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Rückgabe unbefristeter GdB

Eddi2021



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28 Dez. 2021 12:11 #117248 von Eddi2021
Rückgabe unbefristeter GdB wurde erstellt von Eddi2021
Hallo zusammen,

ich eröffne jetzt doch mal einen eigenen Thread.

Bei uns handelt es sich um einen unbefristeteten GdB.

Wie ich gelesen habe, soll es schwierig bis unmöglich sein ihn zurückzugeben.Ich verstehe es aber noch nicht ganz, normalerweise sollte man doch immer ein Rückgabe/Umentscheidungsrecht haben?

Wieso gibt es dann beim Antrag zur Feststellung der Behinderung ein Feld: "Folgende Gesundheitsstörungen sollen nicht berücksichtigt werden"? Wenn ich dem Amt schreibe: "Ich möchte den GdB aus persönlichen Gründen zurückgeben." 
Dann fängt das Amt gleich an zu forschen, wie ist denn der aktuelle Gesundheitszustand? Hinter meinem Rücken? Dann hätten ja chronisch Kranke ihr ganzes Leben lang nicht mehr die Chance den GdB loszuwerden und es wäre dort immer gespeichtert, bei Ärzten/Krankenkasse müssen ja auch nach gewisser Dauer Daten gelöscht werden. Denkt ihr das Amt befragt dann Ärzte (die ich vor Jahren beim damaligen Antrag angegeben habe) ohne meines Wissens? Oder werde ich über die Fragen vom Amt informiert und geht das alles über mich?Oder meint ihr, dass sie sich erstmal bei mir erkundigen, bei wem aktuell behandelt wird? Würde mich über Rückmeldungen freuen und wünsche einen schönen Tag :-)!

 

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Cheffchen
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28 Dez. 2021 13:59 #117252 von Cheffchen
Cheffchen antwortete auf Rückgabe unbefristeter GdB
Du scheinst einfach das mit dem Verwaltungsakt zu verkennen, das ist gleichgestellt wie ein Gerichtsurteil (sehr umgangssprachlich), dieses kann man nun mal nicht einfach löschen, was du ja mit deiner Rückgabe erreichen möchtest und "persönlichen Gründen" gibts da natürlich nicht oder "nach gewisser Dauer Daten gelöscht werden", denn wenn du deine SBA Karte zurück schickst, habt ihr natürlich die Einstufung immer noch, nur du kannst dies nicht nachweisen.
Das Amt braucht da nicht forschen, es hat die Diagnose und wenn nicht unter denn vielleicht 50 bist, wo Diabetes geheilt wurde, ändert sich an der Diagnose ja nichts und "Hinter meinem Rücken" hört sich schlimm an, beim Antrag hast die ja bevollmächtigt und du musst ja beweisen, das der Antrag damals falsch war oder jetzt nicht mehr zutrifft und dies sollte kaum möglich sein. 

Ja deine Schlussfolgerung ist vollkommen richtig, wenn Sie das einmal beantragen haben bzw kann das maximal bis auf 20 runter gestuft werden bei Diabetes:

Dann hätten ja chronisch Kranke ihr ganzes Leben lang nicht mehr die Chance den GdB loszuwerden 


Cheffchen

tipp: stell mal hier auf Startseite, ein Antrag auf Mitgliedschaft, da zu musst nur mehr reale Daten angeben, dann siehst auch alle Geschlossene unter-Foren wie Recht, wenn dort deine Frage stellst Antworten vielleicht auch Rechtsanwalt zu und kannst andere auch per PN anschreiben. 
www.diabetes-kids.de/artikel/mitgliederbereich-019
 

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Kiki03
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28 Dez. 2021 20:53 #117259 von Kiki03
Kiki03 antwortete auf Rückgabe unbefristeter GdB
Aber ich bin dich gar nicht verpflichtet meinen GdB irgendjemand mitzuteilen? Oder sehe ich das falsch?

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fredjak



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28 Dez. 2021 23:36 #117261 von fredjak
fredjak antwortete auf Rückgabe unbefristeter GdB
Nein, bist Du nicht.
Aber das hat ja auch keiner behauptet.
Die Frage lautet, kann ich den zurückgeben- die Antwort ist nein.
Die „Begründung“ liefert Cheffchen hier detailliert.

Grüße aus dem Rhein-Main Gebiet

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Eddi2021



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29 Dez. 2021 20:34 #117273 von Eddi2021
Eddi2021 antwortete auf Rückgabe unbefristeter GdB
Danke für die Rückmeldungen.

@Cheffchen: Woher hast du dein Fachwissen, wenn ich fragen darf?

Kennst du das Feld im Antrag: "Folgende Gesundheitsstörungen sollen nicht berücksichtigt werden?"
> Was hat es dann damit auf sich?
Meines Erachtens kann man das Erstantragsformular "Festellunng einer Schwerbehinderung" auch für "Verschlimmerungsanträge" nehmen?

