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Rechtliches in der Schule





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25 Sep. 2011 12:06 #59125 von
Hallo
auch wir haben dieses Problem.
Unsere Lehrerin hat mir versprochen, wenn es meinem Kind nicht gut geht
wird sie mich anrufen.
Leider war es nicht so. Meiner Tochter ging es nicht gut (schlecht, bauchweh,..)aber die Lehrerin legte sie einfach nur auf den Sofa im Klassenzimmer. Kein Blutzucker messen, Kein anruf bei mir!!!!!!
Als ich sie abholte mußte ich noch zur Apotheke(ihre Diabetes sachen abholen) und dort legte sie sich dann auf dem Boden.
Ich finde es unverantwortlich von der Leherin mir nicht bescheid zu geben und dass Kind einfach nachhause zu schicken alleine.
Sie hat es mir versprochen, dann gehe ich davon aus das sie es auch hält.
Meine Tochter ist 9 Jahre alt und hat es seit Ende Dezember 2010.
meine Tochter hat jetzt immer ein Handy mit. :(

liebe Grüße von Sandra

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Miri.M.
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25 Sep. 2011 16:34 #59131 von Miri.M.
Miri.M. antwortete auf Aw: Rechtliches in der Schule

SOY008 schrieb: Als ich sie abholte mußte ich noch zur Apotheke(ihre Diabetes sachen abholen) und dort legte sie sich dann auf dem Boden.
Ich finde es unverantwortlich von der Leherin mir nicht bescheid zu geben und dass Kind einfach nachhause zu schicken alleine.
Sie hat es mir versprochen, dann gehe ich davon aus das sie es auch hält.
Meine Tochter ist 9 Jahre alt und hat es seit Ende Dezember


Hallo Sandra,

entschuldige, aber warum hast du nicht sofort bei Ankunft in der Schule gemessen? Dann hätte sich deine
Tochter nicht in der Apotheke auf den Boden legen müssen...
Und die Lehrerin hat sie doch nicht nach Haus geschickt, Du hast sie doch abgeholt... oder verstehe ich
da etwas falsch?
Und eine andere Frage: Warum hat deine Tochter nicht gemessen? Mit 9 Jahren ist sie für das Messen auf jeden
Fall alt genug. Selbst wenn das Bewerten des gemessenen Wertes noch nicht geht...
Das die Lehrerin nicht angerufen hat, finde ich allerdings auch unverantwortlich..., dabei macht man schließlich
nichts kaputt. Dennoch muß deine Tochter lernen, das sie bei Unwohlsein sofort messen muß...

LG Miriam

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Caspersen
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26 Sep. 2011 08:52 - 26 Sep. 2011 08:56 #59152 von Caspersen
Caspersen antwortete auf Aw: Rechtliches in der Schule
Hallo ihr Lieben!

Ich kann es teils gut verstehen das die Lehrer damit überfordert sind. Bei dem Klassenlehrer von meiner Tochter im ersten Schuljahr wsr es so das er es auf die leichte Schulter genommen hat der Spruch war nur " da wird schon nichts passieren". Ich habe meiner Tochter von der ersten Klasse an einen Zettel gemacht was bei niedrigen oder hohen Werten zu tun ist so brauchten die Lehrer nur auf das Meßgerät schauen und dann wußten sie was sie tun mußten ansonstenanruf bei mir. Sie trägt jetzt auch seit 2009 eine Insulinpumpe was die Sache einfacher macht gerade bei hohen Werten. Mittlerweile ist meine Tochter in der 4 Klasse und meistert alles alleine. Wir hatten das Problem Klassenfahrt im Juni diesen Jahres ich konnte als Betreuungsperson nicht mitfahren also mußte eine andere gefunden werden. Wir hatten das Glück das letztes Jahr eine Lehrerin auf die Schule kam die selbst Diabetes Typ 1 hat. Sie hat sich dann bereit erklärt mitzufahren und meine Tochter bei der BE und Insulinmenge zu helfen und im Notfall zu handeln. War allerdings nicht so leicht da die Lehrer es eigentlich nicht dürfen rein Rechtlich da ist es wieder die Rechtliche Geschichte. Ich habe es so gehandhabt das ich eine Vollmacht geschrieben habe das sie meiner Tochter helfen darf bei der BE und Insulinmengen berechnung und das sie im Notfall handeln darf auch die Notfallspritze geben darf da sie es ja kann. Aber rein Rechtlich hätte sie noch nicht einmal Traubenzucker geben dürfen bei einer Unterzuckerung. Zum Glück ist alles gut gegangen und die Klassenfahrt war ein tolles erlebnis und meine Tochter ist noch ein Stück selbstständiger geworden.

