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Re:Kind nicht zur Klassenfahrt mitnehmen ?
Kind nicht zur Klassenfahrt mitnehmen ?
03 Juni 2009 19:39Unser Sohn (3.Klasse) kann nächste Woche zu seiner 1. Klassefahrt. Nun gibt es Streß und die Lehrerin will nicht, dass er mitkommt. Es wäre zu risikoreich.
Und sie sagt, sie muss auch nicht jedes Kind mitnehmen.
Ist das so ? Ist die Lehrerin nicht gezwungen, alle Kinder mitzunehmen, wenn es keinen trifftigen Grund dagegen gibt ?
Ich komme als Elternteil sogar mit, da unser Sohn nicht selbst berechnen und spritzen kann.
Schöne Grüße
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Re: Re:Kind nicht zur Klassenfahrt mitnehmen ?
03 Juni 2009 23:18 - 23 März 2015 07:36Wenn Du sogar bereit bist mitzukommen fürs Diabetes-Management, hat sie auch keinen "moralischen" Grund.
Mein Vorschlag: Wende Dich doch gleich morgen an die Schulleitung und besprich das Problem dort. Und wenn es sich da nicht klären läßt, dann sollte ein kurzer Anruf bei der Aufsichtsbehörde genügen.
Rechtsgrundlagen für dergleichen (und auch die ggf. notwendigen Hilfen) sind z. B. hier verlinkt:
www.diabetes-kids.de/artikel/grundsatzli...und-schulbesuch-2292
Lieben Gruß
Gottwalt
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Re: Re:Kind nicht zur Klassenfahrt mitnehmen ?
04 Juni 2009 00:14als Lehrerin kann ich dir versichern, dass es schwierig sein dürfte ein Kind von einer Schulveranstaltung,was eine Klassenfahrt ja ist, auszuschließen. Eigentlich ist das eine Pflichtveranstaltung wie der Unterricht auch.
Ich kann verstehen, dass eine Lehrerin Bedenken hat, die Verantwortung für ein Kind mit DM über mehrere Tage komplett allein zu übernehmen. Dafür erinnere ich mich zu gut an das unsichere Gefühl in den ersten Tagen nach dem Klinikaufenthalt nach der Erstmanifestation. Und das war ja nach 12 Tagen Schulung in der Klinik, nicht nach einem vergleichsweise kurzen Gespräch mit den Eltern.
Nicht verstehen kann ich solche Bedenken der Kollegin, wenn klar ist, dass einer von Euch mitfährt.
Gottwald mag ja im juristischen Sinne Recht haben, dass Du Dich an die vorgesetzte Dienstbehörde wenden könntest. Ich halte es aber für wesentlich vernünftiger, zunächst noch einmal das Gespräch mit der Lehrerin zu suchen. Da muss irgendein Missverständnis vorliegen. Vielleicht hat ihr irgendjemand erzählt, Diabetiker könnten plötzlich bewusstlos werden oder wer weiß was....
Die Schulleitung um Vermittlung bitten, kann dann der nächste Schritt sein, wenn der erste nichts bringt.
Die Schulbehörde einzuschalten sollte der allerletzte Schritt sein.Oder glaubst Du im Ernst, dass so ein Vorgehen die Situation und die Bereitschaft, sich für Euer Kind zu engagieren verbessert?
Wie gesagt, juristisch mag Gottwald recht haben, aber bei aller Wut, die wir als Eltern bei solchen Erfahrungen empfinden, versetzt Euch mal beruflich in eine Situation, wo sich ein Kunde, Klient, Patient -mit wem auch immer ihr im Job zu tun habt- über einen Fehler von Euch nicht bei Euch als erstem beschwert, sondern direkt beim Chef oder an allerhöchste Stelle.Wie fändet Ihr das?....Und leider sind Lehrer auch nur Menschen, die das genauso erleben...
ICH WOLLTE DAMIT IN KEINER WEISE DAS VORGEHEN DER KOLLEGIN RECHTFERTIGEN!!!!!
Ich wünsche Euch viel Erfolg!
Viele Grüße
Petra
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Re: Re:Kind nicht zur Klassenfahrt mitnehmen ?
04 Juni 2009 16:07selbstverständlich hast Du recht, daß an erster Stelle das Gespräch mit der Lehrerin gesucht werden muß. Wenn aber bereits gesprochen wurde (und das entnehme ich dem Beitrag, sonst wäre ja nicht die Möglichkeit, daß ein Elternteil mitkommt, erörtert und geklärt worden) und dennoch seitens der verantwortlichen Lehrerin gemauert wird, ist der nächste Schritt das Gespräch mit der Schulleitung, und falls dies nichts bringt, mit der zuständigen Aufsichtsbehörde (Schulamt oder wie die auch immer im jeweiligen Bundesland heißt).
