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Pflegegeld: Widerspruch und Pflegetagebuch

Weidner
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11 Feb. 2011 13:23 #52853 von Weidner
Hallo Manu,
habe Eure Schreiben zwecks Pfegegeld verfolgt und wir stehen genau wie fast alle mit einer Ablehnung von 9 min mehraufwand da. Ich hatte mir letztes Jahr dann Beistand durch eine häusl. Krankenpflege geholt, die mit mir dann auch den Einspruch eingelegt hat, aber ohne Erfolg: der Einspruch kam durch die Feiertage in Verzug. wurde also nicht weiter bearbeitet. d.h. wir müssen jetzt alles neu beantragen und ich dachte mir je besser ich jetzt informiert bin um so größer ist die Chanze etwas zu erreiche. Es wäre nett, wenn Du mir mit dem Tagebuch und Euren Erfolgen helfen könntest!! Ich hatte auch schon überlegt, ob ich nicht direkt füe beide Kinder ( Marius5J/ Diab seit Jun05!! und jetzt auch unsere zweite nächste Woche1J/ Diab seit Jun. 10) beantragen soll. muß ja eh neu beantragen!!

Würd mich über Hilfe freuen Sonja Weidner

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RAGK
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03 März 2011 13:44 #53677 von RAGK
Hallo,

Wir haben jetzt nach einem Widerspruch die weite Ablehnung zum Antrag auf Pflegegeld bekommen.

Wir haben im zweiten Gutachten einen Mehraufwand pro Tag von 45 Min. für hauswirtschaftliche Verrichtungen, 15 für die Beaufsichtigung der Mahlzeiten und 12 Minuten für Ankleiden und Körperpflege zugestanden bekommen. Das zweite Gutachten liegt uns noch nicht vor, aber ich nehme an, dass das Abnehmen und Anbringen der Insulinpumpe beim Wickeln und die Pflege der Kathederstellen berücksichtigt wurden. Das reicht allerdings wie bekannt noch nicht für die Pflegstufe I. Dazu sind 90 Minuten nötig.

Der zweite Gutachter war nett und höflich und behauptete von sich völlig unabhängig zu urteilen. Das zu glauben fällt mir schwer, schließlich würde er wohl keine bezahlten Aufträge mehr von der Versicherung bekommen, wenn er zu kulant, pro Patienten gutachten würde.

Wenn die Rechtschutzversicherung leistet, werden wir nun einen Anwalt kontaktieren. Vorher möchte ich aber nochmals alle Unterlagen durchsehen und ggf. bisher vergessene tägliche Verrichtungen mit aufnehmen. Hilfreich wären für uns daher Tipps, wofür bei euch wie viele Minuten Pflegezeiten anerkannt wurden.

Viele Grüße
Ralf

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Raphael
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21 Juni 2011 10:18 #56600 von Raphael
Hallo zusammen,

nachdem wir Widerspruch eingelegt hatten war heute noch einmal ein Gutachter des MDK da, diesmal ein Arzt. Er erkannte zwar einen deutlich höheren Aufwand gegernüber einem gesunden Kind an, aber leider sei das fast alles nicht Berücksichtigungsfähig (Blutzuckermessung, Abwiegen der Mahlzeiten, Begleiten zum Kindergeburtstag etc.) Das war mir vorher schon klar.
Abgelehnt wurde aber auch die Beaufsichtigung während der Mahlzeiten.
Erstens sitzt das Kind ja eh mit am Tisch , zweitens müsse ein Kind mit Insulinpumpe ja gar nicht mehr so viel zu sich nehmen. Bei Insulingabe mit dem Pen müsse das Kind wegen schlechter Dosierungsmöglichkeit häufig "dagegen essen" um Unterzuckerungen zu vermeiden. Mit der Pumpe sei das nicht mehr erforderlich.
Völliger Quatsch. Hannah muss genauso so ihre Zwischenmahlzeiten einhalten, wie andere auch, egal ob Pen oder Pumpe. Der BZ muss genauso oft bestimmt und ggf. gegengesteuert werden.
Die Problematik mit dem Katheterschlauch (Richten der Bekleidung) erkenne er. Das sei aber wohl nicht ausreichend.
Er teilte noch mit, in Zukunft solle die Pflegeversicherung reformiert werden. Es gäbe dann 5 Stufen und das Minuten zählen würde ganz abgeschafft.
Die letztendliche Entscheidung läge bei der Krankenkasse (Die Antwort kenne ich jetzt schon).
Ansonsten könnten wir noch Klage einreichen, die Richter seien nicht an die Gutachterrichtlinien gebunden, wären in ihrer Entscheidung frei.
Genau das werden wir jetzt auch tun.

