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schulbegleitung

Löwenmama
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Re: schulbegleitung

15 März 2015 17:29
#96049
Liebe Sabrina,

unser Sohn hat seit 4 Jahren Diabetes und wurde letzten September eingeschult. Wir haben uns vor der Einschulung auch sehr große Sorgen gemacht, da bei uns im Landkreis für Diabeteskinder keine Schulbegleiter, Integrationshelfer oder ähnliches gezahlt werden. Wir haben uns daher dafür entschieden, dass Philipp 4 Monate vor der Einschulung eine Insulinpumpe erhalten hat. Das war die beste Entscheidung. Wir hatten zwar auch großes Glück mit der Lehrerin, die sehr aufgeschlossen und kooperativ ist. Ich bin mir jedoch sicher, dass es mit Pen nicht so unproblematisch gegangen wäre. Falls bei Euch keine totale Abneigung gegen eine Pumpe besteht, würde ich euch dringend empfehlen, die Umstellung auf Pumpe noch mindestens 2-3 Monate vor der Einschulung vorzunehmen, so dass Ihr genug Zeit zum Üben habt.

Wichtig ist, dass Ihr die Lehrer und Betreuer in der Kernzeitbetreuung nicht überfordert und ganz behutsam an das Thema Diabetes heranführt. Philipp isst mittags in der Schule. Um die Betreuerinnen nicht zu überfordern, machen wir es bisher jedoch noch so, dass ich vorkoche und Philipp das Essen zum Aufwärmen mitgebe. Der Bolus steht auf dem Essen. Die Betreuerinnen müssen dann nur noch in einer von mir erstellten Tabelle ablesen, ob und in welcher Höhe ein Korrekturbolus zum normalen Bolus hinzugerechnet werden muss. Mein Sohn gibt den Bolus dann selbst ab.

Eventuell starten wir in der 2. Klasse einen Versuch, dass Philipp das Essen aus der Schule isst und den Bolus mit Hilfe der Betreuerinnen berechnet.

Liebe Grüße
Sabine
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Gottwalt
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Re: schulbegleitung

15 März 2015 20:24
#96053
Hallo Sabine,

es freut mich immer zu hören, wenn praktikable Lösungen gefunden werden.
Allerdings: Es hängt weder vom Landkreis noch vom Bundesland ab, ob eine Schulbegleitung für Diabetiker gezahlt wird. Es hängt in jedem Einzelfall davon ab, ob es wirklich notwendig ist. Leider verstehen allerdings viele „Sachbearbeiter“ die Notwendigkeit nicht, sodaß leider in vielen Fällen Gerichtsverfahren zur Durchsetzung notwendiger Maßnahmen geführt werden müssen. Das ist eher die Regel als die Ausnahme, sollte deshalb niemanden abschrecken!

Lieben Gruß

Gottwalt
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laraluna



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Re: schulbegleitung

21 März 2015 16:16
#96086
Hallo, Timmi kommt in diesem Jahr auch zur Schule. Bei der aerztlichen Schuluntersuchung (wir hatten 2) wurden wir jeweils gefragt, wie wir das jetzt handhaben und ob er sich alleine spritzt usw. Mein Sohn ist leider ein totaler Gegner der Pumpe und somit sind wir dabei ihn bis zum Schulanfänger soweit zu bringen, dass er sich selbst spritzen kann ohne aber selbst zu berechnen, dass macht weiterhin der Pflegedienst. Dieser kommt seit drei Jahren tgl. Um 07:00, 09:00, 11:00 und 14:00 Uhr bereits in die Kita, weil die Erzieher zwar messen usw. gerne würden aber nicht dürfen
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ahantje
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Re: schulbegleitung

