Immer wieder tauchen verschiedenste Probleme auf im Zusammenhang mit Schul- und Kindergartenbesuch, aber auch bei Sportvereinen, Kirchenfreizeiten und vielem mehr.

An allererster Stelle gilt grundsätzlich:
Unsere Kinder sollen und dürfen wie alle anderen Kinder auch an allen Veranstaltungen teilnehmen, die für Kinder ihres Alters und Geschlechts vorgesehen sind. Eine Ablehnung aufgrund des Diabetes oder ein Ausschluß von Veranstaltungen oder Unternehmungen aufgrund des Diabetes verstößt gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz [1] bzw. die jeweiligen Landesgleichstellungsgesetze [2]. Sicherlich sind kaum Situationen vorstellbar, in denen man in diesem Sinne wirklich den Rechtsweg nutzt, denn unsere Kinder sollen willkommen sein und nicht auf einem vor Gericht erkämpften Platz unter der Ablehnung ihrer Betreuungspersonen leiden, aber es kann innerlich den Rücken stärken, wenn man weiß, "die dürfen unser Kind gar nicht wegen des Diabetes ablehnen!" Da unsere Kinder immer wieder auf guten Willen und Hilfe, mindestens jedoch auf die Duldung des Diabetesmanagements angewiesen sind, ist sicherlich eine einvernehmliche Zusammenarbeit das Ziel.

Was können und dürfen wir von Kindergärtnerinnen und Lehrern erwarten? Grundsätzlich dürfen diese weder spritzen noch messen, es sei denn, sie werden explizit in diese Tätigkeiten eingewiesen und sind persönlich dazu bereit (glücklicherweise ist dies oft der Fall). Leider verbieten manche Kindergarten- und Schulträger ihren Angestellten grundsätzlich jegliche Krankheitsbetreuung oder gar Verabreichung von Medikamenten, dagegen sind dann teilweise auch die wohlwollendsten Kindergärtnerinnen und Lehrer machtlos. Aber: Aufsichtspersonen müssen alles im Rahmen ihrer Fähigkeiten stehende tun, um einem kranken Kind akut zu helfen, ansonsten wäre dies unterlassene Hilfeleistung. Darunter fällt sowohl die Anwendung der Notfallspritze als auch die Akzeptanz, daß Diabetiker im Unterricht messen und spritzen müssen. Auch die Erinnerung ans Messen und Spritzen fällt u. U. darunter. Schon deshalb, aber auch, damit diese wichtigen Bezugspersonen unsere Kinder besser verstehen ist es notwendig, daß sie die Grundlagen der Diabetes-Erkrankung und der Therapie sowie die daraus resultierenden Folgen für den Alltag kennen.

Aber was macht man, wenn das Kind sich (noch oder vorübergehend wieder) nicht selbst messen und spritzen, nicht selbst sein Essen berechnen kann oder wenn ein Verantwortlicher einfach aus angeblicher Gefährdung die Teilnahme an Veranstaltungen (z. B. Schulschwimmen) verweigert?
Zum Glück gibt es verschiedene Hilfen, die immer dann greifen, wenn die eigenen Möglichkeiten erschöpft sind, denn darunter sollen ja nicht unsere Kinder leiden.

Pflegedienst:
Wenn es "nur" ums messen und spritzen zu bestimmten Mahlzeiten geht (z. B. Frühstück und/oder Mittagessen im Kindergarten oder das Mittagessen in der Schule), dann kann der behandelnde Arzt (das muß nicht der Diabetologe sein, der Kinderarzt darf das auch!) ambulante Behandlungspflege verordnen[3]. Das bedeutet: Man beauftragt einen Pflegedienst mit dem Messen und Spritzen. Da kommt also eine Krankenschwester oder ein Krankenpfleger, die genau in die individuelle Therapie eingewiesen wurden, zur verabredeten Zeit zum verabredeten Ort, mißt den Blutzucker und verabreicht die notwendige Insulingabe. Den Pflegedienst kann man sich selbst aussuchen, die Kosten übernimmt die Krankenkasse.
Ein Pflegedienst kann auch kurzfristig entstehende Diabetesbetreuungslücken, sei es durch Krankheit oder vorübergehende Abwesenheit einer Betreuungsperson, überbrücken. Wenn z. B. die Erzieherin, die sonst immer mißt und spritzt, für einige Zeit abwesend ist, kann für diesen Zeitraum ein Pflegedienst beauftragt werden.

