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Rechtliches in der Schule

Juniper
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05 Okt. 2011 18:03 #59430 von Juniper
Juniper antwortete auf Aw: Rechtliches in der Schule
Danke Egon,
Eine Begründung weshalb den Lehrern abgeraten wird weißt Du also auch nicht ?
Nachdem der jetztige Sportlehrer meines Sohnes so ein Theater um diese Spritze macht habe ich ja überall ein wenig rum gelesen. Die aktuellen evidenzbasierten Leitlinien der Deutschen Diabetes-Gesellschaft von 2011 empfehlen ja die Glukagonspritze weiter als Goldstandard solange keine Glukose i.v. gespritzt werden kann.
Ich verstehe die Logik des ganzen einfach nicht.
Gruß
Eva

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monday
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Diamant Schreiber
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05 Okt. 2011 18:27 #59433 von monday
monday antwortete auf Aw: Rechtliches in der Schule
Hallo Eva,
den Lehrern wird deshalb abgeraten, weil sie für Fehler von Eltern gerichtlich belangt werden können. Und genau das ist so auch schon passiert. Und als Lehrer, wenn du die Aufsicht über 25 - 30 Kinder hast ist man einfach schnell abgelenkt, da schubst xy xx gegen den Tisch und dann spritzt man eben schnell, weil man dem Kind zur Hilfe eilen will und schon warens einpaar Einheiten zuuviel und das Kind wird bewusstlos... mal dir mal aus, wie du als Mutter reagieren würdest...
und die Klasse für das Spritzen allein lassen fällt unter Aufsichtspflichtverletzung. Stell dir vor, wie die Eltern von Kind XX reagieren, wenn dann so etwas passiert.
Man sieht oft nur das eigene Kind. Aber in einer Klasse sind eben nicht nur liebe brave Schüler, die alle tun, was der Lehrer sagt, sondern Kind a mit Lernschwäche, kind b mit Hochbegabung kind c mit Diabetes, Kind e mit Asthma kind f mit Adhs Kind g , was gerade die Aufgabe nicht versteht, Kind H, dem Saft aufs Heft gelaufen ist Kind i, was besonders still ist, Kind j was ständig die Hausaufgaben nicht macht, Kind k, was zu Hause ständig angeschrien wird und sich deshalb nicht konzentrieren kann usw. usw.
Gruß Vera
P.S.: In Niedersachsen dürfen Lehrer und Erzieher Kindern übrigens nicht mal ein Pflaster kleben!!!

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Flitzpiepe
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05 Okt. 2011 18:48 #59436 von Flitzpiepe
Flitzpiepe antwortete auf Aw: Rechtliches in der Schule
Hallo,

uns wurde in der Schulung für die Schulkinder und die Lehrer von der Kinderklinik folgendes gesagt: Wenn die Lehrkraft sich mit der Glukagonspritze auskennt, sprich: sich hat zeigen lassen, wie sie aufgezogen und verabreicht wird, er/sie im Falle einer schweren Unterzuckerung diese auch anwenden muss. Deshalb sollten die Lehrer und Eltern genau abwägen, ob sie das möchten. Wir haben uns dagegen entschieden und auch keine Notfallspritze in der Schule! Im Falle einer schweren Unterzuckerung ist der Rettungswagen mit dem Handy schneller informiert und vor Ort, als die Notfallspritze aus dem Kühlschrank im Lehrerzimmer geholt, aufgezogen und verabreicht!!!

Ist denn die Gefahr einer schweren Unterzuckerung bei euren Kindern so groß? Haben sie die Notfallspritze auch sonst immer parat (bei Freunden, beim Shoppen, beim Ausflug)? Unser Sohn hat seit fast 4 Jahren DM 1, bisher war noch keine Glukagonspritze notwendig.

LG

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Juniper
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05 Okt. 2011 19:16 #59441 von Juniper
Juniper antwortete auf Aw: Rechtliches in der Schule
Hallo Monday, es sind zwei paar Stiefel, ob ein Lehrer Insulin oder Glukagon spritzt, Das eine ist Therapie das andere ist erste Hilfe im Notfall und ich denke nicht, dass irgend ein Lehrer für die Notfallhilfe Glukagon bei Bewußtlosigkeit belangt wurde.
Ja Fliertzpiepe, mein Sohn hat auch in den Schulungen gelernt, dass er die Notfallspritze in der Nähe haben soll. Mein Sohn ist 13 und erlebt diesen Widerspruch was er in der Schulung lernt und was die Lehrer sagen. Und leider ist es halt nicht immer und überall so, dass tatsächlich der Notarzt schneller da ist als die Spritze. Die Rettungsassistenten des Rettungswagen haben ja nicht mehr Handlungskompetenz in diesem Fall als der Lehrer.
Konkret denke ich nicht, dass bei meinem Kind jetzt die Gefahr der Unterzuckerung sooo groß ist, aber ich denke dass es zusammen passen sollte, was die kids in der Schulung lernen und wie sich die Umwelt, sprich Schule verhält.
Oder ?
Eva