15 Apr. 2015 12:50
#96436
Na dann schreib ich hier mal auch meine heute gemachten Erfahrungen nieder. Johanna wird in diesem Jahr auch eingeschult und bis eben war ich der Meinung, ganz unkompliziert, auf die Schule (Einzugsschule und Wunschschule) die auch ihr großer Bruder besucht. Eben war ich im Sekretariat und hab mit der sonderpädagogischen Koordinatoren der Schule den Antrag für den Schulhelfer ausgefüllt und erfahren, dass es sein kann, dass wir sogar einen Bescheid vom Amt bekommen, die Schule könne Johanna nicht aufnehmen, da es im kommenden Schuljahr aufgrund der hohen Schülerzahlen nicht möglich ist, Integrationsklassen (max 23 Kinder) zu bieten…. :ohmy:
Die Alternative wäre dann irgendeine Schule mit geringeren Schülerzahlen und die wird es im ganzen Bezirk nicht geben oder eben eine sonderpädagogische Förderschule!!!
Zum Glück hat die darauf angesprochene Schulleitung signalisiert, dass in so einem Fall ein Widerspruch sinnig wäre und die Schule einen Platz in einer normalen Klasse (26 Kinder) bietet, wenn wir auf den Besuch einer Integrationsklasse verzichten… also doch alles gut! Aber so ein Quatsch: Integrationsstatus beantragen müssen, in dem Wissen, dass man damit den Platz in der Wunschschule riskiert um den Schulhelfer zu beantragen, den die Schule sich wünscht… (ich bin nicht wirklich überzeugt, dass dieser notwendig ist). Jetzt müssen wir "nur noch" eine Pflegekraft beantragen, die sich um das Essen, Rechnen und die Insulingabe kümmert, bin gespannt, wie das so läuft. In der Kita war das alles so einfach und ging komplett ohne Hilfe von aussen!

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Cheffchen
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Re: schulbegleitung

15 Apr. 2015 13:57
#96437
Hallo @ahantje,

ich berichte mal da wir da schon seit über 1 Jahr drann sind am Schul thema.
"Integrationsstatus" gibts in der Kita, in der schule fällt der weg bzw. gibts für nur DM nicht, da gibts dann Inklusion. Das soll heisen die Kinder werden in normale Klassen durchgedrückt so das die Lehrer keine weiter verantwortung haben (Interessiert Lehrer kümmern sich natürlich sehr).
In der Schule gibts dann den Schulhelfer anstelle des Integrationsstatus der Essen abwiegt, beim Sport umziehen hilft und da auch ein auge drauf hat und BZ misst. Insulin abgeben darf ein Schulhelfer nicht bzw. machen nur wenige und nicht erschrecken die genehmigung bekommst von 5h bis 20h die Woche immer nur für 1Jahr bis max. 4 Klasse.
Pflegedienst kommt zum Frühstück und Mittag und gibt Insulin ab, abwiegen & Co. bekommen die nicht bezahlt da dies nicht die KK übernimmt.
Wir haben entlich ende des Monats das Gespräch mit beim Jugendamt wo es entlich um die zustimmung geht :O), hat alles bis jetzt 6 Monate gebraucht vom ersten Antrag bis jetzt.
Wenn Ihr jetzt erst denn Antrag gestellt habt in der Schule, dann macht immer etwas Zeitdruck bei den Ämter.
Aber wenn die in der Schule tipps gibt, dann wird alles gut, habe schon vom Direktoren gehört "Ne, so etwas wollen wir hier nicht".

Können uns ja auch mal im FEZ treffen, da gibts viel platz für alle, auf eine Waffel am Stiel ;O).

Cheffchen
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ahantje
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Re: schulbegleitung

15 Apr. 2015 14:27
#96438
...oh ja - ich vergaß zu erwähnen, dass Johanna 6 Wochen nach der Diabetesdiagnose erneut im Krankenhaus war, wegen eines cerebralen Krampfanfalls… und wegen unregelmäßiger EEGs gilt sie als "besonders zu beobachten" und "hat Anspruch auf Maßnahmen der Eingliederungshilfe". Daher und in Kombination mit der Diabetes - die Integration. Der Schulhelferantrag wurde auch ganztägig gestellt. Ich finds total ätzend. Am Montag haben wir einen neuen Termin in Lichtenberg und da wird beides kontrolliert, wenn dann das EEG in Ordnung ist (und irgendwie hoffe ich das ein wenig), ist wieder alles anders und wir ziehen den Antrag zurück?
Ich glaub, ich muss mich da echt wieder etwas entspannen und gelassener werden. Abwarten - wenigstens den Montag!
@cheffchen: FEZ klingt super… da sind wir auch öfter.

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Gottwalt
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Re: schulbegleitung

15 Apr. 2015 14:58
#96439
Hallo in die Runde,

und wieder ist das offensichtlich für jedes Bundesland anders.

