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Schwerbehinderung beantragen oder nicht?

micha12563
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22 Nov. 2008 12:33 #26517 von micha12563
Hallo Zusammen,
wir haben uns zwischenzeitlich entschieden die SB zu beantragen.
Er hat nun 50% mit H-Kennzeichnung. Zu einem späteren Zeitpunkt wird dann wieder überprüft. Dann wird es wohl 40% ohne H. Wir hoffen dass Christoph (15) keine Nachteile daraus erwachsen. Die Rechtsprechnung ist sich ja zur Zeit nicht ganz einig ob er die SB bei einem möglichen Arbeitgeber angeben muß oder nicht (Antidiskriminierungsgesetzt). Aber er kann ja später seine SB überprüfen lassen und auf 40% drängen. Diese 40% würden dann ja keine zwingende Nachteile beim Arbeitgeber bringen.
Er hat jetzt eine Pumpe bei der Krankenkasse beantragt. Sonst kommt er zum Glück zur Zeit recht gut mit der Diabetes zurecht.
Danke für die Anregungen.
Grüße aus dem verschneiten Schwarzwald.
Micha

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MarieR
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22 Nov. 2008 12:51 #26518 von MarieR
Hallo Edith,
nur der Form halber: es stimmt nicht, dass man mit einer SB unkündbar ist. Im Falle einer Sozialplanauswahl, bei betriebsbedingten Kündigungen o.ä. wird der SB zwar ein besonderer Stellenwert eingeräumt, jedoch kann man nicht pauschal sagen, dass man mit SB automatisch unkündbar ist. Eine verhaltensbedingte Kündigung beispielsweise ist durchaus möglich und wird in der Praxis auch angewendet.
Maja

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Mic69
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23 Nov. 2008 22:15 #26546 von Mic69
Hallo Edith,

wie Maja schon schreibt, nützt dir der SB-Ausweis bei einer betriebsbedingten Kündigung reichlich wenig (§ 89 SGB IX). Bei einer verhaltensbedingten Kündigung, bei der das Fehlverhalten nicht auf der Behinderung beruht, hast du auch KEINEN besonderen Kündigungsschutz (§ 91 Abs. 4 SGB IX).

Selbst wenn die Kündigung aus einem Grunde erfolgen soll, der im Zusammenhang mit der Behinderung steht, ist die Kündigung möglich, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitgeber nicht zuzumuten ist(ständige Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichtes).

Der SB-Ausweis ist also keine Arbeitsplatzgarantie.

Und es ist leider so, dass viele Kleinbetriebe und mittleren Unternehmen erhebliche Vorbehalte gegen schwerbehinderte Menschen haben. In großen Unternehmen und im öffentlichen Dienst kann der SB-Ausweis dagegen durchaus hilfreich sein.

Der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte beträgt 5 Tage und nicht 2. Verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit des schwerbehinderten Menschen auf mehr oder weniger als fünf Arbeitstage in der Kalenderwoche, erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend (§ 125 SGB IX).

Gruß
Mic

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Wilfried49
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28 Jan. 2009 19:12 #27736 von Wilfried49
Hallo,
mal nur kurz ein Einwurf, nachdem ich alle Beiträge gerade gelesen habe: ist es nicht absurd, dass hier diskutiert werden muss, ob man Schwerbehinderung beantragen soll, um keine besonderen Nachteile zu haben?? Und jeder hier weiß, wieviel zusätzliche Arbeit und Fürsorge diese Krankheit den Eltern abverlangt!! Natürlich weiß ich auch, in was für einer Gesellschaft wir leben, aber im Grunde hätten alle Schwerbehinderten doch die Zuwendung und Fürsorge aller in diesem Lande verdient, oder?
(Ich will hier nicht die Diskussion in eine andere Richtung lenken, sondern ich musste einfach meinen Eindruck zu diesem Thema mal loswerden; bin noch nicht so abgehärtet, da wir erst seit 4 Wochen mit DM1 konfrontiert sind.)

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Buzzerl07
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02 Feb. 2009 10:09 #27814 von Buzzerl07
Hallo!

Wir haben jetzt seit ca 4 Wochen DM1, und unser Antrag liegt noch unausgefüllt auf dem Schreibtisch......
Natürlich hat man Vorteile (vor allem Steuerlich), aber ich tue mich doch schwer, meinen Sohn so zu stigmatisieren....
Er ist immer noch ein quitschfideles Kind, das halt jetzt immer mit einem Gürtel mit Pumpe herumrennt.
Ich habe halt bedenken, wenn er älter ist. Hat jemand Erfahrung, ob men den Ausweis dann einfach unter den Tisch falen lassen kann? Man ist doch nicht verpflichtet, dem Arbeitgeben bescheid zu sagen, auch wenn man (theoretisch)50% hat, oder? Wenn ich die Vergünstigungen dann nicht in Kauf nehme. Kommt man wirklich nie mehr von dem Grad der Behinderung runter? Tut mir leid, wenn sich jemand auf den Schlips getreten fühlt, aber ich kann mich mit dem Gedanken, das mein sohn als 40% behindert gilt nicht so recht anfreunden, ich hoffe doch, das seine Erkrankung ihn fast gar nicht in seinem Leben einschränken wird!