Eingliederungshilfe nach § 53 Absatz 1 SGB XII [4] und § 54 Absatz 1 Nr. 1 SGB XII [5]
Unsere Kinder sollen und dürfen möglichst unbeschwert und möglichst wenig durch den Diabetes beeinträchtigt aufwachsen. Sollte der Diabetes ihnen ein Hindernis sein, so ist es sicherlich unsere Pflicht, dieses Hindernis nach Kräften beiseite zu räumen. Das sieht der Gesetzgeber ebenso und unterstützt uns auf vielfältige Weise durch die sogenannte Eingliederungshilfe. Die Eingliederungshilfe nach den oben genannten Paragraphen wird gem. Paragraph 92 Nr. 2 SGB XII [6] unabhängig von Einkommen und Vermögen der Eltern geleistet.
Eingliederungshilfe hat die Aufgabe, die Teilhabe am Leben der Gesellschaft ebenso wie Schulbildung etc. zu ermöglichen. Das heißt, sie soll konkrete Hindernisse, die sich aus einer dauerhaften Erkrankung ergeben, beiseite räumen. Deshalb wird sie auch immer aus konkretem Anlaß heraus geleistet und sowohl ihre Bewilligung als auch die eingesetzten Mittel werden daran geprüft, ob durch sie tatsächlich die Teilhabe an der Gesellschaft bzw. die Schul- und Berufsausbildung gewährleistet wird. Deshalb kann Eingliederungshilfe verschiedenste Formen haben. Einige Beispiele:
Ein Kind wird im Kindergarten oder den ersten Schuljahren von einer Person begleitet, die für das gesamte Diabetesmanagement verantwortlich ist.
Zur Teilnahme an der Klassenreise ist die Mitfahrt einer zusätzlichen Betreuungsperson zur Diabetesbetreuung notwendig.
Zur Erlernung des eigenverantwortlichen Diabetesmanagements ist eine intensivierte Schulung des Kindes erforderlich.
Zur verantwortlichen Betreuung des Kindes ist eine Schulung der Betreuungspersonen erforderlich.
Sicherlich könnten hier betroffene Eltern noch weitere Beispiele beitragen, es soll nur deutlich gemacht werden, daß die konkrete Hilfeleistung sehr unterschiedlich sein kann und immer dem konkreten Bedarf entsprechen muß. Erster Ansprechpartner für Eingliederungshilfe ist die jeweilige Grundsicherungsbehörde (Sozialamt) bzw. die jeweilige Schulbehörde.
Ein Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe besteht für alle Diabetiker, die als Grad der Behinderung wenigstens 50% anerkannt bekommen haben. Für alle anderen kann Eingliederungshilfe gewährt werden, es besteht jedoch kein zwingender Rechtsanspruch.

[1] Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz zusammengefaßt bei Wikipedia mit Link auf den Gesetzestext
[2] Die Landesgleichstellungsgesetze bei Wikipedia mit Links auf die Gesetzestexte
[3] Paragraph 37 Sozialgesetzbuch fünftes Buch bei bundesrecht.juris.de
[4] Paragraph 53 Sozialgesetzbuch zwölftes Buch bei bundesrecht.juris.de
[5] Paragraph 54 Sozialgesetzbuch zwölftes Buch bei bundesrecht.juris.de
[6] Paragraph 92 Sozialgesetzbuch zwölftes Buch bei bundesrecht.juris.de

Quelle: Ausarbeitung und Zusammenfassung von Herrn Gottwald Thiersch im März 2009

