Pflegegeld: Widerspruch und Pflegetagebuch
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naja, wer lesen kann ist klar im Vorteil!
Habe ich richtig verstanden, es gibt ein Pflegetagebuch, welches ich bei der Krankenkasse erhalten kann?
Stellt sich mir nur noch die Frage wo ich das Pflegegeld beantrage, auch bei der Krankenkasse?
Gruß
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ein Pflegetagebuch kannst Du z.B. unter www.vdk.de herunterladen. Du musst aber keinen Vordruck verwenden sondern kannst auch selber ein Tagebuch erstellen. Einen Blankoantrag auf Pflegegeld gibt es sicherlich auf der Homepage deiner Krankenkasse (Onlineantrag oder zum herunterladen). Dem Antrag fügst Du das ausgefüllte Pflegetagebuch bei. Leider ist es sehr schwer Pflegegeld zu erhalten, wenn neben dem Diabetes keine weitere Erkrankung vorliegt. Blutzuckermessung und Insulingabe oder Abwiegen der Nahrung wird nämlich leider nicht anerkannt . Ebenso nicht die so genannte Behandlungspflege, also z.B. Katheter wechseln (bei Insulinpumpenträgern). Dazu findest Du im Forum zahlreiche Einträge. Dennoch würde ich es versuchen. Unser Widerspruch gegen einen ablehnenden Bescheid läuft zur Zeit noch.
Viele Grüße und viel Erfolg
Raphael
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Könntest du mir bitte dein Pflegeprotokoll senden. Wir wollen nun doch Pflegegeld beantragen, da Dennis nächstes jahr in die Schule kommt und die grade angekündigt haben, dass WIR uns um die Betreuung unseres Sohnes in Bezug auf seine Krankheit kümmern müssen, weil der Lehrerschaft das Risiko zu hoch is.
Danke dir. Meine Email-Adresse ist hjaccy@googlemail.com
LG jana
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Raphael schrieb: Hallo Thorsten,
ein Pflegetagebuch kannst Du z.B. unter www.vdk.de herunterladen. Du musst aber keinen Vordruck verwenden sondern kannst auch selber ein Tagebuch erstellen. Einen Blankoantrag auf Pflegegeld gibt es sicherlich auf der Homepage deiner Krankenkasse (Onlineantrag oder zum herunterladen). Dem Antrag fügst Du das ausgefüllte Pflegetagebuch bei. Leider ist es sehr schwer Pflegegeld zu erhalten, wenn neben dem Diabetes keine weitere Erkrankung vorliegt. Blutzuckermessung und Insulingabe oder Abwiegen der Nahrung wird nämlich leider nicht anerkannt . Ebenso nicht die so genannte Behandlungspflege, also z.B. Katheter wechseln (bei Insulinpumpenträgern). Dazu findest Du im Forum zahlreiche Einträge. Dennoch würde ich es versuchen. Unser Widerspruch gegen einen ablehnenden Bescheid läuft zur Zeit noch.
Viele Grüße und viel Erfolg
Raphael
Hallo Raphael
Habe mir das Pflegetagebuch mal bei VDK genuau angeschaut,ich bin gerade selbst an einen Pflegetagebuch zu schreiben,da mein 1 antrag abgelehnt wurde (habe widderspruch eingelegt).Muss bei deisen Pflegetagebuch jeden tag jeseds Blatt extra ausfüllen das sind ja haufen blätter.Und gilt das auch bei seinem eigenen Kind das mit dem Einkaufen kochen der Nahrung.....das wurde bei mir nicht angerechnet...wer kann mir tips geben danke im vorraus LG manu
Pascal seit 21.7.2011 Accu check Combo/spirit
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für die Betreuung des Diabetes in der Schule werdet Ihr mit Sicherheit KEIN Pflegegeld erhalten, denn das ist (fast ausschließlich) Behandlungspflege, also Blutzuckermessen und Insulingeben undso.
Das müssen die Lehrer auch tatsächlich nicht übernehmen, und je nachdem, wie die Schulstrukturen und die Klassenstärken sind, können sie das auch nicht.
Als Alternative gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Ein Pflegedienst (wird vom Arzt verordnet) übernimmt die Betreuung, entweder zu festgelegten Zeiten (Pause, Mittagessen) oder nach Bedarf
2. Eine Schulbegleitperson ist so lange bei Dennis dabei, wie er diese Unterstützung benötigt.
Die Schulbegleitperson wird entweder von der Schulbehörde oder vom Sozialamt gezahlt, einkommensunabhängig.
Pflegegeld gibts tatsächlich NUR für die Grundpflege (ist ein lästiges Thema), und die ist bei Diabetikern nicht notwendigerweise so sehr viel aufwendiger als bei gleichalten Kindern. Da kommt es wirklich auf jedes Detail an. So benötigen z. B. manche Kinder mit Insulinpumpe Hilfe bei jedem An- und Auskleiden, um sich nicht den Katheter zu ziehen und um die Pumpe sicher zu verstauen.
Lieben Gruß
Gottwalt
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wir haben die Klage auf eine Pflegestufe endlich, nach langem Hin und Her mit Versicherung und Anwalt, beim Sozialgericht eingereicht. Es könnte laut Anwalt nun sein, dass wir im Zuge des Prozesses einen Gegengutachter benennen dürfen. Hat jemand gute Erfahrung mit einem im Raum Augsburg-Donauwörth gemacht?
Für Tipps wären wir dankbar.
Viele Grüße
Ralf
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