, dass für das Essen der PD kommt (der aber ständig Fehler macht :evil: ) und dass es um die Beobachtung und besondere Fürsorge die restliche Zeit des Tages geht. Auch, dass ein Aufsuchen zu festen Zeiten nicht ausreicht, da es zu unvorhersehbaren Unterzuckerungen kommen kann.
Das Urteil geben sie nicht raus. Aus Datenschutzgründen. Haha.Ich werde mal beim Gericht vorbeigehen. Die müssen es ja haben.
Also ich werde mir jetzt schleunigst einen Anwalt suchen. Habe es denen ja auch schon, natürlich gaaanz nett, angedroht zum Wohle unseres Kindes. Wozu hat man eine Rechtschutzversicherung.
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Re: Klage beim Sozialgericht wegen Eingliederungshilfe
19 Feb. 2013 21:34es ist wohl nicht so einfach wie von Joa dargestellt:
Wie wir selbst erleben durften urteilt ggf. das Sozialgericht wie folgt:
Die dauerhafte Beobachtung und intensivierte Betreuung hat unmittelbaren Einfluß bzw. fließt unmittelbar in die Behandlungspflege mit ein (also z. B. die Wahrnehmung der Aktivitäten, des Befindens etc.) und ist damit ebenso wie z. B. das Abwiegen der Mahlzeit im oben beschriebenen Sinne einer kontinuierlichen Krankenbeobachtung mit medizinisch-pflegerischen Interventionsmaßnahmen Krankenkassenleistung. Mit genau dieser Begründung zahlt uns nun die Krankenkasse im vierten Jahr die Schulbegleitung, als permanent anwesende Begleitung, nicht als punktuell tätige Pflegekraft.
An diese Schulbegleitung werden dann über die Qualifikation einer normalen Pflegekraft hinausgehende Anforderungen gestellt, und dann muß man jemanden finden, der das leisten kann …
Der Hintergrund ist eben folgender, eigentlich trivialer: Es ist für den Pflegedienst, wenn der punktuell zur Mahlzeit kommt, gerade NICHT ersichtlich, ob vorher intensiv getobt wurde und er deshalb eine BE ohne Berechnung durchgehen lassen müßte oder ob das Kind den ganzen Vormittag schon weinerlich und verschnupft war und deshalb der hohe Wert nicht nur korrigiert, sondern Basalrate sowie Essensfaktor angemessen angepasst werden müssen, mal ganz abgesehen von sonstigen Eventualitäten wie Geburtstagskuchen oder Pumpenalarm etc.
Wenn man Inklusive ernst nimmt, müssen ja auch diese Dinge gehandhabt werden.
Aus ebendiesen Gesichtspunkten heraus verurteilte bei uns das Sozialgericht die KRANKENKASSE (nachdem wir gegen die Schul- und Sozialbehörden geklagt hatten, das Sozialgericht dann aber die Krankenkasse als eigentlich Leistungsverpflichteten beigeordnet hatte), weiterhin diese Kosten zu übernehmen, wies aber an, daß die potentiell Beteiligten untereinander zu klären hätten, ob Teile der Aufgabe eigentlich pädagogischer Art wären und durch Schul- oder Sozialbehörde zu übernehmen wären.
Das ist ein durchaus neuer Aspekt, das war auch der Vorsitzenden Richterin am Sozialgericht sehr bewußt, weshalb sie wie oben beschrieben urteilte, um den Beteiligten zu ermöglichen, sich durch alle Instanzen zu streiten, ohne daß wir zwischen den Fronten hängen.
Lieben Gruß
Gottwalt
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Re: Klage beim Sozialgericht wegen Eingliederungshilfe
19 Feb. 2013 22:44Der Wahnsinn hat wohl ein System dahinter? Wie führe ich den Betrieb wirschaftlich?Gottwalt schrieb: es ist wohl nicht so einfach wie von Joa dargestellt:
Gruß
Joa
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Re: Klage beim Sozialgericht wegen Eingliederungshilfe
20 Feb. 2013 13:32Lg schlapperlatz
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Re: Klage beim Sozialgericht wegen Eingliederungshilfe
20 Feb. 2013 15:00erstmal grundsätzlich: Ein I-Platz ist nicht so einfach wegen Diabetes mellitus Typ 1 zu bekommen, denn es geht hier ja meist nicht primär um pädagogischen zusätzlichen Förderbedarf, sondern um konkrete Behandlungspflege und um Überwachung, die behandlungspflegerische Konsequenzen nach sich zieht.
Auch wenn ein I-Platz ein pragmatisch sinnvoller Ansatz sein kann, da dadurch entweder die Gruppenstärke verringert oder die Betreuerzahl erhöht werden kann (wodurch wiederum dem zusätzlichen Betreuungsbedarf Rechnung getragen werden kann), ist es formal schwierig, ihn aufgrund des Diabetes mellitus Typ 1 zu erhalten.
Lieben Gruß
Gottwalt
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Re: Klage beim Sozialgericht wegen Eingliederungshilfe
20 Feb. 2013 15:03nach einem langen Gespräch heute stellt es sich wohl wie folgt dar (und wird dadurch nicht einfacher): Sollte die Beobachtung und Überwachung und Assistenz (z. B. beim Aus- und Ankleiden von Pumpenkindern) "regelmäßig" behandlungspflegerische Konsequenzen haben, so ist anscheinend eben diese Überwachung und Beobachtung doch eher eine Krankenkassenleistung.
