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Schwerbehinderung beantragen oder nicht?

micha12563
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10 Juli 2008 13:43 #23927 von micha12563
Schwerbehinderung beantragen oder nicht? wurde erstellt von micha12563
Mein Sohn, 14, hat seit ein paar Wochen Diabetes Typ1. Im Krankenhaus wurde uns nahe gelegt doch die Schwerbehinderung zu beantragen. Unsere Bedenken entgegnete man mit dem Einwand diese Schwerbehinderung würde eh nur befristet bis zum 16. Lebensjahr gelten. Danach könne man dann wieder neu entscheiden. Dies ist wie ich jetzt weis falsch.
Nun sind wir hin und her gerissen diesen Antrag weiter zu stellen oder nicht. Es stehen ja den Vorteilen (Steuer)auch enorme Nachteile (Lehrstelle, Job) entgegen. Soweit ich bisher weis gilt diese Schwerbehinderung (arbeitsrechtlich)dann praktisch lebenslang. Was ist Eure Meinung? Gibt es die Möglichkeit später aus dieser Schwerbehinderung wieder raus zukommen (arbeitsrechtlich einwandfrei)? Hat jemand Erfahrung damit? Wer kennt sich damit aus?
Ich bitte um Eure Hilfe. Danke.

Grüße
Micha12563

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Margret
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10 Juli 2008 15:14 #23930 von Margret
Hallo,

so weit mir bekannt ist muss man mit 16 Jahren eine Verlängerung des Ausweises beantragen (sofern man überhaubt einen bekommt). Den Ausweis gibt es ab 50% GdB, bei 40% gibt es keinen Ausweis.
Man kann dann ja immer noch entscheiden, ob man den Ausweis verlängern lässt oder nicht.
Die Entscheidung ob ihr einen Antrag stellt oder nicht, müsst Ihr aber letztendlich selber treffen. Als Außenstehender kann man da schlecht Rat geben.

Margret

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micha12563
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10 Juli 2008 16:49 #23937 von micha12563
Hallo Margret, hallo Zusammen,
danke für die Info. Der Schwerbehindertenausweis ist zwar befristet aber der Feststellungsbescheid nicht. D.h. Christoph würde jetzt 50% mit dem H-Kenzeichen bekommen. Dies würde dann ab 16 geändert werden auf 40% ohne H. Dann hat er zwar kein Schwerbehindertenausweis mehr aber hat über das Gleichstellungsrecht trotzdem die Sonderechte zur Kündigung und Urlaub und er muss zwingend in entsprechenden Personalbögen Schwerbehinderung/Gleichstellung mit ja ankreuzen.
Ich suche nun nach einer Möglichkeit später aus dieser Schwerbehinderung wieder raus zukommen. Mir wurde mal was von einem Urteil des Bundessozialgerichts (Az: 9aRVs4/83 vom 26.02.1986)gesagt welches besagen soll das man beantragen kann auf < 30% eingestuft zu werden. Damit wäre er dann nicht mehr gleichgestellt und hätte keine Sonderechte mehr. Leider habe ich aber weder den Wortlaut des Urteils noch jemanden gefunden der das schon mal gemacht hat. Ich denke es muss doch allgemein von Interesse sein. Wer hat das evtl. schon mal durchgemacht bzw. eine andere Idee? Ich möchte meinem Sohn wegen eines Steuervorteils nicht die Zukunft verbauen.
Viele Grüße und Danke für weitere Beiträge.
Micha12563

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MarieR
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10 Juli 2008 21:23 #23942 von MarieR
Hallo Micha,
meine Tochter ist 13 Monate alt und hat seit drei Wochen Diabetes. Wir überlegen auch die Beantragung der SB und haben die gleichen Bedenken wie Ihr. Neben Deinen Bedenken kann die SB auch Vorteile für Euren Sohn bringen, z.B. wenn Ihr um die Bundeswehrzeit herumkommen möchtet oder bei der Suche nach einer Ausbildungsstelle. Ich arbeite als Personalreferentin in einem großen Unternehmen - viele große Betriebe freuen sich auf Azubi-Bewerbungen mit SB, da schwerbehinderte Azubis doppelt zählen und sie ggf. weniger Abgaben zahlen müssen. Ich würde in diesem Fall bei der Bewerbung bereits auf die SB wegen Diabetes hinweisen. Allerdings solltet Ihr auf jeden Fall bei Eurem lokalen Integrationsamt mal anrufen, denn die "An- und Aberkennung" des SB-Status ist auch vom jeweiligen Sachbearbeiter abhängig und der kann Euch dazu gut beraten.
MarieR

