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Schwerbehinderung beantragen oder nicht?

Juli
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13 Juli 2008 13:37 #24007 von Juli
Hallo Micha,

ich arbeite im Personalbereich und gebe Marianne da 100 % Recht! Macht ihr euch die Sache nicht ein bisschen kompliziert?

Ich habe durchaus Verständnis für eure Bedenken; auch wir haben bei dem Wort "schwerbehindert" ziemlich gezuckt und meine Tochter ist schier ausgeflippt. Trotzdem habe ich den Antrag gestellt und wir haben 40 % + die Hilfbedürftigkeit erhalten - befristet bis sie 16 Jahre alt ist! Damit hast du dann einfach einen steuerlichen Vorteil ... und bei all den Ängsten, Sorgen und organisatorischen Aufwand, den man sonst so durch DM hat, finde ich das eigentlich eine kleine Entschädigung, die ich nicht einfach in den Wind schießen wollte. Wieso bist du so sicher, dass ihr die 50 % und das ganze unbefristet erhalten werdet?

Und es ist schon so, dass nach einer Schwerbehinderung unter 50 % im Berufleben kein Hahn kräht, eben weil da normalerweise keine Ansprüche geltend gemacht werden können, solange keine Gleichstellung vorliegt und die gibt´s nicht automatisch.
Und die Diabetes an sich wird er sowieso nicht verschweigen können später im Berufsleben, nicht mit und nicht ohne Ausweis. Er wird damit schon gar nicht alle Berufe ausüben dürfen ... das ist leider nunmal so. Ich denke aber nicht, dass ihr ihm schadet, wenn ihr JETZT diesen Antrag stellt.

Ist aber schon traurig, dass man sich diese Gedanken überhaupt machen muss, denn eigentlich ist dieses Gesetz ja zum Schutz gedacht ...! ;)

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Tintarella
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13 Juli 2008 20:26 #24021 von Tintarella
Hallo Juli,

ich kann Dir nur zustimmen. Mein Sohn hat auch 40 % und "H".

Die Überlegungen von Micha hatte ich aber auch. Wir haben uns dann für die Beantragung entschieden. Ab dem 16. Lebensjahr werden wir das dann wohl vorerst nicht verlängern lassen.

Ansonsten ist es ja zum eigenen Schutz wenn alle "Bescheid" wissen.

Gruß Kristina

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micha12563
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14 Juli 2008 18:53 #24079 von micha12563
Hallo Zusammen,
danke für die weiteren Anregungen.
Ich hatte vor ca. einer Woche mit dem zuständigen Amtsarzt gesprochen der meinte Christoph würde 50% + H bekommen. Es wird aber eine weitere Prüfung mit dem 16. Lebensjahr geben, aber keine Befristung. Evtl. wird dann mit 16 dann 40% ohne H rauskommen. Aber es wird normalerweise nichts < 40% rauskommen. Damit fällt er unter das Gleichstellungsrecht. Dann hätte er kein SB-Ausweis mehr. Frage ist nun muss er die 40%-SB in Personalbögen angeben oder nicht?
Vielleicht ist aber der richtige Weg zu versuchen ab 16 oder später auf <50% zu kommen. Wenn er dann die Gleichstellung nicht beantragt sollte er ja ruhigen Gewissens die Frage nach einem SB-Ausweis bzw. Gleichstellung mit nein beantworten können. Später stünde Ihm ja frei eine Gleichstellung zu beantragen, Oder? Kann er diese auch wieder zurückweisen. Mag sein dass ich mir vielleicht zu viel Sorgen mache aber ich möchte Ihm wegen ein paar Steuervorteilen die Zukunft nicht verbauen.
Danke für Eure Meinungen.
Grüße Micha

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Tintarella
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14 Juli 2008 19:20 #24081 von Tintarella
Hallo Micha,

ich kann Dich gut verstehen.