Ich erlebte in letzter Zeit -und finde dies haarsträubend!- , daß andererseits die Lehrer völlig mit derartigen Fragestellungen alleingelassen werden. Mit anderen Worten: Die Lehrer, die ein entsprechend behindertes Kind in der Klasse betreuen (sei es nun Diabetes oder Asthma oder Epilepsie oder was auch immer) werden von ihrem Arbeitgeber nicht hinreichend über ihre Rechte und Pflichten und über mögliche Unterstützungsmaßnahmen aufgeklärt, bzw. entsprechende Anfragen werden sachlich falsch beantwortet, oder sie werden an den schulpsychologischen Dienst verwiesen, der da auch nicht fachkundig ist, oder an die Kollegen von der Förderschule ... gerade gestern fragte mich wieder eine Kollegin hier aus der Nachbarschaft, da sie trotz vielfacher, auch schriftlicher Nachfragen eben KEINE hinreichende Antwort von der Schulleitung und der zuständigen übergeordneten Behörde erhielt und sich völlig alleingelassen und überfordert fühlte. Aber das scheint zumindest hier eher normal zu sein ...
Lieben Gruß
Gottwalt
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Re: Re:Kind nicht zur Klassenfahrt mitnehmen ?
22 März 2015 23:51Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
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Re: Re:Kind nicht zur Klassenfahrt mitnehmen ?
23 März 2015 00:56grundsätzlich können natürlich chronisch kranke Kinder NICHT von irgendwelchen Aktivitäten ausgeschlossen werden, da müssen immer konkrete Hinderungsgründe vorliegen. Umgekehrt darf man sogar ein erhebliches Engagement erwarten, um die Teilnahme zu ermöglichen.
Wenn Ihr wollt, könnt Ihr gerne direkt Kontakt zu uns aufnehmen, inzwischen sind wir bei derartigen Fragestellungen wirklich sehr routiniert und oft ist es hilfreich, wenn jemand Drittes klärend mit der Schule spricht.
Herzlichen Gruß
Gottwalt (auch in Hamburg)
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Re: Re:Kind nicht zur Klassenfahrt mitnehmen ?
08 Apr. 2015 17:44Unsere Lehrerin eröffnete uns zum Halbjahr, wenn wir keine Integrationskraft beantragen würden und keine Integrationskraft mit fahren würde (Eingliederungshilfe natürlich) dürfte unsere Tochter Hannah (9 Jahre) im 4. Schuljahr nicht mit auf Klassenfahrt. Als Hannah in der ersten Klasse ihren Diabetes bekam, war dies alles "gar kein Problem, das schaffen wir schon"!
Hannah hat jetzt seit einem Jahr eine Pumpe und dazu eine Teilhabeassistenz- die sich meistens um andere Kinder kümmert.
Bei genauerem Betrachten finde ich die Art der Unterstützung- ich möchte es mal drollig nennen. Sie nimmt Hannahs Täschchen morgens im Empfang, händigt es ihr zum Frühstück aus sieht ihr zu wie sie sich misst, die BE einstellt und auf abgeben drückt (Hannah hat eine Accu-Check Combo mit Bolus Rechner), lässt es während der Pause in ihrem Korb im Klassenzimmer liegen, schleift sie dann zwei Etagen nach oben, wenn Hannah sich während der Pause "komisch" fühlt um ihr die Notfall-BE zu geben. Ich denke wir schulden es Hannahs sehr guter Hypowahrnehmung, dass ich sie noch nie umgefallen ist.
Nun gut, die Klassenlehrerin kann also nachts nur gut schlafen wenn eine extra Betreuung für Hannah mit kommt (Eltern will sie sicherheitshalber, glaube ich, nicht dabei haben (Unruhestifter die gucken was sie treibt)- zumal sie mit mir noch einen Diabetiker an der Backe hätte (wer garantiert, dass ich nicht auch mal umfalle?))
So, damit ich jetzt aber gut schlafen kann habe ich dazu mal ein paar Fragen: Wer übernimmt die Fahrtkosten für die Eingliederungshilfe (Übernachtung, Essen, etc für 24h Anwesendheit, etc.)?
Wer übernimmt die Kosten für eine fachlich kompetente Schulung?
Was passiert wenn der Kreis sagt, sie übernehmen keine Kosten für die Eingliederungshilfe oder nur zum Teil, kann man uns zwingen den Rest zu tragen? Und kann man sie dann doch noch ausschließen?
Herzliche Grüße
Moni
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Re: Re:Kind nicht zur Klassenfahrt mitnehmen ?
08 Apr. 2015 18:13 - 07 Juli 2019 12:54die Teilhabeassistenz während der Schulzeit, wer zahlt die? Übernimmt das der Kreis? Dann hättet Ihr über diesen Weg immerhin bereits die Anerkennung in der Tasche, dass Assistenz benötigt wird. Das ist schonmal die halbe Miete.
Aber zur praktischen Durchführung: Wenn die Klassenfahrt eine Schulveranstaltung ist, dann muß natürlich für entsprechende Teilhabe gesorgt werden, und das sicherlich NICHT zu Euren Lasten. Dann ist es eher eine Frage der praktischen Durchführung (also wer soll es tatsächlich machen, welche Kosten entstehen wirklich, wer trägt die?). Da entstehen ja auch möglicherweise arbeitsrechtliche Fragen, denn niemand darf rund um die Uhr Euer Kind betreuen, und das auch noch ohne Pause.