Was denkst du, was das Amt macht, wenn ich sage, wir wollen den GdB zurückgeben?
a) antworten, dass es nicht geht
b) von Amtswegen nachforschen
c) antworten, ich kann ja einen Änderungsantrag stellen und muss dann dieses Formular ausfüllen
d) ???

Schönen Abend

 

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30 Dez. 2021 01:53 #117275 von Cheffchen
Cheffchen antwortete auf Rückgabe unbefristeter GdB
Erfahrung, da die Idee schon einige hatten und zumindest ist mir noch keiner untergekommen, wo es funktioniert hätte, weil das rechtlich auch sehr schwer ist. Aber wer weis, es entscheiden Menschen, wenn ein erwischt, der vielleicht letzten Tag hat vor Pensionierung, macht der vielleicht was anderes.

Ja das Feld kenne ich, damit sollen irrelevante Diagnosen draussen bleiben, den den Antrag selber nur Zeitlich verzögern würden ohne nutzen.
"Verschlimmerungsanträge"? meinst eher Änderungsantrag und ja der ist in fast allen Bundesländer das gleiche wie Erstantrag, da machen aber nur relevante Änderungen Sinn, andere werden ignoriert.

Zu deiner Frage:
a ist am wahrscheinlichsten (ausser Möglichkeit wie gerade geschrieben),
b Möglich und dann a weil Erstantrag keine relevante Fehler enthält,

Aber klar versuchen solltest das, wenn möchtest, denn nur so bekommst eine verbindliche Antwort.

Frag doch einfach mal Onkel Google: schwerbehindertenausweis zurückgeben

Den Ausweis kann man zwar zurückgeben, aber auf eine festgestellte Schwerbehinderung kann man nicht durch einfache Rückgabe des Ausweises verzichten. Die entsprechende Feststellung bleibt als behördlicher Verwaltungsakt weiterhin wirksam.

Oder hier, das ist von ein der beiden Rechtsanwälte, die auch hier im Forum Aktiv sind: rechtsfragenblog.de/kann-ich-meinen-schw...weis-wieder-abgeben/

Cheffchen

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sonne72
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30 Dez. 2021 10:42 #117279 von sonne72
sonne72 antwortete auf Rückgabe unbefristeter GdB
Hallo,

wenn Du rechtsichenen Rat möchtest, hast Du mehrere Möglichkeiten. Zuerst wende Dich an die zuständige Behörde und lass Dich beraten - das ist deren Job _ dafür werden die von uns bezahlt, dann kannst Du noch eine Rechtsanwalt beauftragen und Dich beraten lassen - den zahlst Du dann in der Regel selber oder es über einen Verband we den VdK laufen lassen - da kann man Mitglied werden.

Ansonsten kann man die Suchmaschine befragen und z.B. hier landen um einen Überblick zu bekommen.

schwerbehindertenausweis.biz/schwerbehin...-arbeitgeber-melden/

www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregie...832bbfceeecbodyText9

Daher völlig unverbindlich und nur aus reiner Nächstenliebe diese laienhaften Ausführungen als rein private Interpretation des gelesenen ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit:

Die Feststellung eines GdB, sei es berfristet oder unberfristetet, stellt einen Bescheid dar, dessen Inhalt in Rechstkraft erwächst. D.h. einmal rechtsräftig festgestellt, für immer festgestellt. Du kannst darauf verzichten, also auch auf den Ausweis und die Vorteile, dann kannst Du den GdB zunächst nicht mehr nachweisen. Diesen Verzicht kann man aber zurücknehmen und sich einen Ausweis neu ausstellen lassen, da die Entscheidung dem Grunde nach ja Bestand hat.
Bei einem befristeten Bescheid natürlich nur für die Zeit der Befristung.
Bei einem befristeten Bescheid bist Du nicht verpflichtet einen neuen Antrag zu stellen.
Die Behörde kann nur mit dem arbeiten was Du ihr gibst, es gibt zwar den Amtsermittlungsgrundsatz, aber s.u. Wenn Du gewisse Dinge nicht berücksichtigt wissen möchtest, dafür gibt es das entsprechende Feld - vor der Bescheidung, dann wird diese Beeinträchtigung nicht Grundlage für den Bescheid.
Dem Arbeitgeber gegenüber bist Du i.d.R. nicht verpflichtet Angaben zu machen, Ausnahmen bestätigen die Regel.
Es kann aber in Euer beiderseitigem Interesse liegen.
Und nein, Unterstützung vom Amt wird einem nicht aufgezwungen, man muss in der Regel eine Bitte stellen, daher der Begriff Bittsteller als Bezeichnung für eine Bürger. Und welcher Beamte sucht sich seine Arbeit schon selber?
Ansonsten gilt für Erwachsene: Des Menschen Wille sei sein Himmelreich.

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