Gruß Nadine und Melina
Letzte Änderung: 26 Sep. 2011 08:56 von Caspersen.

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uscholz
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26 Sep. 2011 09:35 #59154 von uscholz
uscholz antwortete auf Aw: Rechtliches in der Schule
Hallo,
also ich würde auch versuchen, einen Pflegedienst zu engagieren. Die Verordnung dafür gibt es beim Kinderarzt (so ist es jedenfalls bei uns).
Für Maximilian läuft es so bereits seit er Diabetiker ist (kurz vor dem 1. Lebensjahr bis heute, also ziemlich genau 7 Jahre) Er geht jetzt in die 2. Klasse, misst und bedient die Pumpe allein, aber der Pflegedienst überwacht das Ganze. Der Pflegedienst kommt dafür vormittags in die Schule und je nach Stundenanzahl 1-2 mal in den Hort (Mittag und Kaffee) Für mich läuft es so optimal, und ich muss nur in absoluten Ausnahmefällen zu Max (Katheder raus oder Pflegedienst kann ausnahmsweise mal nicht. Max stört es nicht, auch der Ablauf in der Schule ist nicht beeinträchtigt - ist halt alles 'ne Organisationsfrage. Ich wünsche Dir, dass Du den für Euch passenden Weg findest. Auf jeden Fall ist es aber wirklich so, dass es nur miteinander geht, Konfrontation bringt nicht wirklich etwas - für keinen.

Liebe Grüße von der Ostsee
Undine

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Lara Sofia
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30 Sep. 2011 13:19 #59241 von Lara Sofia
Lara Sofia antwortete auf Aw: Rechtliches in der Schule
Hallo Ihr Lieben....

14 Tage Bilanz: 1.Woche des Schulbeginns habe ich die Lehrerin unterstützt und bin zu jeder Messung in die Schule gegangen. 2.Woche habe ich es ihr überlassen,weil sie es so wollte und auch der Sportlehrer kommt gut zurecht...sie erinnern beide meine Tochter rechtzeitig eine Messung durchzuführen...meine Sorgen waren zwar nicht unberechtigt aber ich glaube ich habe mir auch zu viel Gedanken gemacht.Nun klappt alles prima und ich kann beruhigt auch meine Arbeit weitermachen. Man muss nur liebevoll mit der Lehrerin reden und ich muss sagen ich bin total froh das keine Schulhilfe oder sogar ein Pflegedienst nötig ist....bei Fragen bin ich ja immer erreichbar....ich bin echt dankbar für diese Unterstützung, die ja nicht selbstverständlich ist wie ich hier ausreichend nachlesen konnte....ich wünsche euch trotz aller Probleme auch solche Unterstützung.Alles Gute euch!

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uscholz
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04 Okt. 2011 06:51 #59347 von uscholz
uscholz antwortete auf Aw: Rechtliches in der Schule
Hallo Lara Sofia,
eine kurze Frage:
Was ist denn so schlimm an einer Schulhilfe oder "sogar einem Pflegedienst"?

Viele Grüße
Undine

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Miri.M.
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04 Okt. 2011 09:19 #59351 von Miri.M.
Miri.M. antwortete auf Aw: Rechtliches in der Schule

uscholz schrieb: Hallo Lara Sofia,
eine kurze Frage:
Was ist denn so schlimm an einer Schulhilfe oder "sogar einem Pflegedienst"?

Viele Grüße
Undine


Ich finde da auch nichts schlimm dran. Ist doch prima, wenn so etwas möglich ist u. es
von der Kasse übernommen wird. (Bei Kindern im Kindergarten u. den ersten beiden
Grundschuljahren halte ich das für selbstverständlich. Das Eltern aber vor
unglaubliche Hürden gestellt werden diese Unterstützung durchzusetzen finde ich
menschenverachtend.)

Allerdings habe ich teilweise den Eindruck, das selbstverständlich vom Lehrer die
Übernahme der Verantwortung erwartet wird. Also von einer Person, die sich vermutlich
während des Studiums u. wahrsch. auch privat nie mit Diabetes o.ä. beschäftigen musste
und naturgemäß erstmal damit überfordert ist gleichzeitig ein "krankes" Kind im Auge zu behalten
u. dafür zu sorgen das 29 andere lesen, schreiben u. rechnen lernen. (Die sich dabei
auch noch möglichst korrekt benehmen sollen. In der Klasse unseres Sohnes befinden sich
Kinder, bei denen die Eltern die Erziehungsarbeit anscheinend auch vollständig den
Lehrern überlassen, wie bequem :blink: ...*tschuldigung*, leicht am Thema vorbei...)

