Klassenfahrtkosten mit Begl., wer kennt sich aus?
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Jafa schrieb: Hallo,
@Heike
Habe ich das jetzt richtig verstanden, die Intigrationshilfe ist Einkommensunabhängig?
Und habe ich das richtig verstanden, ihr habt die Kosten nicht ertsattet bekommen.
Ja, hat man uns so gesagt. Für den Unterricht und alles was dazu gehört, also auch Klassenfahrten (habe explizit danach gefragt) sei das einkommenunabhängig. Wir bekommen nichts, weil das Sozialamt behauptet, Lars sollte mal wieder eine Schulung machen und was für seine Selbständigkeit tun und ansonsten könne das auch alles die Lehrerin machen...
Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)
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diese Auskunft ist explizit falsch!
§ 92. Nr. 2 Satz 2 SGB XII ist ganz und gar eindeutig und hierbei anzuwenden! Also:
(2) Den in § 19 Abs. 3 genannten Personen ist die Aufbringung der Mittel nur für die Kosten des Lebensunterhalts zuzumuten
1. …
2.
bei der Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung einschließlich der Vorbereitung hierzu,
Dies bedeutet im Umkehrschluß: Alle Kosten, die nicht unmittelbare Kosten des Lebensunterhaltes sind, müssen einkommensunabhängig gewährt werden!
Lieben Gruß
Gottwalt
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ich hatte Anfang des Jahres Cordula kontaktiert und sie hatte mir mit dem Antrag "geholfen" (ich habe Probleme beim Formulieren) :blush:
Dafür nochmals DANKE, Cordula.
Anfang März stellte ich den Antrag für die Eingliederungshilfe , bekam lange keine Antwort.
Dann wurde mir die Zeit knapp, die Sommerferien nahten und ich rief die Sachbearbeiterin an. Diese ausfindig zu machen kostete mich einige Nerven, aber es hat sich gelohnt. Sie war/ist eine nette Dame, die mein Anliegen verstand und es "ganz toll fand", dass ich meinen Sohn selbst auf der Klaasenfahrt begleiten wollte und sein Diab-Management nicht in fremde Hände legen wollte.Nik hätte auch niemand Fremdes "erlaubt", einen Katheter zu wechseln.
Die Beamtin überwies noch am selben Tag meine kompletten Kosten für die Klassenfahrt, inkl. "Unterrichtsmaterial".Bei Antragstellung legte ich ein "Kostenaufschlüsselungsexemplar" ,ich weiß nicht, wie ich es sonst nennen soll, bei.
Mit der Schule war meine Begleitung zur Klassenfahrt schon im Vorfeld bei der Anmeldung "beschlossene Sache".
Einen Einkommensnachweis brauchte ich nicht!!!
LG Silvia
Silvia mit Niklas *03/2003, DM seit 03/2009, VEO754 seit 08/2010, Novorapid, Teflonkatheter, meist MIO
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an alle die schon Erfolg hatten:
Habt ihr auch den Verdienstausfall für den unbezahlten Urlaub genehmigt bekommen?
Wir kämpfen gerade mit dem Sozialamt, das noch immer nicht wirklich von seiner Zuständigkeit überzeugt ist (trotz Super-Antrag mit sämtlichen Rechtsquellen, den ich hier gefunden und verwendet habe).
Mein Mann soll die Klassenfahrt auf Wunsch der neuen Lehrerin dieses Jahr begleiten, da die Klasse z.B. eine Tageswanderung auf den Brocken unternehmen wird, was der Lehrerin zu unsicher ist, ohne dass jemand von uns mitfahrt.
Die Widerspruchssachbearbeiterin (wir sind leider schon beim Widerspruch) erscheint mir zwar viel zugänglicher und verständnisvoller als unsere damalige Sachbearbeiterin (sie hat sogar von sich aus mit dem Sozialamt von Joas Link telefoniert, den ich ihr gegeben hatte - die aber leider noch keine Eingliederungshilfe bei Diabetes gewährt haben) aber trotzdem ist sie (noch) nicht richtig von der Zuständigkeit des Sozialamtes und der Eingliederungshilfe überzeugt und will auch keinen Präzidenzfall schaffen...
Und wenn sie doch zur Überzeugung gelangen würde, dass hier die Eingliederungshilfe einschlägig ist, da sagte sie schon, dass der Verdienstausfall, den wir mit beantragt haben, aber nicht abgedeckt wäre...
Wie war das bei euch?
Gibt es noch irgendeine Rechtsquelle, die den Verdienstausfall mit abdeckt?
Oder wie könnten wir noch argumentieren, außer: Eine "fremde" Eingliederungshilfe müsste ja auch bezahlt werden?
Viele Grüße,
Annett
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ich möchte hier kurz meine Erfahrung mit einer Klassenfahrt
im letzten Jahr wiedergeben. Bin als Begleitung für unsere
Tochter (9 j. ) und auch für die Klasse mitgefahren.
Somit konnten die Kosten für mich über die Schule abge-
rechnet werden. Da ich berufstätig bin, wurde ich vom Kinderarzt
für die Zeit der Klassenfahrt krankgeschriebe. Somit musste
die Krankenkasse meinen Verdienstausfall übernehmen.
Diese Variante als Aufsicht für die Klassenfahrt und die Krank-
schreibung ist wesentlich einfacher als der Weg über das Sozial-
amt.
LG, Alime
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das war ja mein erster Versuch, noch lange, bevor ich überhaupt an Sozialamt und Co. gedacht habe...
Aber genau das will unsere Ärztin nicht machen mit der Begründung, es läge ja eigentlich keine akute schwere Erkrankung vor.
Aber je länger ich darüber nachdenke...klar liegt eine schwerwiegende Erkrankung vor, die eine Betreuung / Beaufsichtigung notwendig macht (wie es auf dem Attest ja immer so schön heißt).
Wenn man unsere Süßen so quietsch-fidel sieht, denkt man ja nicht automatisch immer daran, dass sie ja quasie schwerwiegend dauerkrank sind.
Ich werde mit der Ärztin noch einmal reden, danke für den Denkanstoß. Vielleicht lässt sie sich ja überzeugen.
Und vielleicht will ja irgendwann auch das Sozialamt bezahlen, sodass ich mir aussuchen kann... :woohoo:
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