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Steuerfreibetrag wegen Behinderung

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Steuerfreibetrag wegen Behinderung

06 Sep. 2012 06:07
#72961

Frage:
Meine Tochter hatte bis zum letzten Jahr im April das Merkzeichen H nebst 50 %GdB, den sie behalten hat. Muss das H dann bei der Einkommensteuer für das ganze Jahr noch berücksichtigt werden? Oder wird es nur anteilig für die Monate berücksichtigt?

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Michael Bertsch
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Re: Steuerfreibetrag wegen Behinderung

11 Juni 2020 18:48
#114030
Das hat das Finanzamt bei uns anders gesehen und uns nur noch den reduzierten Freibetrag zugestanden. Dagegen möchte ich gerne Widerspruch einlegen. Gibt es eine Rechtsgrundlage, auf die ich mich im Widerspruch beziehen kann?

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Cheffchen
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Re: Steuerfreibetrag wegen Behinderung

12 Juni 2020 15:49
#114042
Hallo,
ganz klar falsch vom Finanzamt, siehe 33b EStG, Richtlinie Absatz 8 unten bei Richtlinie das [+].
Das ganze Jahr egal wann anfang oder ende.
esth.bundesfinanzministerium.de/esth/201...graf-33b/inhalt.html
Code:
abs 8 R33: Bei Beginn, Änderung oder Wegfall der Behinderung im Laufe eines Kalenderjahres ist stets der Pauschbetrag nach dem höchsten Grad zu gewähren, der im Kalenderjahr festgestellt war. 2Eine Zwölftelung ist nicht vorzunehmen. 3Dies gilt auch für den Hinterbliebenen- und Pflege-Pauschbetrag.

Cheffchen
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