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TinaSchnecke
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06 Okt. 2011 07:52 #59459 von TinaSchnecke
TinaSchnecke antwortete auf Aw: Rechtliches in der Schule

Flitzpiepe schrieb: Hallo,

uns wurde in der Schulung für die Schulkinder und die Lehrer von der Kinderklinik folgendes gesagt: Wenn die Lehrkraft sich mit der Glukagonspritze auskennt, sprich: sich hat zeigen lassen, wie sie aufgezogen und verabreicht wird, er/sie im Falle einer schweren Unterzuckerung diese auch anwenden muss. Deshalb sollten die Lehrer und Eltern genau abwägen, ob sie das möchten. Wir haben uns dagegen entschieden und auch keine Notfallspritze in der Schule! Im Falle einer schweren Unterzuckerung ist der Rettungswagen mit dem Handy schneller informiert und vor Ort, als die Notfallspritze aus dem Kühlschrank im Lehrerzimmer geholt, aufgezogen und verabreicht!!!
LG


Genauso hab ich das auch verstanden: Wenn jemand über die richtige Hilfeleistung im Notfall Bescheid weiß und alle Mittel zur Verfügung hat sie auch anzuwenden, dann ist es eben unterlassene Hilfeleistung, wenn er es nicht tut.
Trotzdem würde es MIR nie einfallen unseren Kita-Erzieherinnen (oder später den Lehrern) einen Vorwurf zu machen, wenn sie nur den Rettungswagen rufen und nicht die Spritze anwenden. Das hab ich ihnen auch so gesagt und ich glaube das erhöht (zumindest bei uns) sogar die Bereitschaft es doch zu tun. Bei uns ist aber der Rettungswagen (zumindest wenn es Kinder betrifft) auch innerhalb von 7 Minuten da.

Ich hoffe für uns alle, dass das mit der Glukagonspritze (noch) lange Theorie bleibt!
(Wir haben eine Kita-Erzieherin, die mal mit einem Diabetiker verheiratet war. Sie sagte: Für sie ist das kein Problem mit der Spritze, hat sie schon öfter gemacht. Ihr Ex-mann hat Alkohol (auch in kleinen Mengen) überhaupt nicht vertragen.)

Alles Gute
Tina

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EgonManhold
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06 Okt. 2011 14:10 #59477 von EgonManhold
EgonManhold antwortete auf Aw: Rechtliches in der Schule
Hallo,

für ALLES was jemand in Ausübung seines Berufes macht, ist er zunächst selbst verantwortlich. (Ich weiß, dass es Ausnahmen davon gibt)

Denkt bitte auch mal an die Zeit vor dem Diabetes eurer Kinder zurück. Wie war die Situation für euch, vor der ersten Spritze, die ihr eurem Kind gegeben habt. Und da stand wahrscheinlich eine Kinderkrankenschwester/ein Arzt daneben - und hat euch gut zugesprochen und HIlfestellu8ng gegeben.
Der Lehrer hat stattdessen eine kreischende Kinderschar um sich und steht vor der Frage, ob das was er tut, in dieser Situation auch wirklich das Richtige ist! Zudem mit dem Wissen, dass sein Dienstherr es in seiner Dienstanweisung untersagt hat, Medikamente in der Art zu verabreichen.

Und noch ein Aspekt, der die ganze Aufregung um dieses Thema vielleicht auch etwas beruhigen kann:
Wie oft kommt es im Schulbetrieb vor, dass ein T1-Diabetes-Kind auf Grund einer Hypoglykämie bewusstlos wird - UND die körpereigene Gegenregulation nicht ausreichend funktioniert?
Meist ist der Betroffene wieder bei Bewusstsein, wenn der Notarzt eintrifft, ohne dass Glucagon injiziert wurde.


Zum Schluss noch anderes Beispiel:
Rettungsassistenten z.B. dürfen (insbesondere in Bayern) keine das Leben rettende Injektionen durchführen, solange es nicht der Notarzt vor Ort angeordnet hat. Obwohl sie es in ihrer Ausbildung gelernt haben, welches Medikament in welcher Situation zu geben ist. Wenn sie es doch tun, sind sie ihren Job los. Entsprechende Arbeitsgerichtsurteile gibt es bereits! Ähnliches gilt für Intensivpflegekräfte auf einer Intensivstation im Krankenhaus. Da passiert viel -zum Glück für die Patienten- in einer gewissen Grauzone.

Gruß, Egon

Achtung: Mein Beitrag / meine Antwort ist meist nur eine Kurzfassung und kann daher i.d.R. nicht alle möglichen Aspekte zu dem jeweiligen Thema berücksichtigen.
Häufig geben meine Beiträge nicht meine persönliche Meinung wieder, sondern beruhen auf Tatsachen bzw. fachlich anerkannte Meinungen....
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