Skip to main content

Werde unser Facebook Fan

Antrag auf Schul/Integrations/Eingliederungshilfe

delphyine
Mitglied


Diamant Schreiber
Diamant Schreiber

Beiträge: 1770

Daten zum Kind:
Geschlecht: Mädchen
Geburtsjahr: 2006
Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
Private Nachricht
04 Jan. 2012 05:59 #63386 von delphyine
Hi Gottwald,
Naja, die von DiabetesDE sagten aber leider ebenfalls, dass es nicht Aufgabe der Krankenkasse wäre, mir das Arbeiten zu ermöglichen. Die Versorgung der Kinder liegt in der Hand der Eltern. Wenn Kinder krank würden, müssten Eltern Urlaub nehmen. (nur das mein Urlaub dann noch mindestens zwei Jahre andauern wird)

Das mit der Behandlungspflege habe ich schon gesagt, da sagten die nur, dass ich ja Tagebuch führen könnte und Pflegetufe beantragen. Das ist eine andere Abteilung. Käme denen ja nur entgegen.

Ich habe in letzter Zeit drei weitere Diabetes-Eltern kennengelernt, alle mit Schulanfängern... besonders viel Mut konnten sie mir nicht machen. Zwei fahren teilweise eine halbe Stunde zur Schule, weil die Schulen vor Ort keine DM-Kinder aufnahmen (eine der Schulen nimmt allerdings auch keine ehemaligen Frühchen auf). Ein Kind hätte für einen I-Platz eine Bescheinigung vom Psychiater vorlegen sollen, dass eine psychische Störung vorliegt, andernfalls gäbe es den Platz nicht. Die Großmutter hat Frührente eingereicht.
Mir läuft ein wenig die Zeit davon. Mein Arbeitgeber ist mir schon mehr als entgegen gekommen. Einen Aufschub bekomme ich nicht.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Gottwalt
Mitglied


Diamant Schreiber
Diamant Schreiber

Beiträge: 1440

Daten zum Kind:
Geschlecht: Junge
Geburtsjahr: 2003
Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
Private Nachricht
04 Jan. 2012 09:03 #63396 von Gottwalt
Hallo Nadine,

der Paragraph 37 SGB 5 Nr. 2 ist sehr eindeutig:

(2) Versicherte erhalten in ihrem Haushalt, ihrer Familie oder sonst an einem geeigneten Ort, insbesondere in betreuten Wohnformen, Schulen und Kindergärten, bei besonders hohem Pflegebedarf auch in Werkstätten für behinderte Menschen als häusliche Krankenpflege Behandlungspflege, wenn diese zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlich ist; der Anspruch umfasst verrichtungsbezogene krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen auch in den Fällen, in denen dieser Hilfebedarf bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach den §§ 14 und 15 des Elften Buches zu berücksichtigen ist.


Damit ist auch geklärt, daß das Abwiegen und Berechnen ebenfalls übernommen werden muß.
Zu berücksichtigen ist dann noch die Nummer 3 des selben Paragraphen:

(3) Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Kranken in dem erforderlichen Umfang nicht pflegen und versorgen kann.


Also: Wer arbeitet, der kann einfach nicht im erforderlichen Umfang die Betreuung leisten, und in der Schule z. B. sowieso nicht.
Aber: Als wir zur Pumpeneinstellung waren erlebten wir ein Mädchen, da kam der Pflegedienst für jede Mahlzeit nachhause, weil die Mutter sich einfach zu unsichere fühlte mit dem Berechnen. Mit anderen Worten: Sie konnte eben die Betreuung nicht leisten.
Und wir erhalten ja Nachtbetreuung durch den Pflegedienst, da wir einfach auch mal schlafen müssen und in dieser Zeit trotz physischer Anwesenheit die Betreuung eben NICHT leisten können.

Lieben Gruß

Gottwalt

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Gottwalt
Mitglied


Diamant Schreiber
Diamant Schreiber

Beiträge: 1440

Daten zum Kind:
Geschlecht: Junge
Geburtsjahr: 2003
Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
Private Nachricht
04 Jan. 2012 09:34 #63399 von Gottwalt
Hallo Nadine,

jetzt habe ich selbst nochmal bei unserer Krankenkasse nachgefragt und folgende Auskunft erhalten:
Selbstverständlich ist es Aufgabe der Krankenkasse, die Pflege zu leisten, wenn dies keinem Angehörigen möglich ist. Und selbstverständlich ist dies nicht möglich, wenn man aus beruflichen Gründen nicht vor Ort sein kann.
Es geht sogar noch weiter, wie mir erklärt wurde: Wer ALG II bekommt hat ebenfalls Anspruch auf die Leistungen durch den Pflegedienst, denn er muß sich ja für den Arbeitsmarkt bereithalten, und kann nicht durch die Betreuung des behinderten Kindes gebunden sein.
Und noch etwas: Laut Aussage unserer Krankenkasse ist es nicht ihre Aufgabe und es steht ihnen auch nicht zu zu bewerten, ob Deine Arbeit wichtig genug ist, daß deshalb der Pflegedienst kommen muß, oder nicht. Entscheidend ist nur, ob Du objektiv die Betreuung leisten kannst (also tatsächlich vor Ort bist und es auch durchführen kannst, in der Schule ist es ja z. B. häufig so, daß Eltern extra NICHT kommen sollen), oder ob dies nicht möglich ist.

Lieben Gruß

Gottwalt

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

delphyine
Mitglied


Diamant Schreiber
Diamant Schreiber

Beiträge: 1770

Daten zum Kind:
Geschlecht: Mädchen
Geburtsjahr: 2006
Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
Private Nachricht
04 Jan. 2012 09:44 - 04 Jan. 2012 09:46 #63401 von delphyine
Ah danke! Das hat sich jetzt überschniten! Dann wechseln wir wohl mal die Kasse. :whistle:
Letzte Änderung: 04 Jan. 2012 09:46 von delphyine.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Gottwalt
Mitglied


Diamant Schreiber
Diamant Schreiber

Beiträge: 1440

Daten zum Kind:
Geschlecht: Junge
Geburtsjahr: 2003
Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
Private Nachricht
04 Jan. 2012 09:51 #63404 von Gottwalt
Nein, SGB 5 ist Krankenkasse.

Also: Entscheidend ist nicht, was die Krankenkasse "meint", sondern das, was sie tatsächlich müssen.
Wenn es tatsächlich um Behandlungspflege und nur um diese geht (siehe mein voriges Post, also alles rund ums Messen und Insulin geben), dann ist da tatsächlich die Krankenkasse dran, und kann sich nicht drücken.

Wenn Du für Deine Ausbildung die Zeit zuhause benötigst, dann stehst Du zu dieser Zeit eben für die Pflege nicht zur Verfügung. Wenn ich nachst schlafen muß, stehe ich in dieser Zeit für die Pflege eben nicht zur Verfügung. Ist ganz genauso.

Insofern greift da einfach der zitierte Paragraph 37 SGB 5, und das sind Leistungen der Krankenkasse, die vom Arzt (das kann auch der Hausarzt sein, das muß nicht der Diabetologe machen!) verordnet wird.

Zum Sozialamt: Weshalb sollen die im Kindergarten nicht zuständig sein? Was ist das für eine dämliche Aussage? Die sind für Eingliederung zuständig, im Ernstfall mittels persönlichem Budget, über das Ihr dann eine geeignete Hilfe bezahlen könnt. Deren Zuständigkeit endet doch nicht vor dem Kindergartengebäude! Irgendwie scheinen da alle Beteiligten extrem inkompetent zu sein.

Wenn Du Zeit hast, ruf mich doch kurz an, ich rufe dann gerne zurück, das sprengt langsam den Rahmen des Forums und wird zu speziell.

Lieben Gruß

Gottwalt
Folgende Benutzer bedankten sich: delphyine

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Wenke
Mitglied


Moderator
Moderator

Beiträge: 3839

Daten zum Kind:
Geschlecht: Junge
Geburtsjahr: 2004
Therapieform: CSII + CGM (Insulinpumpentherapie mit Glukosesensor)
Private Nachricht
04 Jan. 2012 13:25 #63421 von Wenke

Gottwalt schrieb: Zum Sozialamt: Weshalb sollen die im Kindergarten nicht zuständig sein? Was ist das für eine dämliche Aussage? Die sind für Eingliederung zuständig, im Ernstfall mittels persönlichem Budget, über das Ihr dann eine geeignete Hilfe bezahlen könnt. Deren Zuständigkeit endet doch nicht vor dem Kindergartengebäude! Irgendwie scheinen da alle Beteiligten extrem inkompetent zu sein.

Wenn Du Zeit hast, ruf mich doch kurz an, ich rufe dann gerne zurück, das sprengt langsam den Rahmen des Forums und wird zu speziell.

Lieben Gruß

Gottwalt


Das wurde uns mehr oder weniger genauso gesagt und zwar gleich von mehreren Seiten: Schule, Schulamt, Jugendamt, Sozialamt.
Nach Aussage all dieser ist das Sozialamt nur für die Schule zuständig und da eben nur für die Zeit des Unterrichts (bzw. Ausflüge, Klassenfahren, die ja im weiteren Sinne zum Unterricht gehören). Angeblich nicht zuständig ist das Sozialamt für Kindergarten, Hort, Offene Ganztagsschule etc. weil das alles keine Pflichtveranstaltungen sind.

Dieser Meinung ist ja sogar unsere Stadt, die sich für die Nachmittagsbetreuung durchaus zuständig fühlt (also, o Wunder nicht die Zuständigkeit wieder ans Sozialamt oder sonstwen weiterschiebt), allerdings in Zeiten chronisch leerer Kassen noch nicht so ganz weiß, welche Lösung man finden könnte:
- die Erzieherinnen einfach anweisen, sich schulen zu lassen
- doch irgendwo Geld für einen Helfer finden
- oder und das ist natürlich am wahrscheinlichsten: die Sache so lange wie möglich verschleppen.

Na ja und deshalb gehen wir nächste Woche zur Anwältin. Hoffe, das bringt dann was.

LG Heike

Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Gottwalt
Mitglied


Diamant Schreiber
Diamant Schreiber

Beiträge: 1440

Daten zum Kind:
Geschlecht: Junge
Geburtsjahr: 2003
Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
Private Nachricht
04 Jan. 2012 15:47 #63426 von Gottwalt
Hallo Wenke,

diese Aussagen sind natürlich allergrößter Unsinn und der (dumme) Versuch, Kosten auf andere abzuwälzen.

§ 53 Nr. 1 SGB 12 ist zum Glück ganz eindeutig, und da wir ja zum Glück inzwischen ein Recht auf einen Kindergartenplatz besteht, besteht in der Konsequenz auch Anspruch auf Eingliederungshilfe, falls diese zum Besuch des Kindergartens notwendig ist.
Im Übrigen ist der Besuch einer freiwilligen Einrichtung wie z. B. einer Ganztagsschule "Teilhabe am gesellschaftlichen Leben", und somit ist sehr wohl der Sozialhilfeträger ebenso wie beim Kindergarten in der Pflicht, genau die Eingliederungshilfe zu leisten, die tatsächlich benötigt wird.

Es gibt in Hamburg eine große Anwaltskanzlei, die sich rein auf diese Fragen spezialisiert hat und den ganzen Tag nichts anderes macht. Sie heißen Hohage, May und Partner. Falls da Bedarf besteht, kann man sich auch an diese wenden, sie sind deutschlandweit tätig.

Lieben Gruß

Gottwalt

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Wenke
Mitglied


Moderator
Moderator

Beiträge: 3839

Daten zum Kind:
Geschlecht: Junge
Geburtsjahr: 2004
Therapieform: CSII + CGM (Insulinpumpentherapie mit Glukosesensor)
Private Nachricht
04 Jan. 2012 16:23 #63429 von Wenke

Gottwalt schrieb:
Es gibt in Hamburg eine große Anwaltskanzlei, die sich rein auf diese Fragen spezialisiert hat und den ganzen Tag nichts anderes macht. Sie heißen Hohage, May und Partner. Falls da Bedarf besteht, kann man sich auch an diese wenden, sie sind deutschlandweit tätig.

Lieben Gruß

Gottwalt


Danke Gottwalt für die Info (deutschlandweittätig), das wollte ich dich eh schon fragen (also ob deutschlandheit tätig), seitdem du diese Kanzlei vor einige Zeit mal erwähnt hast. Sollte sich die Anwältin, die wir nächste Woche aufsuchen, als nicht sehr bewandert herausstellen, rufe ich vielleicht dort mal an.

Übrigens hat mich doch eben um 16 Uhr das Kreissozialamt angerufen. Angeblich fühlt sich die Krankenkasse jetzt doch zuständig für Essen abwiegen.

Allerdings hatte die Dame von Sozialamt dort (=bei der KK) jetzt auch noch nicht mit der zuständigen Sachbearbeiterin gesprochen sondern nur mit einer Wieder-Nicht-Zuständigen, die die Sache an die Zuständige weiterleiten will. Ich habe jetzt die Telefonnummer der Letzteren und werde morgen da anrufen. Mal sehen, was ich dann wieder höre...

LG Heike

Heike mit Lars (*9/2004, DM seit 11/2010, Minimed 640G, Humalog)

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

tonja
Mitglied


Platinum Schreiber
Platinum Schreiber

Beiträge: 385

Daten zum Kind:
Geschlecht: Junge
Geburtsjahr: 2004
Therapieform: CSII (Insulinpumpentherapie)
Private Nachricht
04 Jan. 2012 20:43 #63439 von tonja

FiNa schrieb: Wieviele Stunden wird der Pflegedienst denn verordnet bei einem Ganztagskind?
Kann man da auch wen aus der Verwandtschaft nehmen? Was bekommt man die Std? Kann man das pauschal sagen?


Das Problem bei der Eingliederungshilfe ist, dass man selbst wenn das Sozialamt bewilligen will niemanden findet, den den Job übernimmt.

Es kann auch jemand aus der Verwandtschaft sein.
Bei uns bzw. dem 2. Diabeteskind in der Klasse meines Sohnes ist das so. Die Eingliederungshilfe ist die Tante des anderen Diabeteskindes.

LG
Tonja

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Moderatoren: WebAdminEgonManholdmibi74Wenkemarielaurin
Ladezeit der Seite: 0.417 Sekunden