Kommentar von Diabetes-Kids:
Wir danken Herrn Thiersch für diesen tollen und ausführlichen Bericht

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Gesendet: 01 Mai 2011 07:55 von Bobby #55238
Als Vater mit einen Kind ,welches auch Diabetes Typ 1 hat und die 1. Klasse besucht ,
treten dieselben Probleme auf , die meine Vorgänger hier schon kundgetan haben .
Mein Sohn hat ein GDB von 70% ! Auf den Sozialamt wurde ich abgewiesen , wegen des persönlichen Budget bzw. Eingliederungshilfe !
Schon im KITA gab es die üblichen Probleme ,mit welcher Aroganz hier Kindern die gesundheitliche Probleme haben begegnet wird ist nicht zubeschreiben und in Worte zufassen !
Hier wird der Weg nun beschritten - mit einer Dienstaufsichtbeschwerde - und einer gerichtlichen Feststellungsklage ! Ärztliches Briefing und Gutachten laufen .
Ich kann nur jeden raten setzen Sie sich zur Wehr ,sorgen Sie sich um die Gleichstellung Ihres Kindes , nehmen Sie sich einen Anwalt Ihres Vertrauens !
Gehen Sie in Widerspruch - lassen Sie Bescheide überprüfen !!

Viele Grüße an alle Kinder und hoffentlich gute Blutzuckereinstellung !
Gesendet: 03 Okt 2010 22:38 von kostas #46713
Hallo Leute, ich bin die Mutter vom Konstantinos die Mutter. Unser Sohn wurde letzten Sommer eingeschult. siehe Beitrag vom 22.09.09. Nach gut einem Jahr Schulerfahrung sind wir damals schon zu der Entscheidung gekommen, dass wir unserem Sohn ein Kinderha
Gesendet: 14 Jun 2010 12:46 von Jarvin #46712
Hallo! Ich bin die Mutter von Jarvin". Mein Sohn hat seit 5 Jahren Diabetes Typ 1. In der Kiga-Zeit hatte ich gott sei dank gute Unterstützung der Erzieher. Als Jarvin dann aber vor 3 Jahren zur Schule kam, hatte ich ein Desaster nach dem anderen erlebt.
Gesendet: 11 Jun 2010 11:40 von TinaC #46711
Hallo Olli2001, ich renne gerade vor lauter verschlossene Türen. Meine Tochter (6 Jahre) ist dieses Jahr Ostern an Diabetes Typ 1 erkrankt. Sie trägt eine Insulin-Pumpe. Der Kindergarten hat super mit gemacht überhaupt keine Probleme!!! Jetzt steht die Ei
Gesendet: 09 Jun 2010 16:17 von WebAdmin #46710
Hi Christiane, am besten wendest du dich mit deiner Frage an unser Forum unter [url]http:www.diabetes-kids.deboard[url] Dort findet sich bereits eine Menge Information und es stehen viele Menschen mit Antworten parat. Viele Grüße und alles Gute Diabetes-K
Gesendet: 13 Mär 2010 15:01 von robby #46709
ich kämpfe jetzt schon seit august 09 und werde von einer stelle zur anderen geschickt.was kann mann noch tun um an eine hilfe zu kommen?mein sohn kommt in diesem jahr zur schule.
Gesendet: 26 Feb 2010 14:43 von Olli2001 #46708
Ja Hallo, dazu kann ich jetzt auch endlich sagen,das nach einjährigen Kampf mein Sohn 8 Jahre alt für die Grundschule für zwei Jahre einen Schulhelfer bewilligt bekommen habe.Durch einen Förderausschuß der Sonderpädagogischen Förder-und Beratungsstelle de
Gesendet: 22 Sep 2009 23:08 von kostas #46707
Hallo, wir haben das selbe Problem aber mit der Schule. Unser Sohn ist am 18.08. eingeschult worden und bekommt auch keine Hilfe, da mir beim Integrationsamt gesagt wurde er habe keine körperliche oder geistige Behinderung ( das fehlte noch!!). Es ist so,

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