Skip to main content

Werde unser Facebook Fan

Klassenfahrtkosten mit Begl., wer kennt sich aus?

Jafa
Mitglied


Schreiber
Schreiber

Beiträge: 26

Daten zum Kind:
Geschlecht: Junge
Geburtsjahr: 2003
Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
Private Nachricht
14 Juni 2012 05:51 #69817 von Jafa
Hallo Cordula,

dann weis ich ja jetzt Bescheid, falls sie Fabian auch zur Ärztin schicken wollen, dann werde ich auch erst mal versuchen es telefonisch zuregeln.

Ich werde mal gucken das ich heute die Klassenlehrerin von Fabi erwische, damit sie mir nochmal die genauen Kosten sagen kann und dann werde ich warscheinlich morgen zur KK fahren.

Ich werde auf jedenfall berichten

Vielen Dank für deine ganzen Tips :)

LG Heike

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Jafa
Mitglied


Schreiber
Schreiber

Beiträge: 26

Daten zum Kind:
Geschlecht: Junge
Geburtsjahr: 2003
Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
Private Nachricht
16 Juni 2012 07:31 #69878 von Jafa
Hallo,

ich war gestern bei der KK und der nette Herr dort meinte auch Eingliegerungshilfe kommt vom Sozialmat.
Er meinte auch das dürfte eingentlich keine große Sache sein, da es sich ja nicht um Umsummen von Geld handelt und es auch nur eine einmalige Zahlung ist. Er meinte, wenn das SA sieht mal braucht jetzt über längere Zeit "Hilfe"(Geld) dann kommt es oft vor das sie sich auf die KK beruhen. Es wäre für das Kind ja besser wenn die eigene Mutter als Hilfe mit kommt und für´s SA sogar billiger. Und falls es beim ersten doch abgelehnt werden sollte, dann sollen wir Widerspruch einlegen.

Hört sich gut an, hoffentlich sieht das SA das genauso.
Da werde ich nächste Woche mal hin gehen.

LG Heike
Folgende Benutzer bedankten sich: cociw

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Jafa
Mitglied


Schreiber
Schreiber

Beiträge: 26

Daten zum Kind:
Geschlecht: Junge
Geburtsjahr: 2003
Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
Private Nachricht
19 Juni 2012 06:20 #69981 von Jafa
Hallo,

ich war gestern bei SA. So einfach wie die KK sich das vorstellt ist es dann leider doch nicht.
Die Dame die eigenlich für Eingliederungshilfe zuständig ist, hat Urlaub bis zum 10. Juli.

Also muste ich in ein anderes Büro zu einer sehr netten Damen, die sich, wie sie selber sagt, nicht 100% mit dem Thema auskennt. Mein Anliegen hat sie verstanden und auch für sinnvoll gehalten (das es besser ist wenn die eigene Mutter mit fährt), aber das man die Kosten dafür erstattet bekommt kennt sie nicht.
Wenn Fabian schon einen Eingliederungshilfe für die Schule hätte, diese dürfte dann mit auf Klassenfahrt. Das würde dann bezahlt. Ich habe dann mal gefragt, was denn wäre , wenn ich eine Eingliederungshilfe beantragen würde. Das wäre doch viel teuerer. Sie meinte dann auch nur, ob man die Genehmigt bekommt ist ja auch so eine Sache GdB50%H ist nicht gleich Gdh50%H.

Aber sie war sehr nett und wollte sich nicht fetslegen, da die Klassenfahrt ja noch dauert sollte ich doch noch mal mit der andern Dame, die für die Eingliederungshilfe zuständig ist, sprechen. Vielleicht gäbe es ja doch irgendwo eine Lücke...

Also fahren wir bald erst mal in den Urlaub und danach geht´s in die zweite Runde.

LG Heike
Folgende Benutzer bedankten sich: cociw

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

cociw
Mitglied


Diamant Schreiber
Diamant Schreiber

Beiträge: 1732

Daten zum Kind:
Geschlecht: Junge
Geburtsjahr: 1999
Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
Private Nachricht
19 Juni 2012 12:43 #69992 von cociw
Hallo Heike,

so ging es damals bei uns auch los :lol: ,
nur dass wir den Zeitfaktor im Nacken hatten.

Selbst, wenn's das bei euch noch NIIIIIE gab: nicht beirren lassen.

Schönen Urlaub für euch, unsere Jungs müssen noch 4 Wochen...

LG, Cordula

Cordula mit Justus (*08/1999, DM seit 12/2009, CSII seit 05/2010)
Folgende Benutzer bedankten sich: Jafa

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Jafa
Mitglied


Schreiber
Schreiber

Beiträge: 26

Daten zum Kind:
Geschlecht: Junge
Geburtsjahr: 2003
Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
Private Nachricht
19 Juni 2012 14:03 #69995 von Jafa
Hallo Cordula,

ich geb nicht auf ;)

Wir haben auch noch 3,5 Wochen bis zu den Ferien. Aber dann geht´s endlich los.

Wüsche euch auch schöne Ferien.