Denkbar wäre z. B.: Jemand nimmt sich frei für die Fahrt und hat dadurch Verdienstausfall, dieser würde -ebenso wie Fahrt- und Unterbringungskosten- dann von der Behörde übernommen. Sonst ist man recht rasch bei drei Betreuern für die Fahrt, was der reine Wahnsinn wäre.
Wir haben es tatsächlich so gehandhabt: Tagsüber war S...s Eingliederungshilfe/Schulbegleiterin/Engel in allen Lebenslagen dabei, und die Nächte habe ich übernommen. Allerdings habe ich wirklich vom Aufstehen bis zum abendlichen Ins-Bett-Gehen mich vollständig von der Klasse ferngehalten, außer ich war ausdrücklich erwünscht.
Ausschließen von der Klassenfahrt darf man nur, wenn es tatsächlich konkret trotz angemessener Hilfen NICHT geht. Aber das ist schon ein gewisser Ermessensspielraum. Während die eine Klasse die beiden Rollstuhlkinder in der Rikscha mit auf Fahrradtour nahm, blieb in der anderen Klasse der sehbehinderte Junge fast jedem Ausflug fern. Ist wohl wirklich auch immer eine Frage der Abwägung, des persönlichen Engagements aller Beteiligten und auch der gefühlten Not des Kindes mit der einen oder anderen Alternative.
Lieben Gruß
Gottwalt
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Re: Re:Kind nicht zur Klassenfahrt mitnehmen ?
08 Apr. 2015 21:26Ich glaube "unsere" ich nenne sie jetzt der einfachheitshalber I-Hilfe soll tatsächlich als dritte Betreuung mitfahren, denn Hannah ist mit ihrem Diabetes wirklich das kleinste Problem der Klasse. Wir hätten da von einem Kind mit starkem Agressionspotenzial über Höchstintelligent mit Weglauftendenz so ziemlich alles im Angebot was die Betreuung einer Klasse erschwert (streng genommen ist die Hälfte der Klasse Inklusionskinder).
Auf mein Anmerken, dass ich unsere I-Hilfe dann mal mit Hannah zur "Diabetes-Schulung" schicken möchte hat die Lehrerin sich ja auch sofort gemeldet und gesagt, dass sie unbedingt auch daran teilnehmen möchte denn immerhin könnte unserer Stamm I-Hilfe ja auch was passieren (es scheint also nicht an Desinteresse für die Krankheit zu scheitern).
Das Ziel der Klassenfahrt liegt ca 30 km von unserem Wohnort entfernt, mein Mann arbeitet in ca 15 km Entfernung der Herberge. Hannah ist mittlerweile ziemlich fit in ihrem Diabetesmanagment und hat ein sehr gutes Körpergefühl (hoher Zuckerwert oder niedriger Zuckerwert), nachts sind die Werte in der Regel akzeptabel und wir würden ja jetzt auch nicht mitten in der Nacht in ein Zimmer voller schlafender Mädchen gehen um sie zu messen und nach Möglichkeit alle zu wecken. Vielleicht gehe ich da auch ein bisschen blauäugig an die Sache ran. Was hast du da nachts gemacht? Und vor allem: was hast du tagsüber gemacht?
Gruß
Moni
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Re: Re:Kind nicht zur Klassenfahrt mitnehmen ?
08 Apr. 2015 21:53 - 07 Juli 2019 12:53Tagsüber war ich das eine Jahr wandern, das nächste Jahr (als wir zelten waren) habe ich hauptsächlich -während die Klasse unterwegs war- Holz gesägt und gehackt, fürs Essen gesorgt etc. pp.
Dieses Jahr geht es an die Ostsee zum Segeln und Surfen, da werde ich mitmachen, um nie weit weg von ihm zu sein.
Wir haben ja das Glück, daß seine Eingliederungshilfe selbst Typ 1 hat und extrem souverän mit ihrem und seinem Diabetes umgeht. Das entkrampft vieles, auch die Lehrer, die einfach wissen, daß Annemarie da durch nichts zu erschüttern und alles immer im Griff hat. Aber aufs Wasser will Annemarie nicht, das muß ich übernehmen. Und was weiß ich, wie sein Blutzucker beim Surfen ist?
Wäre es denn denkbar, daß Ihr sie jeden Abend holt und jeden Morgen bringt, so als Kompromiß? Wenn ihre Assistenz sowieso dabei ist, sollte es ja tagsüber keine Probleme geben? Und dann könnt Ihr Katheterwechsel (falls notwendig) und die Blutzuckerfolgen chaotischer Tage zuhause nachts ausbaden. Und sie vielleicht die letzte Nacht mitübernachten lassen, weil Ihr dann die Folgen kompensieren könnt? So als Idee eines Kompromisses, der vielleicht für alle realistisch lebbar ist?
Lieben Gruß
Gottwalt
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