Gruß Kristina

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Marianne
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14 Juli 2008 19:52 #24085 von Marianne
@Micha: Mit 40 % ist er nicht schwerbehindert im Sinne des Gesetzes und damit muss er das nicht angeben, es sei denn, er hätte die Gleichstellung beantragt und bekommen. Auch den DM muss er eigentlich nur angeben, wenn dieser direkten Einfluss auf die Tätigkeit hat.

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klausdn
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18 Juli 2008 17:19 #24224 von klausdn
hallo an alle.
wenn man einen sb ausweis(der eine befristung eingetragen hat)
wegwirft/verlegt/nicht verlängert, ist damit absolut nichts verändert,
"gültig" ist der "feststellungsbescheid" mit dem gdb.
der ausweis ist nur etwas zum vorzeigen.
beim "versorgungsamt" oder den entsprechend genannten ämtern
(in sh zb amt für soziale dienste) sitzen beamte und angestellte keine amtsärzte.
amtsärzte sitzen im gesundheitsamt.
den "gdb" im "feststellungsbescheid" kann man ändern.
nach oben mit einem verschlechterungsantrag.
nach unten mit einem verbesserungsantrag.
---
verbesserungsanträgen wird schneller und problemloser stattgegeben als verschlechterungsanträgen.
mfg. klaus

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klausdn
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18 Juli 2008 18:13 #24225 von klausdn
nachtrag !
die gleichstellung,
beinhaltet "nicht" die 5 tage mehrurlaub, und rente.
mfg klaus

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Marianne
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18 Juli 2008 19:41 - 18 Juli 2008 19:45 #24228 von Marianne
@klaus: Wenn man den SB-Ausweis oder Feststellungsbescheid zu Hause in der Schublade hat und keine Ansprüche am Arbeitsplatz geltend macht, dann erfährt kein AG jemals davon. Vom DM wird er über kurz oder lang vermutlich eh erfahren. Die Versorgungsämter gehen mit den Feststellungsbescheide ja nicht bei den Arbeitgebern hausieren.
Letzte Änderung: 18 Juli 2008 19:45 von Marianne.

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klausdn
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18 Juli 2008 20:27 #24230 von klausdn
ja das ist was ganz anderes, nur nachträglich sollte man lt. ra o.ebert nicht damit kommen. wobei selbst dies wohl nicht ganz eindeutig ist. und viele können auf die frage sie haben dm weshalb haben sie keinen sb ausweis auch nicht ganz unbefangen antworten.
mein hinweis bezog sich auch nur auf die möglichkeit den ausweis wieder legal abzugeben. bevor man sich bewerben will, ohne etwas erwähnen /verschweigen zu wollen.
mfg. klaus

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haupte1
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22 Nov. 2008 12:06 #26516 von haupte1
Hallo Micha,

ich habe mir gerade noch einmal alle Beiträge über Schwerbehinderung gelesen, weil ich gerade damit selber konfrontiert bin. Ich habe selber seit 26 jahren Typ I und seit etwa 8 Jahren 40 % Schwerbehinderung anerkannt bekommen.Zur Zeit kämpfe ich über einen Anwalt für eine Erhöhung auf 50%. Warum? Nicht nur weil ich durch eine ICT-Therapie sehr labile Werte hatte und nun seit 2 Wochen eine Pumpe ausprobiere, sondern auch wegen zusätzlichen Vorteilen, wie:
1.alle Firmen sind nich abgeneigt Schwerbehinderte einzustellen, weil der Gestzgeber den Firmen Steuervorteile einräumt, wenn sie eine bestimmte Quote (?) an Schwerbhinderte beschäftigt
2.mit einem 50% Schwerbehindertenausweis ist man unkündbar
3. man erhält im Jahr 2 Tage mehr Urlaub
4. Steuervorteile
Ich bin seit 10 Jahren bei der gleichen Firma beschäftigt und ich hatte von Anfang an mit offenen Karten gespielt. Und ich habe nichts negatives wg meinem Diabetes erlebt, weder von Seiten des Unternehmens, noch von Seiten des Vorgestezten oder Kollegen, bzw. Kunden die Bescheid wissen.
Es ist eine Überlegung Wert.

Herzliche Grüsse

Edith

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