LG Heike

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Rieke
Benutzer


Junior Schreiber
Junior Schreiber

Beiträge: 5

Daten zum Kind:
Geschlecht: Mädchen
Geburtsjahr: 1999
Therapieform: ICT (Intensivierte konventionelle Therapie Mehr als 4 Spritzen am Tag)
Private Nachricht
24 Juni 2012 16:07 #70159 von Rieke
Hallo,

auch wir haben uns mit der Begleitung auf einer Klassenfahrt beschäftigen müssen. Wichtig ist, dass die Begleitung vor Beginn der Fahrt beim Landkreis/Sozialamt angemeldet werden muss. Die Erstattung der JHB-Kosten erfolgte auf der Grundlage §53 u 54 (1) Satz 1 Nr. 1 SGB XII i.V.m. § 1 ff der Vereinbarung zu § 60 SGB XII (Eingliederungshilfeverordnung). Wir waren auch ein Präzedenzfall; wichtig ist, nicht aufgeben!
Viel Glück!

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

alviseluva
Mitglied


Gold Schreiber
Gold Schreiber

Beiträge: 170

Daten zum Kind:
Geschlecht: Junge
Geburtsjahr: 2010
Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
Private Nachricht
24 Juni 2012 16:48 #70165 von alviseluva
Ich hätte dazu mal eine "kleine" Frage.
Bekommt man diesen Bescheid nur, wenn das Kind "eine anerkannte Behinderung" hat? Wir haben darauf verzichtet weil mein Mann befürchtet, dass dem Kleinen daraus Nachtteile entstehen könnten, was natürlich unsinn ist.
Können wir auch ohne das die Kosten vom SA erstattet bekommen?

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Rieke
Benutzer


Junior Schreiber
Junior Schreiber

Beiträge: 5

Daten zum Kind:
Geschlecht: Mädchen
Geburtsjahr: 1999
Therapieform: ICT (Intensivierte konventionelle Therapie Mehr als 4 Spritzen am Tag)
Private Nachricht
24 Juni 2012 17:04 #70166 von Rieke
Wir mussten den Schwerbehinderten-Ausweis nicht vorzeigen. Bitte durchfragen und auf andere Antworten von Betroffenen hoffen. Ich würde einfach erstmal am besten persönlich beim LK nachfragen.
Viel Glück

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Wenke
Mitglied


Moderator
Moderator

Beiträge: 3839

Daten zum Kind:
Geschlecht: Junge
Geburtsjahr: 2004
Therapieform: CSII + CGM (Insulinpumpentherapie mit Glukosesensor)
Private Nachricht
24 Juni 2012 17:16 #70168 von Wenke

alviseluva schrieb: Ich hätte dazu mal eine "kleine" Frage.
Bekommt man diesen Bescheid nur, wenn das Kind "eine anerkannte Behinderung" hat? Wir haben darauf verzichtet weil mein Mann befürchtet, dass dem Kleinen daraus Nachtteile entstehen könnten, was natürlich unsinn ist.
Können wir auch ohne das die Kosten vom SA erstattet bekommen?


Meines Wissens nach hat das eine mit dem anderen nichts zu tun.

LG Heike

Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Joa
Benutzer


Diamant Schreiber
Diamant Schreiber

Beiträge: 1111

Daten zum Kind:
Geschlecht:
Geburtsjahr:
Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
Private Nachricht
25 Juni 2012 14:42 - 25 Juni 2012 14:44 #70234 von Joa

Rieke schrieb: Die Erstattung der JHB-Kosten erfolgte auf der Grundlage §53 u 54 (1) Satz 1 Nr. 1 SGB XII i.V.m. § 1 ff der Vereinbarung zu § 60 SGB XII (Eingliederungshilfeverordnung).

Falls ich ergänzen darf?

§ 54 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII: - Leistungen der Eingliederungshilfe -

(1) Leistungen der Eingliederungshilfe sind neben den Leistungen nach den §§ 26, 33, 41 und 55 des Neunten Buches insbesondere

1.
Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung, insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und zum Besuch weiterführender Schulen einschließlich der Vorbereitung hierzu; die Bestimmungen über die Ermöglichung der Schulbildung im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht bleiben unberührt


Hierzu präzisiert § 12 Nr. 1 der Eingliederungshilfe-Verordnung nach § 60 SGB XII wie folgt:

§ 12 Schulbildung

Die Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung im Sinne des § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Zwölften Buches
Sozialgesetzbuch umfaßt auch

1. heilpädagogische sowie sonstige Maßnahmen zugunsten körperlich und geistig behinderter Kinder und Jugendlicher, wenn die Maßnahmen erforderlich und geeignet sind, dem behinderten Menschen den Schulbesuch im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht zu ermöglichen oder zu erleichtern.


Da Klassenfahrten eine schulische Veranstaltung sind gehören sie ohne wenn und aber zum Schulbesuch und somit im vorstehenden Sinn, kommt es zu anderweitig nicht gedeckten, behinderungsbedingten Mehrkosten zu den für die Unterhaltspflichtigen kostenbeteiligungsfreien Leistungen der Eingliederungshilfe.

Wir waren auch ein Präzedenzfall; wichtig ist, nicht aufgeben!

Diese Frage ist grundsätzlich bis zu höchstrichterlichen Entscheidungen hin geklärt.
Aber die Sozialämter versuchen es halt immer wieder gerne, sich vor ihrer unausweichlichen Kostenübernahmeverpflichtung zu drücken.

Hier mal ein Link zu einer Webseite des Landkreises Darmstadt-Dieburg, der beispielhaft und vorbildlich auch die behinderungsbedingten Mehrkosten einer Klassenfahrt erwähnt.
www.ladadi.de/gesellschaft-soziales/beso...en-schulbildung.html

Gruß
Joa
Letzte Änderung: 25 Juni 2012 14:44 von Joa.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Moderatoren: WebAdminEgonManholdmibi74Wenke
Ladezeit der Seite: 0.595 Sekunden