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Schwerbehindertenausweis ja oder nein!

Angie_Leo
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17 März 2024 17:47 #123918 von Angie_Leo
Angie_Leo antwortete auf Schwerbehindertenausweis ja oder nein!
Vielen Dank für eure Antworten. Das war alles sehr hilfreich. Die ersten Wochen waren einfach schwierig und man hat die erste Zeit einfach nur das gemacht, was einem die Ärzte, Diabetologen, Sozialarbeiter usw. gesagt haben. Stellen Sie Anträge auf Pflegegrad und Grad der Behinderung. Haben wir dann einfach gemacht, ohne was zu hinterfragen.
Ich hätte noch eine Frage zum Sensor. Wir konnten uns entscheiden zwischen dem Freestyle Libre und Dexcom. Der Dexcom G7 war nicht vorrätig, sodass wir uns für den Dexcom G6 entschieden haben. Gibt es da eine Möglichkeit, die Aufwärmphase der 2 Stunden zu umgehen? Ich finde das manchmal ganz schön lange ohne Sensormitteilung zu sein.

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Pappelche
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17 März 2024 18:46 - 17 März 2024 18:53 #123919 von Pappelche
Pappelche antwortete auf Schwerbehindertenausweis ja oder nein!
Die Aufwärmphase lässt sich leider nicht umgehen. Wir finden die zwei Stunden auch recht lang, hatten uns damals deswegen auch zunächst für den Libre entschieden, sind dann aber letztendlich doch beim G6 gelandet.
Mit der Zeit werdet ihr aber gelassener und die zwei Stunden bekommt man dann schon überbrückt. Vielleicht nicht grad vorm Sensorwechsel ne große Mahlzeit verdrücken, bei der man nicht weiß, wie das Insulin wirkt. Und zwischendurch einfach mal blutig messen. Und irgendwann wird dann hoffentlich auch mal der G7 mit allen gängigen Loop Systemen zusammenarbeiten, dann werden wir auch wechseln und den Luxus des unterbrechungsfreien Wechsels genießen.  

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Letzte Änderung: 17 März 2024 18:53 von Pappelche.
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SiSa2007
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18 März 2024 07:09 #123922 von SiSa2007
SiSa2007 antwortete auf Schwerbehindertenausweis ja oder nein!
Hallo, wir haben uns nach Gesprächen mit den Berufsberatungen gegen den Ausweis entschieden. Denn dann müssen wir es angeben und viele finden dann Ausreden, um nicht einstellen zu müssen, weil sie angst vor der "Herausforderung" haben. Gleichstellung ist zwar Gesetz, aber wer kann und will etwas gegen "nicht geeignet" oder " nicht austeichend qualifiziert" tun? Unsere Tochter sagte außerdem gleich, sie sei nicht behindert. Natürlich schaut sie bei Ausbildungsmessen, welche Berufe für sie sind und das sind doch einige.

Wir haben im KH auch nicht gleich eine Pumpe bekommen, da der Arzt meinte, dass wir uns erst mit dem Pen auskennen sollten und dann auf Pumpe wechseln. Falls die Pumpe nämlich ausfällt, wissen wir uns wenigstens zu helfen, sind nicht ahnungslos und können jederzeit switchen. Gerade im Urlaub am Strand. Ich finde das vernünftig. Kleine Kinder bekommen sofort eine Pumpe, da es ja auch das Eltern-Kind-Verhältnis zerstören könnte, wenn dauernd gepickst wird und einer den Buhmann spielen muss.

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Cheffchen
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18 März 2024 11:41 #123923 von Cheffchen
Cheffchen antwortete auf Schwerbehindertenausweis ja oder nein!
@SiSa2007, dann sollte die Berufsberatungen, dringend eine Schulung machen, denn angeben musst denn natürlich nicht in keiner Bewerbungen oder bei Einstellung.
Hast aber recht, bei einer kleinen Gartenbaufirma, macht der kein Sinn und würde den auch nicht angeben aber Privat für Steuern und Co. kann man den ja immer noch nutzen, wenn man den hat.

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SiSa2007
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18 März 2024 12:01 #123924 von SiSa2007
SiSa2007 antwortete auf Schwerbehindertenausweis ja oder nein!
Also wir haben uns entschieden den Ausweis erst nach der Einstellung zu beantragen, wenn überhaupt. Das soll dann unsere Tochter entscheiden, da sie dann 18+ ist und sie die Vorteile bei Steuern, Versicherung, Rente ect hätte. 

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Kiki03
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18 März 2024 19:56 #123926 von Kiki03
Uns wurde auch dazu geraten den sba zu beantragen. Unser Sohn hat 2021 mit 14 diabetes bekommen und GdB 40 mit Merkzeichen H bis er 18 wird. Wir nutzen ihn natürlich für die Steuer, der Freibetrag ist schon gross. Das Geld legen wir für ihn in einem Sparplan an, da mit typ1 kaum eine berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen ist. Angeben muss er das nirgendwo.

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sonne72
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20 März 2024 11:47 #123930 von sonne72
Bitte nicht mit irgendwelchem Halbwissen kommen.

Die Frage nach einer Schwerbehinderung ist generell unzulässig.

Ausnahme: "Ist eine bestimmte körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit eine entscheidende Voraussetzung für einen konkreten Arbeitsplatz , so darf der Arbeitgeber fragen, ob der Bewerber an gesundheitlichen, seelischen oder anderen Beeinträchtigungen leidet, durch die er für die Erfüllung der von ihm erwarteten arbeitsvertraglichen Pflichten ungeeignet ist. Wenn diese Voraussetzung nicht gegeben ist, so ist die Frage nach der Schwerbehinderteneigenschaft unzulässig und stellt eine unmittelbare Diskriminierung dar." Formulierung ist zureffen, ich habe sie geklaut.

Von sich aus muss man nur daraufhinweisen, wenn man erkennen muss, dass eine bestimmte Vorraussetzung für den Beruf krankheitsbedingt nicht erfülltet werden kann.

Bei uns tut man sich mit (Berufs-)Feuerwehr, Polizei und Piloten schwer. In den USA, GB und Kanada ist Diabetes Typ 1 für Piloten kein Berufshindernis.
Ansinsten kenne ich mit Dia, Krankenpflegekräfte, Ärzte, Dachdecker, Kran- und Maschinenführer - Bau und Industrie, