Habe Probleme mit der Schule
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der direktor hat damit nix zu tun und kann seinen mitarbeitern nicht auferlegen, entsprechend zu handeln.
bei 8 kindern in der klasse ist das natürlich schon übersichtlich, allerdings denke ich, hat es ja auch einen grund, das es nur so wenige kinder in der klasse gibt, also nehme ich mal an, das dort mehrere kinder mit verschiedenen handicaps sind?
vg
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zu dem was Lehrer dürfen/wollen/müssen - oder auch nicht:
+ das ist von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich
+ teilweise sogar in verschiedenen Schulamtsbezirken des gleichen Bu-Landes
+ teilweise ist den Lehrern per Dienstanweisung verboten BZ-Messungen durchzuführen, Medikamente (z.B. Glucagon) zu verabreichen
+ in einigen Ländern ist es ihnen freigestellt, sie sind aber nicht über ihren AG versichert, wenn etwas "schief geht"
+ auch in Notsituationen gilt für Lehrer die generelle Pflicht der Erste Hilfe - Leistung
+ diese beschränkt sich -z.B. bei Bewusstlosigkeit wegen Unterzuckerung- auf den Notruf des Notarztes!
Gruß, Egon
Achtung: Mein Beitrag / meine Antwort ist meist nur eine Kurzfassung und kann daher i.d.R. nicht alle möglichen Aspekte zu dem jeweiligen Thema berücksichtigen.
Häufig geben meine Beiträge nicht meine persönliche Meinung wieder, sondern beruhen auf Tatsachen bzw. fachlich anerkannte Meinungen....
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EgonManhold schrieb: Hallo,
zu dem was Lehrer dürfen/wollen/müssen - oder auch nicht:
+ das ist von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich
+ teilweise sogar in verschiedenen Schulamtsbezirken des gleichen Bu-Landes
+ teilweise ist den Lehrern per Dienstanweisung verboten BZ-Messungen durchzuführen, Medikamente (z.B. Glucagon) zu verabreichen
+ in einigen Ländern ist es ihnen freigestellt, sie sind aber nicht über ihren AG versichert, wenn etwas "schief geht"
+ auch in Notsituationen gilt für Lehrer die generelle Pflicht der Erste Hilfe - Leistung
+ diese beschränkt sich -z.B. bei Bewusstlosigkeit wegen Unterzuckerung- auf den Notruf des Notarztes!
Gruß, Egon
Hallo Egon
Aber auf die Kinder ein besonderes Auge werfen das dürfen sie ja eignetlich ,normal ist das ja nicht untersagt so viel ich weiß.Was bei meinen Sohn leider nicht gemacht wird,meine Bekannte arbeitet in einer Schule für Kinder die auch mediamente nehmen müssen,die Lehrer achten sogar darauf das die Kinder die nehmen,und es gibt dort eine Erstehilfe lerhrerin die auch ohne Probleme BZ misst,die Lehrerin wollte ja am Anfang den BZ messen hat aber die Erlaubnis vom Direx nicht bekommen,da hieß es die Frau K soll sich mal selbst darum kümmern ist nicht unser Problem,und wenn was ist neben dran ist die DRK wache.....welch eine tolle Aussage :S von der netten Dame.Ich kenne ja die Leute von der Wache sehr gut da ich ja selbst eine ausbildung als Rettungssani habe,die meinten ok wenn was ist sind sie gleich drüben,,,,aber es ist nicht die korregte Art von der Dame....und ich bin auch nicht so schnell an Ort und stelle,da ich außerhalb wohne ....da grübelt man schon nach lg manu
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Ich denke, dass die Entscheidung von der Elternschaft abhängig ist. Je mehr Querulanten da sitzen, die wegen jeder 4 ne Klassenkonferenz fordern und beim Schulamt sitzen, sobald ihr Kind einmal auf die Bank geschickt wird, desto weniger Lehrer werden sich bereiterklären das Risiko einzugehen. Es ist egal wie es (nicht) geregelt ist, ein hohes Risiko für den einzelnen Lehrer.
