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Pflegestufe beantragt

Jonne
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Pflegestufe beantragt

31 Jan. 2025 18:13
#128897
Hallo, mein Sohn hat am 7.12.24 Seine Diagnose Diabetes mellitus Typ 1 erhalten. Nun haben wir die Begutachtung bezüglich des pflegegrades in die Wege geleitet und warten auf einen Termin vom Mdk. 
mein Sohn ist aktuell 17 Monate alt. 
unser Alltag ist mit Sensor und der einen zugelassenen Pumpe für dieses Alter noch immer sehr aufwendig und Kräfte zehrend. 
Ich würde mich gerne auf den Termin mit dem Mdk vorbereiten und hoffe auf Tipps, welche alltagssituationen relevant sind und welche Themen uns unterstützen um einen angemessen Pflegegrad zu erhalten. Gibt es Eltern mit ähnlich jungen Kindern mit Diabetes, die da schon Erfahrungswerte haben? 
viele Grüße Jana 

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Re: Pflegestufe beantragt

31 Jan. 2025 21:30
#128898
Hallo @Jonne,

meinst sicherlich Pflegegrad.
Das alter ist leider extrem ungünstig, bis 18 Monate bekommst +1 PG, der ab 18 Monate dann wieder gestrichen wird, bis 3J ist es echt schwer da PG 2 zu bekommen, da Kinder in dem alter eh dauernde Betreuung benötigen und deswegen kaum Sachen überhaupt gefragt und bewertet werden.

Schau die mal einfach den Hauptbeitrag an und klick den PG-Rechner mal durch (Module 4,5.6 interessieren da im Grunde nur)
www.diabetes-kids.de/forum/540-diskussio...tufe?start=30#111797

Aktuell ist durch das neue BSG Urteil etwas bewegung drin, das ist aber noch nicht rechtskräftig und ob das in dem Alter eh Hilft, ist auch fraglich.
Also lese das mal durch und versuch es aber versuch halt mehr als PG1 zu bekommen.

Cheffchen

ps: ach so, da Pflegegrad, habt aber kein Unfall oder Lebensversicherungen für Kind die durch ein PG nachteilig beeinflusst werden und das mit PG, private Pflegeversicherungen auch hinfällig werden, falls Kind diese mal abschliessen möchte, solltest zumindest mal gehört haben.
Nächstes Treffen 21.09.2024, Berlin Marzahn/Ahrensfelde

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Mamaseit2022
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Re: Pflegestufe beantragt

04 Feb. 2025 11:52
#128906
Hallo unsere Tochter ist jetzt 2,5 Jahre und hat seit sie 10 Monate alt ist Diabetes.  Wir hatten einen MDK Besuch 12/ 23 und pflegestufe 1 erhalten.  Wir haben über den VdK Einspruch eingelegt, der wurde abgelehnt und danach haben wir geklagt. Nach über einem Jahr war letzte Woche ein Arzt zur Begutachtung da und dieser meint, dass es keine Pflegestufe 2 bei Diabetes Kindern geben kann. Wir hoffen jetzt auf einen netten Richter... Ich kenne nämlich schon ein paar Familien,  die Stufe 2 bekommen haben.  Es müsste ja für alle das gleiche gelten.  

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Re: Pflegestufe beantragt

04 Feb. 2025 12:33
#128907
Hallo @Mamaseit2022,

wenn die Aussage zumindest generell gemeint ist, wäre das eine Frechheit, in dem alter aber eher realistisch, da wie schon geschrieben, bis 3J kaum Sachen gewertet werden können.
Was sagt denn euer Rechtsanwalt, der muss doch mit euch die Fragen mal durchgegangen sein, damit dem Gutachter die relevanten Sachen sagen kannst, ohne wird das eher schwer.
mein-pflegegrad-rechner.de/app/basic

netten Richter? sind die fast immer, wenn man denen den nötigen Respekt zeigt, nur was soll der machen, wenn der ein Gutachter schickt und der sagt PG1, kann der Richter kaum sagen, ach was soll es, wir machen PG2, egal was meine eigene Fachkraft sagt.

Das einzige wo vielleicht drauf hoffen kannst, das neue BSG Urteil bis dahin rechtskräftig ist, damit noch paar Punkte beim Essen bekommen kannst.

Cheffchen
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Re: Pflegestufe beantragt

10 Feb. 2025 18:59
#128922
Habt ihr es gesehen? Das Bundessozialgericht hat ganz frisch entschieden, dass manche Dinge, die bisher bei Kindern mit Diabetes nicht für den Pflegegrad berücksichtigt wurden, berücksichtigt werden müssen:
www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen..._B_03_P_02_24_R.html

Damit könnte es eher für PG2 reichen....