LG Miriam

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Flitzpiepe
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04 Okt. 2011 18:06 #59382 von Flitzpiepe
Flitzpiepe antwortete auf Aw: Rechtliches in der Schule
Hallo,

ich kann gut verstehen, dass Du es gut findest, dass kein Schulhelfer Deinem Kind beistehen muss. Mein Sohn geht mittlerweile in die 2. Klasse und hat eine sehr liebe Klassenlehrerin, die gerne ein Auge auf ihn hat. Sie selbst sagt, dass sie bewundert, wie selbstständig er ist und die Betreuung kaum Zeit in Anspruch nimmt ;) . Schließlich hat sie nur eine kontrollierende und erinnernde Funktion. Da nehmen die vorab beschriebenen gesunden Kinder weitaus mehr Zeit in Anspruch :blink: .

Sicher ist gegen einen Schulhelfer nichts einzuwenden, wenn die Lehrer diese kleine Aufgabe nicht übernehmen wollen oder können. Es bleibt einem ja dann nichts anderes übrig. Allerdings sehe ich die Sonderstellung, die unsere Kinder ja dann haben, sehr kritisch und bin froh, dass es bei uns auch nicht nötig ist.

LG Flitzpiepe
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Juniper
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05 Okt. 2011 10:27 #59402 von Juniper
Juniper antwortete auf Aw: Rechtliches in der Schule
Hallo,

noch einmal ein Hinweis von mir, zu der Glucagon-Spitze und Lehrer/Erzieher:

Selbst in der Broschüre der AGPD (ArbeitsGemeinschaft Pädiatrische Diabetologie), steht im Abschnitt zu EH-Maßnahmen bei Unterzuckerungen mit starker Benommenheit bzw. Bewusstlosigkeit, dass das betroffene Kind in Seitenlage gebracht werden und der Notarzt gerufen werden soll!!

Ganz bewusst wird von den Autoren NICHT die Glucagon-Injektion durch Lehrkräfte/Erzieher empfohlen!

Gruß, Egon


Hallo Egon, ich bin noch nicht auf die anderen Stellen gestoßen, an denen Du eventuell etwas zu den Glukagonspritzen geschrieben hast. Bisher habe ich nur Empfehlungen dazu gelesen ( Hier im Expertenforum von einem Juristen, in dem Buch "Diabetes und Sportfibel")

Was sind also die Diskussionspunkte, dass es von anderer Seite nicht empfohlen wird?
Herzlichen Dank für Deine Erklärungen
Eva

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EgonManhold
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05 Okt. 2011 16:26 - 08 Okt. 2011 12:48 #59422 von EgonManhold
EgonManhold antwortete auf Aw: Rechtliches in der Schule
Hallo Eva,

Aufgabe von Erst-Helfern (dazu gehören auch Lehrer während der Schulzeit) ist es, die "üblichen" EH-Maßnahmen zu ergreifen.
Dazu gehört bei Bewusstlosen, sie in die Seitenlage zu bringen und den Notarzt zu rufen.

Es gehört NICHT dazu, Injektionen zu verabreichen. In manchen Bundesländern/Schulamtsbezirken ist es den Lehrkräften sogar per Dienstanweisung/Schulordnung untersagt. Ähnliche Anweisungen bestehen oft für ErzieherInnen in den Kindergärten/Kindertagesstätten.

In Niedersachsen (hier weiß ich es sicher) wird den Lehrkräften der Allgemeinbildenden Schulen in entsprechenden Fortbildungen dringend davon abgeraten, solche Injektionen (und ähnliche Maßnahmen) durchzuführen, sondern sich immer auf die anerkannten EH-Maßnahmen zu beschränken.

Gruß, Egon

PS:
Ich bin z.Zt. zeitlich nicht in der Lage, meine bisherigen Äußerungen (hier Forum) dazu heraus zu suchen.

Achtung: Mein Beitrag / meine Antwort ist meist nur eine Kurzfassung und kann daher i.d.R. nicht alle möglichen Aspekte zu dem jeweiligen Thema berücksichtigen.
Häufig geben meine Beiträge nicht meine persönliche Meinung wieder, sondern beruhen auf Tatsachen bzw. fachlich anerkannte Meinungen....
Letzte Änderung: 08 Okt. 2011 12:48 von EgonManhold.

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