Diabetes mellitus verheimlicht – Unfallversicherung zahlt nicht
Oberlandesgericht Oldenburg entschied, dass ein Diabetiker, der seine Erkrankung bei Vertragsabschluss verschweigt, seinen Versicherungsschutz gefährdet und dass ein solches Handeln als arglistige Täuschung angesehen werden kann.
Mehr Information und Quellverweis: rechtsanwalt.com vom 13.4.2012
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