Urlaubstage für Kinderkrankentage?
tessa
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23 Sep. 2013 17:18 #85662
von tessa
Urlaubstage für Kinderkrankentage? wurde erstellt von tessa
Heute ist der 5. Tag in diesem Jahr, für den ich einen Urlaubstag opfern muss, weil ich meine kranke Tochter, 14 (Erbrechen, BZ zwischen 38 und 350) zu Hause betreue. Ausnahmsweise hat sie keine Ketone, Ketoazidose hatten wir vor 14 Tagen auch schon. Langsam frage ich mich, warum wir einen Schwerbehindertenausweis mit Kennzeichen H haben, wenn ich an solchen Tagen eben keinen Kinderkrankenbetreuungstag bekomme. Soll ich sie alleine lassen? Das könnte und möchte ich nicht verantworten. Wie regelt Ihr eine solche Situation?
So langsam bin ich echt verzweifelt, schließlich brauche ich als nachts BZ-messende und arbeitende Mutter meine Urlaubstage eigentlich zur Erholung.
Gruß
Teresa
So langsam bin ich echt verzweifelt, schließlich brauche ich als nachts BZ-messende und arbeitende Mutter meine Urlaubstage eigentlich zur Erholung.
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NaninAhaGen
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23 Sep. 2013 18:59 #85666
von NaninAhaGen
Die Normalität ist eine gepflasterte Straße; man kann gut darauf gehen, doch es wachsen keine Blumen auf ihr.
NaninAhaGen antwortete auf Urlaubstage für Kinderkrankentage?
Hallo,
Können Eltern wegen der Versorgung ihres erkrankten Kindes nicht arbeiten, und kann auch keine andere, dem Haushalt angehörende Person das Kind betreuen, zahlen die gesetzlichen Krankenkassen einem der beiden Elternteile Krankengeld. Der Anspruch besteht, wenn das Kind jünger als 12 Jahre oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Für jedes versicherte Kind stehen bis zu 10 Kinderkrankentage im Jahr zu (für Alleinerziehende bis zu 20). Insgesamt ist der Anspruch pro Kalenderjahr auf 25 Arbeitstage, für Alleinerziehende auf 50 Arbeitstage begrenzt. Der Anspruch auf Krankengeld ruht bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Das Krankengeld entspricht dabei dem Betrag, der bei der Arbeitsunfähigkeit des beantragenden Elternteils zu zahlen wäre.
LG Carola
Können Eltern wegen der Versorgung ihres erkrankten Kindes nicht arbeiten, und kann auch keine andere, dem Haushalt angehörende Person das Kind betreuen, zahlen die gesetzlichen Krankenkassen einem der beiden Elternteile Krankengeld. Der Anspruch besteht, wenn das Kind jünger als 12 Jahre oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Für jedes versicherte Kind stehen bis zu 10 Kinderkrankentage im Jahr zu (für Alleinerziehende bis zu 20). Insgesamt ist der Anspruch pro Kalenderjahr auf 25 Arbeitstage, für Alleinerziehende auf 50 Arbeitstage begrenzt. Der Anspruch auf Krankengeld ruht bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Das Krankengeld entspricht dabei dem Betrag, der bei der Arbeitsunfähigkeit des beantragenden Elternteils zu zahlen wäre.
LG Carola
Die Normalität ist eine gepflasterte Straße; man kann gut darauf gehen, doch es wachsen keine Blumen auf ihr.
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cociw
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23 Sep. 2013 18:59 #85667
von cociw
Cordula mit Justus (*08/1999, DM seit 12/2009, CSII seit 05/2010)
cociw antwortete auf Urlaubstage für Kinderkrankentage?
Hallo Teresa,
mich trifft es meist nicht, weil ich nur einen Mini-Job habe und ich meine Arbeitszeit auch mal tauschen kann.
Ich habe mich aber erinnert, dass, sofern dein Kind GdB 50% und H hat, etwas anderes gilt, als die Altersgrenze von 12 Jahren.
Guck' mal hier:
www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__45.html
Zitat:
Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, daß sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, eine andere in ihrem Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist
Klar brauchst du dann eine Krankschreibung vom Arzt, aber das wird dann ja sicher nicht das Problem sein.
LG, Cordula
mich trifft es meist nicht, weil ich nur einen Mini-Job habe und ich meine Arbeitszeit auch mal tauschen kann.
Ich habe mich aber erinnert, dass, sofern dein Kind GdB 50% und H hat, etwas anderes gilt, als die Altersgrenze von 12 Jahren.
Guck' mal hier:
www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__45.html
Zitat:
Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, daß sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, eine andere in ihrem Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist
Klar brauchst du dann eine Krankschreibung vom Arzt, aber das wird dann ja sicher nicht das Problem sein.
LG, Cordula
Cordula mit Justus (*08/1999, DM seit 12/2009, CSII seit 05/2010)
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marielaurin
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23 Sep. 2013 21:27 #85680
von marielaurin
Sina *1999, DM seit 12/2010, ICT mit Levemir und Novorapid
marielaurin antwortete auf Urlaubstage für Kinderkrankentage?
Du brauchst eigentlich für jeden Kranktag deiner Tochter nur eine Bescheinigung des Arztes, dass dein Kind beaufsichtigt werden muss, die Altersgrenze gilt hier nicht, da Ausweis und H. Dann musst du keinen Urlaubstag nehmen und bekommst zumindest Krankengeld von der Krankenkasse.
Ruf doch mal bei deiner Krankenkasse oder dem Kinderarzt an und frage, wie das gehandhabt wird. Urlaubstage sollten für sowas nicht "verplempert" werden müssen.
Gute Besserung,
Tanja
Ruf doch mal bei deiner Krankenkasse oder dem Kinderarzt an und frage, wie das gehandhabt wird. Urlaubstage sollten für sowas nicht "verplempert" werden müssen.
Gute Besserung,
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Sina *1999, DM seit 12/2010, ICT mit Levemir und Novorapid
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tessa
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27 Sep. 2013 13:28 #85803
von tessa
tessa antwortete auf Urlaubstage für Kinderkrankentage?
Hallo,
nachdem die Krankenkasse (BEK) dem Arzt mitgeteilt hat, dass kinderkrankenfrei nur für geistig behinderte Kinder über 12 gelte, habe ich mich doch noch mal dahintergeklemmt: selbstverständlich bekomme ich Krankengeld, da Katharina in ihrem Schwebi-Ausweis ein H als Kennzeichen hat.
Nun gut, die nächsten 2 Jahre sind gesichert, ich wünsche mir allerdings, dass wir von solchen Tagen in Zukunft verschont bleiben. Denn in der 9. Klasse Gymnasium ist jeder Fehltag nicht so leicht aufzuholen, besonders wenn dann eine Klausur nachgeschrieben werden muss, was nach unserer Erfahrung immer Nachteile bringt.
Gruß
Teresa
nachdem die Krankenkasse (BEK) dem Arzt mitgeteilt hat, dass kinderkrankenfrei nur für geistig behinderte Kinder über 12 gelte, habe ich mich doch noch mal dahintergeklemmt: selbstverständlich bekomme ich Krankengeld, da Katharina in ihrem Schwebi-Ausweis ein H als Kennzeichen hat.
Nun gut, die nächsten 2 Jahre sind gesichert, ich wünsche mir allerdings, dass wir von solchen Tagen in Zukunft verschont bleiben. Denn in der 9. Klasse Gymnasium ist jeder Fehltag nicht so leicht aufzuholen, besonders wenn dann eine Klausur nachgeschrieben werden muss, was nach unserer Erfahrung immer Nachteile bringt.
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02 Okt. 2013 09:50 #85898
von
antwortete auf Urlaubstage für Kinderkrankentage?
Tessa, jetzt muss ich nochmal bei dir nachfragen, vorallem bei welcher KK bis du denn? Ich habe nämlich auch das Problem, dass Markus hin und wieder eine magen-darm-grippe hat und da kann ich ihn nicht alleine lassen. Meine KK, die AOK, hat mir gesagt, dass ich keinen Anspruch mehr habe auf das Kinderkrnkengelt und die Betreuungstage, weil er schon über 12 ist, egal ob er einen Behindertenausweis hat oder nicht. Da sind die stur. Was hast du konkret gemaacht, um deinen Anspruch durchzusetzen? lg Tanja
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tessa
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03 Okt. 2013 08:05 #85934
von tessa
tessa antwortete auf Urlaubstage für Kinderkrankentage?
Hallo Tanja,
wir sind bei der BEK versichert. Entscheidend ist wohl das Kennzeichen H im Ausweis. Ich habe den Anspruch allerdings nicht mehr durchsetzen können, da der Kinderarzt ja eben aufgrund der Fehlinformation keine Bescheinigung ausfüllen wollte. Aus diesem Grund habe ich mir den Weg mit dem kranken Kind auch "gespart", denn mit Magen-Darm-Virus gehört man m. E. nicht in ein Wartezimmer.
Aber beim nächsten Mal werde ich das auf jeden Fall durchfechten, denn leider gehört meine Tochter ja zur Fraktion eines sehr schlecht einzustellenden Diabetes mit häufigen Ketoazidosen (bislang in 2,5 Jahren hatten wir 4).
Dir und Markus alles Gute
Teresa
wir sind bei der BEK versichert. Entscheidend ist wohl das Kennzeichen H im Ausweis. Ich habe den Anspruch allerdings nicht mehr durchsetzen können, da der Kinderarzt ja eben aufgrund der Fehlinformation keine Bescheinigung ausfüllen wollte. Aus diesem Grund habe ich mir den Weg mit dem kranken Kind auch "gespart", denn mit Magen-Darm-Virus gehört man m. E. nicht in ein Wartezimmer.
Aber beim nächsten Mal werde ich das auf jeden Fall durchfechten, denn leider gehört meine Tochter ja zur Fraktion eines sehr schlecht einzustellenden Diabetes mit häufigen Ketoazidosen (bislang in 2,5 Jahren hatten wir 4).
Dir und Markus alles Gute
Teresa
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04 Okt. 2013 10:30 #85993
von
antwortete auf Urlaubstage für Kinderkrankentage?
Hallo Teresa,
danke für deine Antwort. Grummel, wir haben das "H" im Ausweis stehen und trotzdem stellt sich die KK stur! Frechheit eigentlich. Wenn es um Ketos geht, da schreit Markus auch gerne "hier" wir hatten schon einige und mit einer waren wir auch im Krankenhaus Zum Glück habe ich ganz liebe Chefs, die Markus schon von klein an kennen, da unsere Kinder gemeinsam in den Hort gegangen sind und auch jetzt noch befreundet sind. Und deswegen habe ich die offizielle Erlaubnis, dass ich mich selbst krank schreiben lasse, wenn ich wegen Markus mehr als zwei Tage zu Hause bleiben muss. Da bin ich wirklich froh drüber obwohl ich es als Frechheit empfinde, wenn ich lese, dass mir das eigentlich zustehen würde und die KK einfach nicht will!. Euch alles Liebe und Gute, sg Tanja
danke für deine Antwort. Grummel, wir haben das "H" im Ausweis stehen und trotzdem stellt sich die KK stur! Frechheit eigentlich. Wenn es um Ketos geht, da schreit Markus auch gerne "hier" wir hatten schon einige und mit einer waren wir auch im Krankenhaus Zum Glück habe ich ganz liebe Chefs, die Markus schon von klein an kennen, da unsere Kinder gemeinsam in den Hort gegangen sind und auch jetzt noch befreundet sind. Und deswegen habe ich die offizielle Erlaubnis, dass ich mich selbst krank schreiben lasse, wenn ich wegen Markus mehr als zwei Tage zu Hause bleiben muss. Da bin ich wirklich froh drüber obwohl ich es als Frechheit empfinde, wenn ich lese, dass mir das eigentlich zustehen würde und die KK einfach nicht will!. Euch alles Liebe und Gute, sg Tanja
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Juli
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06 Okt. 2013 16:38 #86041
von Juli
Juli antwortete auf Urlaubstage für Kinderkrankentage?
Da würde ich nochmal streiten. Bei chronisch kranken Kindern gilt die Altersgrenze von 12 Jahren eben nicht - das kenne ich auch so!
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