LG

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Re: Pflegestufe beantragt

11 Feb. 2025 00:37
#128923
@NinasMama, is kein Urteil und damit nicht rechtskräftig, also interessiert das kein, noch.
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Re: Pflegestufe beantragt

11 Feb. 2025 08:06
#128924
So wie ich das lese, ist das Urteil schon getroffen, aber noch nicht im Volltext veröffentlicht. Hier der Auszug aus dem aktuellen Newsletter von familiara dazu und zu einen Urteil vom Sozialgericht Itzehoe:

"Gerichtsurteile bei Kindern mit DiabetesHallo von FAMILIARA, Im vergangenen Jahr hat es wegweisende Urteile zum Pflegegrad bei Kindern mit Diabetes Typ 1 gegeben. Wir haben die wesentlichen Fakten für Sie kurz zusammengefasst. Kampf um Pflegegrad 2 Das Sozialgericht Itzehoe entschied im Juli 2024 nach einem mehr als fünfjährigen Verfahren zugunsten einer mittlerweile zwölfjährigen Patientin, bei der im Alter von sieben Jahren ein Diabetes Typ 1 diagnostiziert worden war. Die Familie hatte seit 2018 für eine Höherstufung des Pflegegrades 1 gekämpft, da der erhebliche Pflegeaufwand für die Diabetesbehandlung zunächst nicht ausreichend anerkannt wurde. Die Pflegekasse hatte das wiederholt abgelehnt, so dass die Familie klagte. Erst im Juli 2024 und nach mehreren Gutachten erkannte das Gericht den Pflegegrad 2 rückwirkend ab Antragstellung an. Dazu unsere Expertin für die Begutachtung pflegebedürftiger Kinder, Judith Gromeyer: “Dieser Fall hätte möglicherweise schneller und ohne Gerichtsverfahren entschieden werden können. Der erste Widerspruch der Familie wurde nach Aktenlage abgelehnt. Mit einer professionellen pflegefachlichen und anwaltlichen Unterstützung wäre es höchstwahrscheinlich gleich zu einer erneuten Begutachtung gekommen.” Kinder sind keine Erwachsene Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 12. Dezember 2024 in mehreren Urteilen den Anspruch auf Pflegegeld für pflegebedürftige Kinder mit Diabetes Typ 1 erleichtert. Das BSG entschied, dass ein zusätzlicher Pflegebedarf besteht, wenn Eltern die notwendige Essens- und Trinkmenge ihres Kindes ständig kontrollieren müssen (AZ: B 3 P 9/23 R und weitere). Im Modul 5 (Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen) sei das Einhalten einer Diät zwar bereits berücksichtigt worden; die Aufsicht über die Essens- und Trinkmenge gehöre aber zum Modul 4 „Selbstversorgung“. Weil das Kind seine Essensmenge nicht selbst bestimmen könne, sei hier die Aufsicht über die Nahrungsaufnahme bei der Bestimmung des Pflegegrades zusätzlich zu berücksichtigen, befand das Gericht. Auch die Angst des Kindes vor dem Legen der Kanüle (z.B. bei einer Insulinpumpe) und das daraus resultierende Abwehrverhalten müsse in die Bewertung des Pflegegrades einfließen. Die von den Gutachtern angewandte Praxis, nach der solch eine Angst nur bei Vorliegen einer psychischen Störung berücksichtigt werden könne, sei unzulässig, urteilte das BSG."

LG

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Re: Pflegestufe beantragt

11 Feb. 2025 10:41
#128925
@NinasMama, genau "aber noch nicht im Volltext veröffentlicht." und das ist nun mal Auschlaggebend.
Ja das Urteil wurde gesprochen, es gibt aber nur den Terminbericht um sich drauf berufen zu können benötigst aber das Urteil mit Tenor und Begründung, bis dahin wird das natürlich völlig ignoriert.

Der gesamte Text macht mir FAMILIARA extrem unsympathisch, das sollten die als eine "professionellen pflegefachlichen und anwaltlichen Unterstützung" wissen und wenigstens zu schreiben und das hier ist ja schon fast lächerlich, wie die auf diese Idee kommen "Mit einer professionellen pflegefachlichen und anwaltlichen Unterstützung wäre es höchstwahrscheinlich gleich zu einer erneuten Begutachtung gekommen."

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Re: Pflegestufe beantragt

11 Feb. 2025 11:43
#128926
Da gebe ich Dir Recht, auch, was die Selbsteinschätzung von Familiara betrifft, das bleibt kritisch zu betrachten. Dennoch wird das Urteil bald veröffentlicht und dann kann man sich darauf berufen. Ich wollte hier nur darauf aufmerksam machen. Dadurch wird es möglicherweise einfacher, einen Pflegegrad 2 zu bekommen. Aber es bleibt natürlich jeweils ein individuelles Verfahren.

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Re: Pflegestufe beantragt

11 Feb. 2025 19:26
#128929
Bundessozialgericht - Urteil vom 12.12.2024, B 3 P 9/23 R (inkl. Entscheidungsgründe)

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