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Urlaubstage für Kinderkrankentage?
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Urlaubstage für Kinderkrankentage?
23 Sep. 2013 17:18
So langsam bin ich echt verzweifelt, schließlich brauche ich als nachts BZ-messende und arbeitende Mutter meine Urlaubstage eigentlich zur Erholung.
Gruß
Teresa
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Re: Urlaubstage für Kinderkrankentage?
23 Sep. 2013 18:59Können Eltern wegen der Versorgung ihres erkrankten Kindes nicht arbeiten, und kann auch keine andere, dem Haushalt angehörende Person das Kind betreuen, zahlen die gesetzlichen Krankenkassen einem der beiden Elternteile Krankengeld. Der Anspruch besteht, wenn das Kind jünger als 12 Jahre oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Für jedes versicherte Kind stehen bis zu 10 Kinderkrankentage im Jahr zu (für Alleinerziehende bis zu 20). Insgesamt ist der Anspruch pro Kalenderjahr auf 25 Arbeitstage, für Alleinerziehende auf 50 Arbeitstage begrenzt. Der Anspruch auf Krankengeld ruht bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Das Krankengeld entspricht dabei dem Betrag, der bei der Arbeitsunfähigkeit des beantragenden Elternteils zu zahlen wäre.
LG Carola
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Re: Urlaubstage für Kinderkrankentage?
23 Sep. 2013 18:59mich trifft es meist nicht, weil ich nur einen Mini-Job habe und ich meine Arbeitszeit auch mal tauschen kann.
Ich habe mich aber erinnert, dass, sofern dein Kind GdB 50% und H hat, etwas anderes gilt, als die Altersgrenze von 12 Jahren.
Guck' mal hier:
www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__45.html
Zitat:
Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, daß sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, eine andere in ihrem Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist
Klar brauchst du dann eine Krankschreibung vom Arzt, aber das wird dann ja sicher nicht das Problem sein.
LG, Cordula
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Re: Urlaubstage für Kinderkrankentage?
23 Sep. 2013 21:27Ruf doch mal bei deiner Krankenkasse oder dem Kinderarzt an und frage, wie das gehandhabt wird. Urlaubstage sollten für sowas nicht "verplempert" werden müssen.
Gute Besserung,
Tanja
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Re: Urlaubstage für Kinderkrankentage?
27 Sep. 2013 13:28nachdem die Krankenkasse (BEK) dem Arzt mitgeteilt hat, dass kinderkrankenfrei nur für geistig behinderte Kinder über 12 gelte, habe ich mich doch noch mal dahintergeklemmt: selbstverständlich bekomme ich Krankengeld, da Katharina in ihrem Schwebi-Ausweis ein H als Kennzeichen hat.
Nun gut, die nächsten 2 Jahre sind gesichert, ich wünsche mir allerdings, dass wir von solchen Tagen in Zukunft verschont bleiben. Denn in der 9. Klasse Gymnasium ist jeder Fehltag nicht so leicht aufzuholen, besonders wenn dann eine Klausur nachgeschrieben werden muss, was nach unserer Erfahrung immer Nachteile bringt.
Gruß
Teresa
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Re: Urlaubstage für Kinderkrankentage?
02 Okt. 2013 09:50Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
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Re: Urlaubstage für Kinderkrankentage?
03 Okt. 2013 08:05wir sind bei der BEK versichert. Entscheidend ist wohl das Kennzeichen H im Ausweis. Ich habe den Anspruch allerdings nicht mehr durchsetzen können, da der Kinderarzt ja eben aufgrund der Fehlinformation keine Bescheinigung ausfüllen wollte. Aus diesem Grund habe ich mir den Weg mit dem kranken Kind auch "gespart", denn mit Magen-Darm-Virus gehört man m. E. nicht in ein Wartezimmer.
Aber beim nächsten Mal werde ich das auf jeden Fall durchfechten, denn leider gehört meine Tochter ja zur Fraktion eines sehr schlecht einzustellenden Diabetes mit häufigen Ketoazidosen (bislang in 2,5 Jahren hatten wir 4).
Dir und Markus alles Gute
Teresa
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Re: Urlaubstage für Kinderkrankentage?
04 Okt. 2013 10:30danke für deine Antwort. Grummel, wir haben das "H" im Ausweis stehen und trotzdem stellt sich die KK stur! Frechheit eigentlich. Wenn es um Ketos geht, da schreit Markus auch gerne "hier" wir hatten schon einige und mit einer waren wir auch im Krankenhaus


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Re: Urlaubstage für Kinderkrankentage?
06 Okt. 2013 16:38Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.