Antrag auf Schul/Integrations/Eingliederungshilfe
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Ich wollte den Antrag damit begründen, dass mein Sohn (5) auf keinen Fall selbst seine Pumpe bedienen kann. Aber wenn das die Schulbegleitung eh nicht machen darf, ist das wohl nicht die richtige Begründung.
Hat da jemand eine Idee? (Oder einen Vordruck )
Und - kann man nicht mit dem Schulhelfer, falls dieser bestellt wird, schriftlich vereinbaren, dass er das Insulin abgibt und auch Blutzucker messen darf? Hat da vielleicht schon mal jemand Erfahrung damit.
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mamaj schrieb: ich bekomme über die Diabambulanz eine Verordnung damit der Pflegedienst kommt. Jamie geht zwar erst in den Kiga (ab Mai), aber bei meinem Mittleren ist auch ein Typ 1 Kind mit Pumpe in der Klasse (4.klasse) und da kommt auch regelmäßig der Pflegedienst und stellt die Pumpe zum Essen ein, misst BZ und wiegt das Essen ab.
Hallo Nine,
sag mal, der wiegt das Essen ab? Das ist ja eigentlich unser Problem: dass ein Pflegedienst das eigentlich NICHT macht, außer wenn man eine Pflegestufe hat.
Du hast nicht zufällig eine Ahnung, wie das abgerechnet wird?
@luka: Vereinbaren kann man alles. Uns wurde vom Sozialamt gesagt, dass wir aber sicher keinen finden werden, der freiwillig bereit ist, für irgend etwas Verantwortung zu übernehmen...
Das Problem bei so einer freiwilligen Vereinbarung ist, dass der Helfer seine Bereitschaft dazu dann jederzeit zurückziehen kann, was eine Katastrophe ist, wenn man arbeiten geht und vielleicht vom einen auf den anderen Tag aufhören muss, weil der Integrationshelfer plötzlich von einem gehört hat, der einen kennt, der damit unangenehme Erfahrungen gemacht hat.
Uns ging es mit den Erzieherinnen in der Nachmittagsbetreuung in der Schule so. Erst sagten sie zu, sie würden das Essen abwiegen und Lars beim messen und bolen über die Schulter schauen. Dann haben sie plötzlich kalte Füße bekommen...
LG Heike
Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)
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also hier hat das mit der Pflegestufe nichts zu tun. Ich hab sie zwar für jamie, aber der Junge hat auch keine und da die Schule sich auch geweigert hat es zu übernehmen, macht es der PD. Aus dem Grund hab ich auch sie direkt für Jamie genommen, da sie sich schon mit so kleinen DMkindern auskennt.
Mir wurde gesagt man brauch nur eine Verordnung von der Diabambulanz und die wird dann über den PD, den du dir selber aussuchen kannst, eingereicht. Frag mal bei deiner Diabärztin nach. Man bekommt auch erstmal nur eine Verordnung für eine kurze Zeit, aber die Zweitverordnung wird dann für 1 Jahr ausgestellt. Der Kleine bei meinem Sohn hat seit der 2. Klasse den Pflegedienst da.
Bei Jamie wird es so sein das sie abrufbereit sind sobald bei ihm was los ist, aber das hängt bestimmt auch mit der Pflegestufe zusammen. Die kommen dann auch wenn der Katheter mal verstopft ist oder er ihn ausversehen abreisst, so das ich nicht immer von Arbeit kommen muss.
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Gruß
Gottwalt
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Sowas wird nach Meinung der Krankenkasse und des Arztes von Erziehern übernommen (bzw. die Kinder bringen ihr eigenes, schon berechnetes Essen mit). Nach Aussage des Arztes sei unsere Schule die erste, in der diese Hilfe von Erziehern auch nach einem Gespräch mit der Dia-Beraterin verweigert wird.
Ich sehe das freilich genau wie Gottwald es beschreibt: das Abwiegen ist zur Medikamentendosierung notwendig und gehört damit zur Medikamentengabe dazu. Aber meine Meinung hat bisher niemanden interessiert.
Nächste Woche haben wir einen Termin bei einer Fachanwältin für Sozialrecht.
LG Heike
Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)
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Kann man da auch wen aus der Verwandtschaft nehmen? Was bekommt man die Std? Kann man das pauschal sagen?
Mama von Finnja *04.08.2006
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Wir haben die I-Kraft für den KiGa über den KiGa beantragt und es wurde begründet (haben nicht wir gemacht), dass sie von diversen Aktivitäten ausgeschlossen ist und dadurch schon Schäden aufgetreten sind, wir daher auch schon Hilfe von diversen Stellen hatten etc. und dass aufgrund von stark schwankenden Werten (nachweislich tägliche Schwankungen von 300mg/dl innerhalb kurzer Zeit) Behinderung droht. Waren fünf oder sechs DIN A4 Seiten. Vordrucke für den KiGa gibt es beim LWL, ob es das auch für die Schule gibt weiß ich nicht. Da steht aber auch nur die Gliederung drin, also nicht, was wirklich rein muss, sondern nur die Überschriften zu den einzelnen Kapiteln (sozial-emotionale Hilfe weiß ich noch, da stand bei uns recht viel)
FiNa, bei uns ist der Pflegedienst dreimal täglich an fünf Tagen die Woche verordnet. Der kommt also nur zu vereinbarten Zeiten für die vereinbarten Dinge (BZ messen und Insulin geben, Essen abwiegen ist bei uns auch nicht möglich) Die Kasse sagte aber schon, dass sie das nicht dauerhaft bezahlen werden, da eigenlich die Mutter dafür zuständig ist. Die Kasse ist nicht zuständig dafür, dass man als Mutter arbeiten gehen darf (und auch nicht dafür, dass die kleineren Geschwister mittags selbst was zu essen bekommen). Da müsste das Sozialamt zahlen (das ja im KiGa nicht zuständig ist, das Jugendamt ist nur für pädagogische Fragestellungen ansprechbar, genauso der LWL. Der Bundesbeauftragte für Behinderte Schwerpunkt chronisch Kranke hat in einer schweren Auseinandersetzung der Parteien einen politisch korrekteren Namen bekommen, der mir gerade entfallen ist, ist dafür aber noch weniger zuständig für unser Anliegen als der Metzger um die Ecke)
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pauschal kann man da gar nichts sagen. Das kommt immer auf den Einzelfall und die tatsächlichen Notwendigkeiten an.
Bei uns läuft es so: Da S... ja sehr starke BZ-Schwankungen hat und seine Hypos selbst nicht merkt, die Lehrerin sich aber auch bei 30 Kindern in der Klasse trotz viel guten Willens nicht drum kümmern kann, hat S... eine Dauerbegleitung. Annemarie hat selbst Diabetes Typ 1 und kümmert sich ganz selbstverständlich, routiniert und nebensächlich um S...s Diabetes. Von den Klassenkameraden und der übrigen Schulgemeinschaft wird sie als „Naturereignis" erlebt, also ein Mensch, der einfach zu der Klasse dazugehört. Erst als S... länger fehlte realisierten die Klassenkameraden, daß Annemarie offensichtlich auch dann nicht da ist und ihre Anwesenheit wohl etwas mit S... zu tun hat.
Sie wird von uns bezahlt, wir erhalten wiederum das Geld von der Krankenkasse, und diese erhält einen Teil davon wiederum von der Stadt zurück, eben den Teil, der nicht Behandlungspflege, sondern Eingliederungshilfe ist (im Sinne von Beobachtung und Unterstützung, damit grenzwertige Situationen gar nicht erst auftreten). Wir erhalten dafür 25,50 € pro Stunde, die tatsächlich geleistet wird. Davon zahlen wir ein Monatsgehalt und die Sozialabgaben, und im Endeffekt geht das übers Jahr gesehen auf. Bei uns liegt halt das Risiko, wenn S... krank ist und deshalb keine Stunden gezahlt werden, wir aber Annemarie natürlich trotzdem bezahlen müssen. Zum Glück nahm Annemarie das letzte Mal dann unbezahlt Zusatzurlaub, sonst hätte das bei uns ein arges Loch gerissen.
Aber, wie gesagt, das ist eine sehr individuelle Regelung, die sicherlich nicht verallgemeinert werden kann.
Lieben Gruß
Gottwalt
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die Kassen versuchen da, Kosten zu sparen. Aber natürlich müssen sie den Pflegedienst dauerhaft zahlen, wenn er benötigt wird, da kommen sie beim besten Willen nicht drumrum.
Und zum Abwiegen des Essens: Wenn das NICHT zur Behandlungspflege gehören würde, würden wir alle ohne große Diskussion Pflegegeld bekommen! Vielleicht diskutierst Du das nochmal so herum mit der Krankenkasse?
Lieben Gruß
Gottwalt
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