Eigentlich hatte ich gehofft, ein paar Argumente pro Antrag zu finden, ich hatte gehofft, das man jederzeit sagen kann, das man nicht mehr als behindert gelten will...

Ist der Steuerfreibetrag wirklich für ein Kind so hoch?

naja, dann überleg ich mal weiter

Viele Grüsse

Ira

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Tintarella
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02 Feb. 2009 12:55 #27817 von Tintarella
Hallo Ira,

herzlich willkommen. Ich kann Deine Bedenken sehr gut verstehen. Genauso ging es uns auch. Wir haben uns für die Beantragung entschieden. Mein Sohn ist 14 Jahre alt und geht vielleicht schon in 2 Jahren arbeiten. Deshalb sind wir froh, das er nur 40% und H bekommen hat. Somit erhalten wir die Steuerermäßigung. Ob das viel ausmacht?, weiß ich noch nicht. Die letzte Steuererklärung ist noch nicht zurück. Markus hat erst seit einem Jahr DM. Da er keinen Ausweis bekommen hat (erst ab 50%) muß er seine Schwerbehinderung nicht angeben. Wenn man einen Ausweis hat ist das anders. Man kann aber auch einen Antrag auf Veränderung stellen.
Ich habe da nie ein Problem mit gehabt. Er hat nun mal DM, das gehört jetzt dazu. Und nach einem Jahr ist alles viel selbsverständlicher als am Anfang. Diese Entscheidung muß jeder für sich fällen!
Gruß Kristina

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MarieR
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02 Feb. 2009 19:44 #27827 von MarieR
Hallo,
bei Diabetes wird der SB-Ausweis bis zum 16. Lebensjahr begrenzt, d.h. eine Verlängerung müsste dann beantragt werden, wenn man das denn will.
Bei Bewerbungen muß man die Behinderung, ob Gleichstellung oder Schwerbehindert, nicht angeben. Allerdings muß man ehrlich antworten, wenn man danach gefragt wird. Andererseits gibt es viele größere,kaufmännisch orientierte Unternehmen, die gerne SB Jugendliche als Auszubildende aufnehmen (gerade solche, die wie Diabetiker keine großen Einschränkungen haben), da sb Azubis doppelt in der SB-Quote berechnet werden und die Unternhemen dadurch weniger Abgaben zahlen müssen.
Maja

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Mic69
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03 Feb. 2009 11:49 #27841 von Mic69
Hallo zusammen,

dass man die Schwerbehinderung bei einer Bewerbung nicht angeben muss, ist nicht ganz richtig. Die Schwerbehinderung muss dann angegeben werden, wenn die Behinderung sich auf die berufliche Tätigkeit auswirken könnte.

Es gibt einige wenige Berufe, die für Diabetiker ungeeignet sind. Teilweise ist deren Ausübung für Diabetiker durch gesetzliche Bestimmungen verboten.

Das betrifft zum Beispiel die Personenbeförderung, etwa als Pilot, Busfahrer oder Lokführer. Ebenso Berufe in Verbindung mit Waffengebrauch (Polizist, Soldat, Personenschützer...) Ebenso die alleinige Verantwortung bei Überwachungstätigkeiten oder Arbeiten mit Absturzgefahr.

Sinn dieses "Berufsverbotes" ist es, eine Gefährdung der eigenen Person und von Fremden durch plötzlich auftretende Unterzuckerung auszuschließen.

Bei der überwiegenden Anzahl von Berufen ist es allerdings nicht erforderlich, den Diabetes bei der Bewerbung anzugeben. Bei Fragen danach, z. B. auf dem Personalbogen, darf man die Frage unbeantwortet lassen. Das Verneinen einer Behinderung (also Lügen) kann den Arbeits- oder Ausbildungsvertrag unwirksam machen.

Es ist so, wie Kristina sagt, der Diabetes gehört dazu.

WIR haben übrigens keine Schwerbehinderung beantragt, weil wir auch wegen der negativen Begleiterscheinungen bedenken haben.
Aber das muss jeder für sich entscheiden.

Gruß
Mic

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Margret
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05 Feb. 2009 22:19 #27897 von Margret
Hallo Ira,

die Entscheidung ob Du einen Antrag stellst oder nicht, kann Dir natürlich niemand abnehmen.
Eine Übersicht, welche Vorteile eine Schwerbehinderung hat kannst Du hier recht gut nachlesen:

www.diabeteskinder-typ1.de/seite2_typ1/p...taatliche_Hilfen.pdf

Ich denke ebenfalls, dass der Diabetes nun mal zum Leben dazugehört und ob es Sinn macht den Diabetes später bei der Ausbildung zu verschweigen weiss ich auch nicht.
Ich persönlich bin eigentlich der Meinung hier besser mit offenen Karten zu spielen, denn man wird es ja eh niemals ganz verheimlichen können (Messen/Spritzen) und so ganz nebenbei finde ich es besser, wenn im Falle einer starken Hypo die Kollegen wissen was los ist.

Gruß Margret

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Buzzerl07
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07 Feb. 2009 09:10 #27929 von Buzzerl07
Danke für die Anregungen!

Den Diabetes verschweigen halte ich auch für nicht sinnvoll, ich denke nur, das man verschweigen kann, dass man einen Behindertenausweis hat. Damit verzichtet man ja dann auf die Vorteile (Urlaub, Kündigung)

vlg

Ira

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