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petramaus
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11 Juli 2008 00:18 #23949 von petramaus
Hallo ,

soweit mir bekannt ist, wird man vom Bund eh mit Diabetes Typ 1 freigestellt (Waffenträger), denke mal, das es da egal ist ob man 40 % hat oder weniger. Mein sohn ist seit 4 Jahren (kein DM) beim Bund und meinte: Maximilian (unser jüngster seit 2005 DM) brauch mal nicht zm Bund!!!!

LG Petra

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Marianne
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11 Juli 2008 01:09 #23950 von Marianne
petramaus schrieb:

Hallo ,

soweit mir bekannt ist, wird man vom Bund eh mit Diabetes Typ 1 freigestellt (Waffenträger), denke mal, das es da egal ist ob man 40 % hat oder weniger. Mein sohn ist seit 4 Jahren (kein DM) beim Bund und meinte: Maximilian (unser jüngster seit 2005 DM) brauch mal nicht zm Bund!!!!

LG Petra


Auch als Nicht-Waffenträger muss man mit DM nicht zum Bund. Mein Ältester hat keinen DM, aber als "Laune der Natur" nur eine Niere, was ihn aber in keinster Weise gesundheitlich beeinträchtigt! Er wurde sofort, ohne ärztliche Untersuchung (wir haben nur den CT-Befund zum Kreiswehrersatzamt geschickt), ausgemuster.

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Marianne
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11 Juli 2008 01:11 - 11 Juli 2008 01:14 #23951 von Marianne
Letzte Änderung: 11 Juli 2008 01:14 von Marianne.

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Marianne
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11 Juli 2008 01:13 - 11 Juli 2008 01:15 #23952 von Marianne
micha12563 schrieb:

Dann hat er zwar kein Schwerbehindertenausweis mehr aber hat über das Gleichstellungsrecht trotzdem die Sonderechte zur Kündigung und Urlaub und er muss zwingend in entsprechenden Personalbögen Schwerbehinderung/Gleichstellung mit ja ankreuzen.


Wenn er weder den Zusatzurlaub noch den erweiterten Kündigungsschutz in Anspruch nehmen wird, kräht da kein Hahn danach. Nur erst "nein" ankreuzen und dann Ansprüche stellen, kommt blöd. Außerdem muss auch die Gleichstellung erst beantragt werden.

Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, können auf Antrag von der Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder behalten können.
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 3 i.V.m. § 68 Abs. 2 u. 3 SGB IX
Letzte Änderung: 11 Juli 2008 01:15 von Marianne.

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micha12563
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11 Juli 2008 10:11 #23954 von micha12563
Hallo Zusammen,
danke für die Informationen und Anregungen. Ich denke Bundeswehr/Zivildienst ist für Christoph erledigt mit oder ohne SB-Ausweis. Da reicht der Befund.
Unsere Bedenken sind nach wie vor wenn wir jetzt für Christoph (14) die Schwerbehinderung beantragen, dass er diese nicht mehr los bekommt. Selbst wenn er später unter 50% eingestuft wird hat er über die Gleichstellung Rechte daraus und muss entsprechendes in einem Personalbogen mit ja ankreuzen.
Wir suchen nach einer rechtlich einwandfreien Möglichkeit später den GdB auf <30% zu setzen. Diese hätte zur Folge dass er keinerlei "Sonderechte" mehr hat und in Personalbögen auch nichts mehr angeben braucht. Aus medizinischer Sicht ist das laut Amtsarzt bei Diabetes Typ1 nicht möglich.
Wer hat da evtl. Erfahrung? Evtl. auch mit dem BSG-Urteil 9aRVs4/83 vom 26.02.2008 in welchem wohl so etwas möglich sein soll.
Danke für Eure Hilfen und Anregungen.
Grüße
Micha

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Marianne
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11 Juli 2008 11:22 #23958 von Marianne
Die Rechte aus der Gleichstellung muss er auch explizit beantragen - kein Antrag = keine Gleichstellung.

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