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Diabetesbetreuung bei Klassenfahrt
Diabetesbetreuung bei Klassenfahrt
20 März 2009 17:28Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
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Re: Re:Diabetesbetreuung bei Klassenfahrt
21 März 2009 00:20hast Du die entsprechende Rechtsgrundlage (Paragraph 53 Absatz 1 Sozialgesetzbuch 12) genannt, und gesagt, daß es um Eingliederungshilfe geht?
Dann wäre je nach Bundesland entweder das Sozialamt oder das Schulamt zuständig, und abgelehnt würde es auch nicht, wenn der verantwortliche Lehrer bestätigt, daß eine Teilnahme von der Begleitung abhängt.
Lieben Gruß
Gottwalt
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Re: Re:Diabetesbetreuung bei Klassenfahrt
21 März 2009 09:36LG Natascha
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Re: Re:Diabetesbetreuung bei Klassenfahrt
21 März 2009 11:23Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
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Re: Re:Diabetesbetreuung bei Klassenfahrt
24 März 2009 11:36hier in Hamburg gibt es direkt ein Formblatt für den Antrag, wenn Eltern eines behinderten Kindes dieses bei einer Klassenfahrt selbst begleiten oder es durch eine sonstige Hilfsperson begleitet werden muß. Die Krankenkasse hat damit nichts zu tun, es handelt sich hierbei um Eingliederungshilfe, die nach den genannten Paragraphen 53 und 54 des 12. Sozialgesetzbuches gar nicht abgelehnt werden darf, falls das Kind 50% Behinderung anerkannt bekommen hat!
Also, nochmals in aller Deutlichkeit: Falls die Teilnahme an der Klassenfahrt nur durch eine Begleitperson möglich wird, müssen die entstehenden Kosten zwangsläufig von der zuständigen Schul- oder Sozialbehörde übernommen werden. Die haben da keine Entscheidungsfreiheit! Wichtig zur Kostenübernahme ist, daß die verantwortliche Lehrkraft schriftlich bestätigt, daß die Diabetes-Betreuung durch die "normalen" mitfahrenden Betreuer nicht geleistet werden kann.
Lieben Gruß
Gottwalt
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Re: Re:Diabetesbetreuung bei Klassenfahrt
24 März 2009 14:56Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
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Re: Aw: Re:Diabetesbetreuung bei Klassenfahrt
15 Feb. 2011 17:27ich habe noch eine Frage zur Klassenfahrt. Ist die Übernahme der Kosten durch die Behörde einkommensabhängig?
Besteht grundsätzlich eine Verpflichtung der Behörde zur Übernahme der Kosten? Auf meine Anfrage beim Kreis hat man mir auch erklärt, ich sollte zunächst die KK kontaktieren und wenn die ablehnt könne ich einen Antrag stellen. Aber wenn Eltern mitfahren würden, könnten grundsätzlich keine kosten erstattet werden. Nur die Kosten für eine Integrationskraft wären erstattungsfähig.
LG Ralf
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Re: Aw: Re:Diabetesbetreuung bei Klassenfahrt
15 Feb. 2011 19:24Die Kostenübernahme ist nicht einkommensabhängig.
Und die Integrationskraft, die deine Tochter begleiten wird, bist du oder die Mutter.
Das müssen die beim Sozialamt aber erstmal schnallen.
Bei uns im Landkreis war ich auch die erste Mutter als Integrationskraft - aber vielleicht möchte das Sozialamt ja auch noch die Kosten übernehmen, eine I-Begleitung für Charlie einzuarbeiten
KK übernimmt nichts, da es eine Sozialleitung ist.
Muss aber evtl. von der KK bescheinigt werden.
LG, Cordula
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Re: Aw: Re:Diabetesbetreuung bei Klassenfahrt
18 März 2011 09:46ich habe jetzt das gleiche Problem. Hanna wird Ende Mai eine Klassenfahrt machen und ich dachte auch, ich könnte als Begleitperson mit und die Kosten vom Sozialamt erstatten lassen.
Die zuständige Dame erklärte mir daraufhin "Diabetes ist keine Krankheit, die Maßnahmen der Eingliederungshilfe rechtfertigen." Keine Diskussion.
Ich hab dann darauf hingewiesen dass sie ja vom Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis bekommen hat mit GdB 50 % und Kennzeichen "H", aber das das unwichtig sagte sie. Sie meinte auch, ich soll die KK fragen.
Uff! Warum wird uns nur alles so schwer gemacht. Hat noch jemand Tipps oder kann mir mehr dazu sagen, warum doch der $ 53,54 SGB hier gilt?
Eine andere Überlegung wäre noch, dass ich nicht selbst mitfahre (ist ohnehin nicht so einfach da ich noch 2 andere Kinder habe und mein Mann sich dann frei nehmen müsste). Dann müsste ich den Lehrern vertrauen, dass sie das gut managen. Wer hat da gute Erfahrungen mit? Soweit ich weiß fahren beide 3. Klassen gemeinsam, es fahren 3 Lehrer mit und aus der anderen Klasse eine Mutter (steht aber noch nicht fest wer). Wenn es jemand ist dem ich vertrauen kann und der bereit ist, mehrmals täglich mit mir zu telefonieren um Blutzuckerwerte und Insulinmengen mit mir abzustimmen, könnte es ja auch so klappen. Hätte für Hanna noch den "Vorteil", dass sie tatsächlich ohne Mama unterwegs ist, was ihrem Selbstbewusstsein hoffentlich gut tun würde (sie ist eigentlich sehr anhänglich, würde aber gerne mit auf die Klassenfahrt).
Was meint ihr?
Liebe Grüße,
Claudia
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Re: Aw: Re:Diabetesbetreuung bei Klassenfahrt
18 März 2011 10:01Hört sich an wie ein Sachbearbeiter Modell, das Haare auf den Zähnen hat.
Ihr müsst am Ball bleiben und penetrant nerven, sowie den Mitarbeitern dort permanent das SGB unter die Nase halten, sowie den Schwerbehindertenausweis deiner Tochter.
KK ist an dieser Stelle definitiv nicht zuständig! Ich habe das damals die KK direkt mit dem Sozialamt klären lassen, ohne mich als "Vermittler".
Das Sozialamt wollte damals sogar, dass ich nur für die Übernahme der Begleitperson-Kosten eine Pflegestufe 0 beantrage, weil dann ja wieder die KK dran wäre,
Wenn es möglich ist, lauft persönlich beim Sozialamt auf. Die müssen auch erstmal merken, dass unser IQ über Zimmertemperatur liegt, sonst nehmen die einen eh nicht für voll.
Eigentlich müsste für sowas mal ein Präzedenzfall mit gerichtlichem Urteil geschaffen werden!
LG, Cordula
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