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um es knackig kurz zu machen: Wenn sowas passiert wie von Dir beschrieben (also Kind steht alleine rum mit einem BZ irgendwo unter 50mg/dl) dann ist das in meinen Augen Grund genug für eine Schulbegleitung als Eingliederungsmaßnahme, Diagnoseklasse hin oder her.
Und nicht vergessen, mit Diabetes ist er ebenfalls schwerbehindert und hat einen Rechtsanspruch auf die Hilfen, die er halt braucht. Aber das kennst Du ja alles schon.
Lieben Gruß
Gottwalt
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delphyine schrieb: Naja, ob es die Dienstanweisung gibt oder nicht ist in dem Fall relativ egal. Wer sich drüber wegsetzt ist in der gleichen Situation, wie die Lehrer, die diese Anweisung gar nicht haben, den Job verlieren können beide, mit Verbot ggf. minimal schneller, aber selbst dann wäre die Frage ob es nicht unter erste Hilfe fällt (und falls ein Lehrer z.B. selbst Diabetes hat und sich damit auskennt ist die Anordnung außer Kraft, weil er sich besser auskennt und damit besser erste Hilfe leisten kann). Der Dienstherr steht äußerst selten neben dem Lehrer und entlässt ihn, weil er beim BZ messen erwischt wurde. (da gäbe es tagtäglich andere Situation weswegen irgendein Lehrer entlassen werden müsste).
Ich denke, dass die Entscheidung von der Elternschaft abhängig ist. Je mehr Querulanten da sitzen, die wegen jeder 4 ne Klassenkonferenz fordern und beim Schulamt sitzen, sobald ihr Kind einmal auf die Bank geschickt wird, desto weniger Lehrer werden sich bereiterklären das Risiko einzugehen. Es ist egal wie es (nicht) geregelt ist, ein hohes Risiko für den einzelnen Lehrer.
Hallo sicher ist es schwierig für den Lehrer ,ich hätte auch Angst wen ich Lehrer würde meinen Job zu verlieren,aber es ist schon der Hammer wenn ein Lehrer BZ möchte oder wie du schreibst dabei erwischt worden ist und enzlassen worden ist,obwohl er HELFEN wollte.Leider gibt es in Pascals nicht mal ein Lehrer der die Sanitätsdiesnt hat ( es gibt in jeder Schule ein Lehrer oder Lehrerin der sich bereit erklärt den Saniedienst zu übernehmen) wenn ich in dem Raum wo Pascal immer gespritzt wird den Erste Hilfe kasten anschaue ( und ich bin ja selber Rettungssani) da wird es mir :sick: ....zum Glück bin ich hier nicht alleine die auch hier Kämpfen lg manu
Pascal seit 21.7.2011 Accu check Combo/spirit
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Selbst der San-Dienst würde das BZ-messen nicht übernehmen, auch Insulingaben und Essen abwiegen würden nicht in diesen Aufgabenbereich fallen, er wäre nur dafür zuständig den Notarzt zu rufen. Ob es einen Sani-Dienst gibt hängt ggf. aber doch vom Direktor ab, da dieser dem entsprechenden Lehrer die entsprechenden Vergünstigungen bieten kann oder eben nicht.
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ganz unabhängig davon, ob Lehrer jetzt BZ messen wollen oder dürfen, es würde doch schon reichen, wenn Dein Sohn dazu aufgefordert würde seinen BZ zu messen! Das kann er doch sicher schon selber, oder? Die Aufforderung zum BZ messen wird ja wohl nicht strafbar sein . Setzt natürlich aber auch voraus, dass Dein Sohn genau beobachtet wird!
LG
Andrea
Valentin (08/1998, D seit 04/2006, Accu Check Combo seit 2009, Novorapid)
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