Das Bundessozialgericht entschied am 12. Dezember 2024 über den konkreten...
Das Bundessozialgericht hat die Rechte von Kindern mit Typ-1-Diabetes gestärkt. Einen pauschalen Anspruch auf Pflegegrad 2 allein aufgrund der Diagnose gibt es jedoch weiterhin nicht. Rechtsanwalt Oliver Ebert warnt deshalb vor falschen Erwartungen und möglicherweise kostspieligen Verfahren.
In den vergangenen Wochen wurde wiederholt die Aussage verbreitet, Kinder mit Typ-1-Diabetes hätten aufgrund einer Entscheidung des Bundessozialgerichts grundsätzlich Anspruch auf Pflegegrad 2. Eine Pressemitteilung von diabetesDE und der Deutschen Diabetes Gesellschaft trug sogar die Überschrift „Kinder mit Typ-1-Diabetes: Anspruch auf Pflegegrad 2 für alle“.
Diese Überschrift ist aus unserer Sicht missverständlich. Auch im Text der Pressemitteilung wird eingeräumt, dass eine individuelle Prüfung des Einzelfalls weiterhin erforderlich ist.
Der auf Diabetesrecht spezialisierte Rechtsanwalt Oliver Ebert hat Diabetes-Kids ausdrücklich auf dieses Problem aufmerksam gemacht. Er berichtet, dass bereits zahlreiche Familien mit der Erwartung an ihn herangetreten seien, Pflegegrad 2 sei durch das Urteil nun praktisch garantiert.
Was hat das Bundessozialgericht tatsächlich entschieden?