Dabei wurde "regelmäßig" mir so erklärt: Es gibt eine Regel, nach der entschieden wird, ob behandlungspflegerische Maßnahmen zu ergreifen sind, und diese Regel wird immer angewandt.
Dies ist ja beim hier betrachteten Personenkreis durchaus der Fall …
Lieben Gruß
Gottwalt
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Re: Klage beim Sozialgericht wegen Eingliederungshilfe
20 Feb. 2013 19:42vielleicht hilft dir diese Entscheidung
www.reha-recht.de/fileadmin/download/for...nz_Kind_Diabetes.pdf
in der Argumentation.
LG
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Re: Klage beim Sozialgericht wegen Eingliederungshilfe
20 Feb. 2013 20:25ganz herzlichen Dank für diese Verlinkung!
Genau dies dürfte hier im Endeffekt (hoffentlich) auch greifen: Die Sozialbehörde verzichtete auf den Verweis des Antrages an die Krankenkasse, lehnte stattdessen den Antrag ab. Diese Ablehnung dürfte nicht aufrechtzuerhalten sein, und dann wird wohl mutmaßlich doch die Sozialbehörde die Leistung übernehmen müssen. Ob sie dann nachrangig einen Teil der Kosten von der Krankenkasse erstattet bekommen kann ja dem Kinde und den Eltern recht gleichgültig sein …
Lieben Gruß
Gottwalt
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Re: Klage beim Sozialgericht wegen Eingliederungshilfe
20 Feb. 2013 20:51Dem Dank für die Bereitstellung des höchst hilfreichen Textes kann ich mich nur voll anschließen.Gottwalt schrieb: Hallo,
ganz herzlichen Dank für diese Verlinkung!
Wer sich auf die irrsinnigen Argumentationsmuster der diversen Verwaltungen einlässt, landet im Sumpf und ist vom Untergehen bedroht.
Mit der Rechtslage hat das oft nichts mehr zu tun.
Hätte das Sozialamt, als erstangegangener Träger nicht nach § 14 SGB IX hier die Pflicht gehabt, den Antrag eigenständig an die Krankenkasse weiterzuleiten?Genau dies dürfte hier im Endeffekt (hoffentlich) auch greifen: Die Sozialbehörde verzichtete auf den Verweis des Antrages an die Krankenkasse, lehnte stattdessen den Antrag ab.
Oder war das Sozialamt vielleicht schon der zweitangegangene Träger? Denn die Krankenkasse leistet ja bereits (siehe Pflegedienst).
Dann wäre das Sozialamt, so oder so wohl, ebenfalls gem. § 14 vorleistungspflichtig? Der Bedarf als solcher wird ja ganz offenbar anerkannt.
Das denke ich auch.Diese Ablehnung dürfte nicht aufrechtzuerhalten sein
Ob nun das Sozialamt oder die Krankenkasse ist im Endeffekt egal.und dann wird wohl mutmaßlich doch die Sozialbehörde die Leistung übernehmen müssen.
Ja. Da darf jeder der möglichen Träger in eigener Kompetenz sich gerichtlich mit dem anderen streiten. Völlig ohne den behinderten Menschen oder seine Eltern zu behelligen.Ob sie dann nachrangig einen Teil der Kosten von der Krankenkasse erstattet bekommen kann ja dem Kinde und den Eltern recht gleichgültig sein …
Und genauso geht es auch aus den Begründungen zur Verabschiedung des SGB IX hervor.
Dieses sollte verhindern, dass der Hilfebedürftige von den zersplitterten Leistungsträgern von Pontius zu Pilatus geschickt wird und auf der Strecke elendiglich verhungern muss.
Gruß
Joa
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Re: Klage beim Sozialgericht wegen Eingliederungshilfe
20 Feb. 2013 21:14Joa schrieb: Dann wäre das Sozialamt, so oder so wohl, ebenfalls gem. § 14 vorleistungspflichtig? Der Bedarf als solcher wird ja ganz offenbar anerkannt.
Wir haben ja auch keine Assistenz bewilligt bekommen, nur irgendwelche Gelder, die im Sande verlaufen, ABER die gab es erst (nachdem der Antrag dank eines Zeitungsartikels im Schreibtischchaos der bearbeitendenden Sachbearbeiterin wieder auftauchte und) als wir den Artikel aufgelistet haben, nachdem diejenige Behörde bei der der Antrag eingeht in der Pflicht ist, die korrekte Behörde ausfindig zu machen.
Bei der Schulassistenz haben wir den Artikel direkt draufgeschrieben und auf dem ersten Schreiben stand direkt: "Wir sind grundsätzlich zuständig" (nur das nach wie vor nicht gezahlt werden kann, weil ja die Kopie des Behindertenausweises fehlt und die Begründung, wieso überhaupt eine Assistenz nötig wird. Beides liegt in mindestens 15-facher Ausführung noch vom letzten Antragsverfahren un in fünffacher Ausführung von diesem Antragsverfahren vor. Im letzten Schreiben sollten wir nun begründen, wieso wir eine 24-Stunden Assistenz wünschen, was nie beantragt war... Also Hinhaltetaktik vom Feinsten, aber immerhin sind wir schon an der richtigen Adresse.)
Viele Grüße
Nadine
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