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Pädagogen in der Grauzone
EgonManhold
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Re: Pädagogen in der Grauzone
21 Okt. 2012 15:59
Hallo,
ambulante Pflegedienste haben häufig große Schwierigkeiten ihrer Arbeit bezahlt zu bekommen. Auch deshalb gibt es wahrscheinlich so wenige, die solche Dienste anbieten.
In Bremen und Delmenhorst gibt es seit einigen Jahren einen speziellen "Kinderpflegedienst" mit Kinderkrankenschwestern, die von Kinderkliniken beider Städte initiiert wurden und weiterhin unterstützt werden.
Es gibt auch einzelne Pflegedienste, die sich speziell in der Bedienung und Wirkungsweise einer Insulinpumpe fortbilden ließen, weil sie ein Kind haben, dass sie z.B. in der Schule (mit-)betreuen. Allerdings ist das schon die große Ausnahme. Die 3 Stunden Fortbildung klappten auch nur deshalb, weil der Referent nur seine PKW-Fahrtkosten bezahlt haben wollte und auf ein Honorar verzichtete.
Gruß, Egon
ambulante Pflegedienste haben häufig große Schwierigkeiten ihrer Arbeit bezahlt zu bekommen. Auch deshalb gibt es wahrscheinlich so wenige, die solche Dienste anbieten.
In Bremen und Delmenhorst gibt es seit einigen Jahren einen speziellen "Kinderpflegedienst" mit Kinderkrankenschwestern, die von Kinderkliniken beider Städte initiiert wurden und weiterhin unterstützt werden.
Es gibt auch einzelne Pflegedienste, die sich speziell in der Bedienung und Wirkungsweise einer Insulinpumpe fortbilden ließen, weil sie ein Kind haben, dass sie z.B. in der Schule (mit-)betreuen. Allerdings ist das schon die große Ausnahme. Die 3 Stunden Fortbildung klappten auch nur deshalb, weil der Referent nur seine PKW-Fahrtkosten bezahlt haben wollte und auf ein Honorar verzichtete.
Gruß, Egon
Achtung: Mein Beitrag / meine Antwort ist meist nur eine Kurzfassung und kann daher i.d.R. nicht alle möglichen Aspekte zu dem jeweiligen Thema berücksichtigen.
Häufig geben meine Beiträge nicht meine persönliche Meinung wieder, sondern beruhen auf Tatsachen bzw. fachlich anerkannte Meinungen....
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Wenke
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Re: Pädagogen in der Grauzone
21 Okt. 2012 16:55EgonManhold schrieb: Es gibt auch einzelne Pflegedienste, die sich speziell in der Bedienung und Wirkungsweise einer Insulinpumpe fortbilden ließen, weil sie ein Kind haben, dass sie z.B. in der Schule (mit-)betreuen. Allerdings ist das schon die große Ausnahme. Die 3 Stunden Fortbildung klappten auch nur deshalb, weil der Referent nur seine PKW-Fahrtkosten bezahlt haben wollte und auf ein Honorar verzichtete.
Gruß, Egon
Genau, die behandelnde Klinik bei uns arbeitet auch mit 2 Pflegediensten zusammen und schult diese auch. Die besagten Pflegedienster hätten uns ebenfalls "genommen", wenn wir nicht zu weit weg wohnen würden. (Wir wohnen wirklich zu weit weg, das wusste ich schon, bevor ich dort angerufen habe.)
Ist irgendwie der Wurm drin in dieser Stadt...
Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)
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EgonManhold
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Re: Pädagogen in der Grauzone
21 Okt. 2012 22:47
Hallo Heike,
als alter (uralter) NRWer muss ich dir sagen: Ja, da ist diese (deine) Stadt vielleicht etwas zu klein, um SO EINEN Pflegedienst "am Leben" zu halten bzw. überhaupt organisieren zu können.
Also: nach Bonn/Bad Godesberg/Köln umziehen?!?
