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Begleitung bei Klassenfahrt
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Begleitung bei Klassenfahrt
20 Mai 2009 13:20Gibt es eine andere Lösung als den eh schon knapp bemessenen Urlaub zu opfern bzw. hat jemand Erfahrung mit irgendeiner Form von staatlicher Unterstützung?
Sozialamt, Integrationsamt, Sächsische Bildungsagentur und Krankenkasse konnten mir nicht weiterhelfen. Wie lösen andere Eltern dieses Problem?
Würde mich über Hinweise freuen
Elke
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Re: Re:Begleitung bei Klassenfahrt
20 Mai 2009 18:40ich würde die Ärztin wechseln. Mit unserer Hausärztin gibts da keine Probleme.
lg
Wilfried
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Re: Re:Begleitung bei Klassenfahrt
20 Mai 2009 19:54Ganz am Anfang haben wir mal eine Bescheinigung über Julians Krankheit eingereicht. Die war aber nicht von der Ärztin, sondern von der Psychologin die die Notwendigkeit der Begleitung beschrieben hat.
Als er das erste Mal Urlaub eingereicht hat und erklärt hat warum gerade an dem Termin wurde er vom Chef auf diese Möglichkeit hingewiesen. Vielleicht redest Du auch einfach mal mit Deinem Chef? Vielleicht weichst Du auf einen anderen Arzt aus, z.B. Kinderarzt, dein eigener Arzt?
Viel Erfolg,
Marlene
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Re: Re:Begleitung bei Klassenfahrt
21 Mai 2009 12:51ihr könntet versuchen, eine Integrationskraft für die Zeit der Klassenfahrt zu bekommen. Bei Maximilian ist das so geregelt, da wir die Eingliederungshilfe bewilligt bekommen haben, somit wäre auch eine Klassenfahrt abgesichert. Antrag stellen kannst du im Sozialamt, Bereich Behindertehilfe oder Eingliederungshilfe. Auch wenn es vielleicht sehr knapp wird, der Versuch ist es wert.
Alles Gute und liebe Grüße von Petra
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Re: Re:Begleitung bei Klassenfahrt
27 Mai 2009 20:23Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
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Re: Re:Begleitung bei Klassenfahrt
27 Mai 2009 20:54 - 05 Juli 2012 06:23edit:
als erstes: Natürlich hat Eure Ärztin recht, sie kann Dich formal für diese Zeit nicht "kinderkrank" schreiben, auch wenn dies der einfachste Weg wäre, denn Leonard ist ja nicht kränker als sonst. Sie könnte höchstens häusliche Krankenpflege verordnen, und diese könnte in diesem Sonderfall ggf. Dich durchgeführt werden (§ 37 Sozialgesetzbuch 5), das müßtest Du aber einvernehmlich mit der Ärztin und Eurer Krankenkasse klären.
Ende edit
Du kannst sicherlich auch versuchen, im Rahmen der Eingliederungshilfe beim Sozialamt oder der zuständigen Schulbehörde (ist unterschiedlich geregelt, erster Ansprechpartner ist auf jeden Fall das Sozialamt) die Kosten der Klassenreise, u. U. auch den Verdienstausfall als Eingliederungshilfe bewilligt zu bekommen. Anspruch auf unbezahlten Urlaub müßtest Du haben (in der Regel ebensoviel wie man Anspruch auf bezahlten Urlaub hat). Erster Ansprechpartner für einen derartigen Antrag ist das Sozialamt, dabeihaben solltest Du gleich
• Eine Bescheinigung des Diabetologen, daß die nächtliche Überwachung notwendig ist
• Eine Bestätigung des zuständigen Lehrers bzw. der Schule, daß diese Betreuung nicht durch die Begleitpersonen geleistet werden kann
• Den Bescheid über die Schwerbehinderung von Leonhard
Dann steht der Bewilligung nach § 53 ff. SGB 12 nichts mehr im Wege.
Hervorheben solltest Du, daß die Nichtteilnahme an der Klassenreise ihn aus der Klassengemeinschaft ausgrenzen und dementsprechend die Integration erschweren würde. Hilfreich wäre auch, wenn die Klassenreise als Bestandteil des normalen Schulbesuchs benannt wird (was sie im Normalfall ja auch ist).
U. U. kann es helfen, wenn Du Dir meinen Beitrag hier www.diabetes-kids.de/artikel/grundsatzli...und-schulbesuch-2292 ausdruckst und mitbringst.
Lieben Gruß
Gottwalt
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Re: Re:Begleitung bei Klassenfahrt
27 Mai 2009 21:20fahren die mit dem Kanu und zelten, oder klettern die durchs Hochgebirge?
Es ist schlicht nicht zulässig, Kinder von der Klassenfahrt auszuschließen, falls diese "Klassenfahrt" eben eine schulische Veranstaltung ist. Auch das niedersächsische Antidiskriminierungsgesetz verbietet dies.
Sicherlich muß ein geeigneter Weg gefunden werden, um die Betreuung sicherzustellen. Aber Kinder mit Medikamentenbedarf auszuschließen ist schlicht unzulässig. Und wer garantiert denn, daß nicht ein Kind während der Klassenfahrt medikamentenpflichtig wird?
Also, ein kurzer Anruf an die Aufsichtsbehörde (Schulamt) müßte das Problem ganz rasch aus der Welt räumen, falls sich die Schulleitung weigert, das zu klären!
Lieben Gruß
Gottwalt
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Re: Re:Begleitung bei Klassenfahrt
27 Mai 2009 21:29rein formal hat die Ärztin wohl leider recht, die Ursache liegt nicht in der Erkrankung des Kindes, sondern in der Klassenfahrt, insofern wäre eine Bescheinigung fürs Kinderkrankengeld vermutlich nicht zulässig, auch wenn es der bequemste und pragmatisch sinnvollste Weg wäre.
Beantragt (und sicherlich bewilligt) werden könnte häusliche Krankenpflege, um die Betreuung sicherzustellen. Und es gibt den Sonderfall, daß diese ausnahmsweise durch Angehörige durchgeführt und an diese bezahlt werden kann. Ist aber eher kompliziert ...
Gruß
Gottwalt
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Re: Re:Begleitung bei Klassenfahrt
29 Mai 2009 07:26Aber ich sehe noch ein anderes Problem. Wenn man sich auf das Kind krankschreiben lässt, wird die Schule bzw. der Lehrer sagen das er kein ärztlich krankgeschriebenes Kind mit zur Klassenfahrt nehmen darf. Wäre ja offiziell krank!
Könnte ich mir gut vorstellen.
Gruß Heidi
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Re: Re:Begleitung bei Klassenfahrt
29 Mai 2009 16:09vielleicht gibt es die Möglichkeit hierfür Sonderurlaub zu bekommen? Kenne mich da leider nicht mit aus.
Ich fahre mit meinen Kindern im Sommer mit auf eine Jugendfreizeit und bekomme dafür Sonderurlaub. Aber da ich als Mitarbeiterin mitfahre und es von der Kirche ist ich auch für einen kirchlichen Träger arbeite ist das dann klarer...
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Gruß Vera
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