Viel Grüße
Raphael

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RAGK
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22 Juni 2011 07:34 #56620 von RAGK
Hi Raphael,

dann drücke ich euch die Daumen. Auch wenn dem Aufessen aufgrund der Insulinpumpe vielleicht nicht mehr die Bedeutung zukommt, als wenn Insulin vor der Mahlzeit gespritzt wird, müssen sich unsere Kinder dennoch an einen Ernährungsplan halten. Dieser bestimmt ärztlich festgelegt die Menge der aufzunehmenden BE an einem Tag. Danach richtet sich die Einstellung der Basal- und Bolusrate für Insulin, die er über die Pumpe bekommt. Folglich ist es auch bei Diabetikern mit Insulinpumpe erforderlich, aufzuessen. Dieser Argumentation folgten zumindest teilweise unsere Gutachter. Das Ergebnis kennst du ja. Die Aufsicht beim Essen wurde auch anderen Kindern voll angerechnet.

Immer mehr komme ich zur Überzeugung dass etwaige Gutachter bezahlte Schergen eines maroden Krankenkassensystems sind :). Das würden sie natürlich nie zugegeben. Lieber bezeichnen sie sich als unabhängig oder sehen sich an angebliche Richtlinien gebunden.

Wie auch immer, weiterhin viel Glück.

Grüße
Ralf

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kezy
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02 Juli 2011 08:29 #56882 von kezy
hallo
haben einen sohn mit dm. pflegegeld wurde auch bei uns abgelehnt, angeblich einen pflegeaufwand von 14 minuten hätten wir ur zusätzlich.
die bei uns hier war, wegen der besprechung, hatte man das gefühl das sie wirklich keine ahnung hat von dm. sie meinte der große müsste ja schon sein essen alleine ausrechnen können usw...
was kann ich da jetzt noch machen, wie sieht so ein pflegetagebuch aus?? kann mir jemand helfen?
(sarah_waterboehr@yahoo.de)
danke
lg

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Gottwalt
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02 Juli 2011 11:10 #56890 von Gottwalt
Wichtig sind nach unserer Erfahrung insbesondere folgende Punkte:

- Berücksichtigt werden muß immer die tatsächlich benötigte Zeit (gaaaanz wichtig). Das heißt z. B.: Wenn ein Kind ein langsamer Esser ist, wird für die Beaufsichtigung des Essens mehr Zeit benötigt als bei einem schnellen Esser. Wenn ein Kind häufig umgezogen werden muß (weil es z. B. mehrfach von drinnen nach draußen und zurück wechselt), benötigt es entsprechend häufig Assistenz zur Verstauung der Pumpe. Wenn ein Kind häufig auf Toilette muß, benötigt es entsprechend häufig Assistenz, um sich den Katheter nicht zu ziehen. Undsoweiter.
- Berücksichtigt werden muß auch die Zeit, die man mit dem Kind z. B. bei Arzt oder Krankengymnastik etc. verbringt, incl. Wegezeit, falls es sich um regelmäßige Termine handelt (im Durchschnitt wenigstens vierzehntägig)

