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Warten auf die Genehmigung... eilt aber!!

cociw
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18 März 2010 19:16 #36439 von cociw
Hallo Anja!

Pumpe kaufen würden wir vielleicht auch gerade noch hinkriegen - die kriegt man wohl manchmal sogar von den Pumpenfirmen.
Viel kostenintensiver sind dann ja doch wohl dauerhaft die Katheter und alles andere.

Ich glaub',so kommen wir nicht weiter.

Entwerfe ab morgen einen neuen Schlachtplan - die erste Hypo hatte mein Sohn heut schon bein Basketball. Wir arbeiten daran.

LG Cordula

Cordula mit Justus (*08/1999, DM seit 12/2009, CSII seit 05/2010)

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WebAdmin
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18 März 2010 21:21 #36447 von WebAdmin
Hallo zusammen,

mich würde interessieren, bei welcher Krankenkasse ihr seid, die eine Pumpentherapie für Kinder mit Diabetes ablehnt.

Viele Grüße

Michael Bertsch
webmaster@Diabetes-Kids.de
www.diabetes-kids.de

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Gottwalt
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19 März 2010 10:39 #36454 von Gottwalt
Hallo Anja,

habe mit dem Patenonkel unseres Jüngsten das besprochen, er ist ja u. a. Sozialmediziner und schrieb früher auch im Auftrag des MDK Gutachten (bis er das nicht mehr mit seinem Gewissen vereinbaren konnte ...).

Er sagte mir folgende wohl wichtigen Punkte:

1. Kein Sachbearbeiter ist an die Empfehlung des MDK gebunden, deshalb ist es auch nur eine Empfehlung!
2. Der Mitarbeiter des MDK ist einerseits zwar nur seinem Gewissen als Arzt verpflichtet, gleichzeitig muß er aber die verordneten Maßnahmen auf ihre Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit prüfen, und das Ganze muß objektiv nachvollziehbar sein.

Daraus folgt in den Augen des o. g. Patenonkel folgendes:

Wenn dem Sachbearbeiter die Spritzenangst bekannt ist, dann kann er nicht mit guten Werten während der Pumpen-Probezeit argumentieren. Das ist schlicht sachlich falsch und kann keinen Bestand haben.
Wenn dem Sachbearbeiter die Spritzenangst bekannt ist, dann kann man ihn direkt für entstehende Traumatisierung und in der Folge mangelhafte Compliance (also schlechte Akzeptanz der Krankheit und dadurch schlechte Kooperation) haftbar machen, und zwar persönlich!
Letzteres erklärte er mir wie folgt: Ein Mensch, der in einem medizinischen Beruf tätig ist (also z. B. ein Gutachter des MDK) muß sich in letzter Instanz auch den Richtlinien und Vorgaben des Auftraggebers oder Arbeitgebers widersetzen, wenn ihm bekannt ist, daß diese Vorgaben im konkreten Falle dem Patientenwohl entgegenlaufen. So muß z. B. sogar die Krankenschwester sich der Anweisung des behandelnden Arztes widersetzen, wenn sie weiß, daß diese Anweisung im konkreten Falle falsch ist. Ansonsten haftet sie persönlich für den entstandenen Schaden.

Also, die Empfehlung des Patenonkels: Ganz genauso vorgehen, wie das für uns damals unser Anwalt machte: Dem Mitarbeiter des MDK UND dem Mitarbeiter der Krankenkasse mitteilen, daß man sie persönlich für die Folgen in Haftung nimmt, da ihnen die Folgen deutlich und nachvollziehbar mitgeteilt wurden.

Lieben Gruß und gute Nerven!

Gottwalt

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reiner123
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19 März 2010 11:39 - 19 März 2010 11:40 #36455 von reiner123
Oje, das tut mir so Leid!
Vielleicht fühlt ihr euch weniger ohnmächtig und niedergeschlagen, wenn ihr euer Anliegen einem guten Rechtsanwalt anvertraut. Leider ist mir auch nur unser Diabetes-Kids-Experte Oliver Ebert namentlich bekannt. Weiß auch nicht, welchen Schwerpunkt dieser Anwalt haben sollte. Medizinrecht, Sozialrecht oder beides?

Habe hier einen Link gefunden mit dessen Hilfe man sich Rechtsanwälte nach Tätigkeitsgebieten raussuchen kann. Wenn keiner in der Nähe wohnt, kann man vielleicht auch einen Rechtsanwalt telefonisch beauftragen?

www.rechtsanwalt.com/medizinrecht/

Ich wünsche euch alles, alles Gute.

Lieben Gruß
Tina
Letzte Änderung: 19 März 2010 11:40 von reiner123.

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Juli
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19 März 2010 15:29 #36459 von Juli
Oh das tut mir so leid für euch beide!
Aber nicht aufgeben - Widerspruch einlegen, langen Atem holen und durchkämpfen!
Auf dem Tripp: Ich kauf´ so eine Pumpe war ich auch schon! Aber mein Dia-Doc hat mir gesagt, davon soll ich bloß die Finger lassen. Die einmaligen Kosten für die Pumpe wären nicht das Problem, sondern die Folgekosten für Katheter, Reservoire, undundund, auf denen du dann künftig auch selbst sitzen würdest. Denn auch das zahlt dann die KK nicht!

Beim MDK ist es doch mittlerweile so, dass die erst mal einen Widerspruch abwarten, um zu sehen, wer sich mit einer Ablehnung zufrieden gibt. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ihr das nicht irgendwie durchbekommt ...! Die Geschichte mit dem Haftbarmachen von Gottwalt finde ich eine gute Idee - dann ist zumindest mal klar, wohin der Hase läuft! :angry:

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petra100
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20 März 2010 23:17 #36499 von petra100
Hallo Cordula und Anja,
meine Tochter hat seit Januar ihre Pumpe und ich finde die Vorstellung, dass sie einem jemand wieder weg nehmen könnte schlicht grausam.
Es tut mir sehr leid, dass ihr mir Eurer Versicherung solche Probleme habt und halte euch ganz fest die Daumen, dass die Widersprüche was bringen!!!!

Lasst Euch nicht unterkriegen! Es lohnt sich, in dieser Sache hartnäckig zu bleiben.
Aber das ist so ein Fall, bei dem ich mich immer frage, ob es nicht reicht, dass die Kinder die Einschränkung durch den Diabetes haben. Müssen einem da Sachbearbeiter noch zusätzlich das Leben schwer machen? Ich wünsche wirklich keinem was Böses, aber wenn Leute, die solche Entscheidungen fällen, mal selber erleben würden, wie es ist, wenn man gesagt bekommt : "Ihr Kind ist krank und diese Krankheit ist nicht heilbar!", dann sähe vieles anders aus und dann müssten viele uns hier weniger kämpfen.

Alles Gute!
Liebe Grüße
Petra

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