(Nicht ganz ernst gemeint)
Gruß, Egon
als alter (uralter) NRWer muss ich dir sagen: Ja, da ist diese (deine) Stadt vielleicht etwas zu klein, um SO EINEN Pflegedienst "am Leben" zu halten bzw. überhaupt organisieren zu können.
Also: nach Bonn/Bad Godesberg/Köln umziehen?!?
(Nicht ganz ernst gemeint)
Gruß, Egon
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Joa
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Re: Pädagogen in der Grauzone
27 Okt. 2012 23:36 - 27 Okt. 2012 23:53
Eine interessante Darstellung zur Frage der Haftungspflicht von Pädagogen in Schule und KiGa, wenn sie sich auch aktiv an der Behandlung eines diabetischen Kindes beteiligen findet sich auf der Web-Site des
Diabetes-Eltern-Jorunals
.
Danach sind Schäden, die durch fehlerhafte oder gar fahrlässige Behandlungsmaßnahmen, durchgeführt oder kontrolliert durch pädagogische Fachkräfte in Schule oder KiGa, durch den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt.
D. h., dass ein um verantworliches Handeln bemühter Lehrer/Erzieher erst einmal so gut wie nicht in Gefahr kommen kann, finanziell für entstandene Schäden in Haftung genommen zu werden.
Hinsichtlich weiterer Bedenken, z.B. strafrechlicher Art, sollte wohl schon die Frage, ob der/die Betreffende in irgendeiner Form am Straßenverkehr teilnimmt, diese Bedenken bis zur Absurdität relativieren können. Denn die Gefahr im Straßenverkehr ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten zu begehen, dürfte um ein Vielfaches höher zu sehen sein.
Gruß
Joa
Danach sind Schäden, die durch fehlerhafte oder gar fahrlässige Behandlungsmaßnahmen, durchgeführt oder kontrolliert durch pädagogische Fachkräfte in Schule oder KiGa, durch den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt.
D. h., dass ein um verantworliches Handeln bemühter Lehrer/Erzieher erst einmal so gut wie nicht in Gefahr kommen kann, finanziell für entstandene Schäden in Haftung genommen zu werden.
Hinsichtlich weiterer Bedenken, z.B. strafrechlicher Art, sollte wohl schon die Frage, ob der/die Betreffende in irgendeiner Form am Straßenverkehr teilnimmt, diese Bedenken bis zur Absurdität relativieren können. Denn die Gefahr im Straßenverkehr ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten zu begehen, dürfte um ein Vielfaches höher zu sehen sein.
Gruß
Joa
Letzte Änderung: 27 Okt. 2012 23:53 von Joa.
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delphyine
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Re: Pädagogen in der Grauzone
28 Okt. 2012 06:54
Joa, uns wurde gesagt, dass dies zwar für Schulen gelte und für staatliche Kindergärten, aber nicht für Kindergärten in kirchlicher Trägerschaft. Und der Träger unseres Kindergartens verbietet jegliche Mitarbeit der Erzieherinnen, obwohl sie selbst es sich sogar zugetraut hätten. (die Erzieher waren aufgrund des Verbotes enorm verunsichert und haben Fehler begangen, die normal denkenden Menschen nicht passiert wären.)
Das wäre noch mal interessant herauszufinden. Aber für die Schule ist es auf jeden Fall beruhigend zu wissen.
Das wäre noch mal interessant herauszufinden. Aber für die Schule ist es auf jeden Fall beruhigend zu wissen.
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Joa
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Re: Pädagogen in der Grauzone
28 Okt. 2012 12:15delphyine schrieb: Joa, uns wurde gesagt, dass dies zwar für Schulen gelte und für staatliche Kindergärten, aber nicht für Kindergärten in kirchlicher Trägerschaft ...
Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Kirchen es geschafft haben, die gesetzliche Unfallversicherung (Copyright by Fürst Otto v. Bismark, anno 1884) für sich außer Kraft zu setzen?
Vielleicht fragst Du einfach mal direkt bei der DGUV nach, ob es zutrifft, dass Kinder in kirchlichen Tageseinrichtungen nicht dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz unterliegen.
Gruß
Joa
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