Generell ist es sicherlich so, daß nicht automatisch Kinder mit DM 1 Anspruch auf Pflegegeld haben, denn in vielen Fällen wird sich das Diabetes-Management im Normalfall relativ unauffällig in den Alltag eingliedern. In vielen Fällen ist das jedoch nicht so, und deshalb ist leider immer eine Einzelfallprüfung notwendig. In unserem Fall war insbesondere die Hilfe beim An- und Umkleiden relevant, da sich S... problemlos selbst an- und ausziehen kann, dabei sich aber sehr oft den Katheter bzw. jetzt den Pod ziehen würde, wenn man ihm nicht hilft. Dies ist also eine täglich mehrfach sich wiederholende, altersuntypische Pflegetätigkeit, die voll berücksichtigt werden muß. Wir waren selbst überrascht, daß wir S... wenigstens 7mal täglich beim Um- oder Anziehen bzw. beim Toilettengang helfen müssen, im Durchschnitt erheblich öfter. Um es zu verdeutlichen: Morgens anziehen, einmal Toilettengang, einmal Toilettengang in der Schule, einmal umziehen nach der Schule, einmal umziehen nach dem Draußenspielen bzw. noch zweimal umziehen für Sport, einmal umziehen abends für die Nacht. Und das ist schon das Minimum, je nach Wetter und sonstigen Aktivitäten sowie Nahrungsaufnahme kommen zusätzliche Toilettengänge oder zusätzliche Umkleide-Hilfen hinzu.
Wichtig ist auch dabei wieder die Zeit, die man tatsächlich benötigt, halbe Minuten werden dabei aufgerundet, erst dann wird multipliziert.
Um das alles wirklich glaubhaft zu machen sollte es in einem Tagebuch mit exakten Zeiten über einen längeren Zeitraum dokumentiert werden. Dann darf der Gutachter von diesen Zeiten nur noch die Zeiten abziehen, die ein gleichaltes Kind durchschnittlich sowieso an Hilfe benötigen würde.

Ach ja, nochwas: Der Gang vors Sozialgericht ist gebühren- und kostenfrei, und das Sozialgericht bestellt selbst einen unabhängigen Gutachter. Man benötigt dafür KEINEN Rechtsanwalt.

Lieben Gruß

Gottwalt

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RAGK
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02 Juli 2011 11:41 #56891 von RAGK
Hallo Sarah,

wenn ihr noch keinen Schwerbehindertenausweis habt, lasst euch einen ausstellen. Die Diabetologie bzw. der Hausarzt hilft dabei. Damit kannst du dann zum VDK (den entsprechenden Kreisverband findest du im Telefonbuch), die unterstützen euch und vertreten dich bzw. dein Kind rechtlich, wenn ihr gesetzlich versichert seid, auch vor Gericht.

Bei Eigeninitiative helfen dir sicherlich die Tipps von Gottwald.

Grüße
Ralf

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kezy
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02 Juli 2011 12:49 #56896 von kezy
Danke, für die schnellen Antworten :)
Die helfen mir schon mal ein ganzes Stück weiter. Mir hat man im Krankenhaus (Diabetes Ambulanz) vom Behindertenausweis abgeraten.
Ja unser Großer ist so ein langsamer Esser.
Die Stellen wo die Katheter sitzen entzünden sich schnell und werden sogar dick, also es ist schon mehr Zeit die man bei ihm brauch, als wenn ich dagegen sein Bruder so sehe.
Danke nochmal für die Antworten, wenn ihr noch Tipps habt, nur her damit :laugh: :P
lg
Sarah

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mamalisa
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02 Juli 2011 15:51 #56903 von mamalisa
Kanst du mir da Protokoll auch schicken. Steht uns alles auch bevor.

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TWD
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25 Juli 2011 09:33 #57490 von TWD
Hallo und guten Tag,
wir haben auch vor Pflegegeld zu beantragen, haben aber keine Ahnung wo und wie!
Kann mir jemand sagen wo ich den Antrag stellen muß ? macht man das formlos oder sind dafür Anträge vorgsehen, wenn ja wo bekomme ich die Anträge her?
Bei der Frage des zeitlichen Mehraufwandes bin ich auch der Meinung das die viel angesprochenen 15 Min. Mehraufwand völlig lächerlich sind!! In Vorbereitung auf den Antrag haben wir uns ein "Pflegetagebuch" selbst erstellt und alles aufgeschrieben was wir in verbindung mit der Diabetes an Aufwand haben ( Berechnen/Kochen der Mahlzeiten, Blutzucker messen, überwachung das alles aufgegessen wird, spritzen, etc. ) und kommen auf 2-3 Std. wie ist denn so bei euch der Zeitliche Mehraufwand ? und was wird von den Gerichten als Mehraufwand gesehen? Denn wenn man nur vom Sritzen setzen und berechnen ausgeht ist mir klar wie die auf 15 Min. Mehraufwand kommen der aber im wirklichen Leben bei zwei kleinen Kindern und deren bedürfnissen ausgeht völlig absurt ist!
Vielen Dank für eure Hilfe

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