Nur ein kleiner, bundeslandunabhängiger Aspekt, den mir ein Vorstand unserer Krankenkasse erläuterte:
Daß die Krankenkasse die Berechnung und Überwachung der Mahlzeit NICHT zahlt, stimmt nur eingeschränk und eigentlich nur bei CT, vielleicht noch bei ICT.
Also: Wenn der Pflegedienst kommt, den Blutzucker mißt, anhand des Meßwertes die Korrektur berechnet und dann Korrektur plus eine festgelegte Menge Essensinsulin spritzt, dann ist die Bemessung der richtigen Essensmenge Grundpflege bzw. z. B. Aufgabe einer Diätassistentin, jedenfalls NICHT des Pflegedienstes und KEINE Kassenleistung.
Wenn jedoch der Pflegedienst kommt, den Blutzucker mißt, Korrektur sowie einen Mindestbolus abgibt, das Kind anschließend ißt, währenddessen dokumentiert wird, wieviel das Kind tatsächlich ißt, und dann nach der Mahlzeit noch ein Restbolus abgegeben wird (z. B. im vorhinein 3 BE, dann, weil das Kind doch 5 BE gegessen hat, nach der Mahlzeit nochmal 2 BE), dann wäre die Überwachung der Mahlzeit Teil der Behandlungspflege, da sie Teil der Berechnung der Insulingabe ist.

Und von wegen "die Krankenkasse zahlt das nicht": Es gibt vereinbarte Pauschalen z. B. für Blutzuckermessung und Insulingabe. Es steht jedoch jeder Kasse und jedem Pflegedienst frei, individuelle Vereinbarungen zu verhandeln, wenn die zu erfolgenden Leistungen nicht durch vorgesehene Pauschalen abgedeckt sind. Gerade im Bereich der Kinderkrankenpflege ist das sehr üblich.

Lieben Gruß

Gottwalt
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Re: schulbegleitung

30 Apr. 2015 20:23
#96574
Hallo,

wir haben Mitte Februar den Antrag auf einen Schulhelfer gestellt. Heute haben wir Post vom Sozialamt bekommen.
Hura....... der Schulhelfer ist vom 01.08.2015 bis zum 31.07.2017 genehmigt!!!!! Ohne Probleme unglaublich oder???
Jetzt kann die Schule kommen.

Liebe Grüße Yeliz

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Wenke
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Re: schulbegleitung

30 Apr. 2015 21:15
#96575
Gottwalt schrieb: Wenn jedoch der Pflegedienst kommt, den Blutzucker mißt, Korrektur sowie einen Mindestbolus abgibt, das Kind anschließend ißt, währenddessen dokumentiert wird, wieviel das Kind tatsächlich ißt, und dann nach der Mahlzeit noch ein Restbolus abgegeben wird (z. B. im vorhinein 3 BE, dann, weil das Kind doch 5 BE gegessen hat, nach der Mahlzeit nochmal 2 BE), dann wäre die Überwachung der Mahlzeit Teil der Behandlungspflege, da sie Teil der Berechnung der Insulingabe ist.

Es gibt da Urteile in beide Richtungen!

Unsere Anwältin hatte damals ein paar davon rausgesucht, die das besagten, was hier beschrieben wird. Daraufhin zeigte sich die KK einsichtig und sagte uns eine halbe Stunde Anwesenheit des Pflegedienstes jeden Tag zum Mittagessen zu.

Nur Stunden später, also noch am Tag der Zusage, gab es ein neues Urteil, dass wieder besagte, dass die Berechnung der Mahlzeit in einem solchen Fall doch zur Grundpflege zu rechnen ist.
Die KK ritt danach sehr darauf herum, dass wir ganz großes Glück gehabt hätten und dass sie uns die Zusage NACH diesen Urteil natürlich nicht gegeben hätten.
Letztendlich nützte sie uns nicht mal was, weil es in unserer Gegend keine Pflegedienst gab, der uns wollte (ich habe so ca. 100 angerufen).

Gratulation, Yeliz! Gleich für 2 Jahre, das ist ja wunderbar.

LG Heike
Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)

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Re: schulbegleitung

06 Mai 2015 23:00 - 07 Mai 2015 08:15
#96654
Hallo,

ich berichte mal weiter.
Waren letzte Wochen bei Sonderpädagogin vom Bezirk.
Nach 20 mehr oder wenig Sinnige fragen und eine Spitze an die Amtsärztin das der Antrag schon seit Okober bei ihr hätte liegen können haben wir Stuffe 1 bekommen, was für Hilfestellung steht, nicht für 1zu1 betreung, was wir ja auch nicht wollten.
Dies geht ans Schulamt und die müssen das jetzt abnicken, was sie wohl zu 95% immer machen da bei DM gibts ja nicht viel auslegungssachen.

Cheffchen
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Letzte Änderung: 07 Mai 2015 08:15 von Cheffchen.

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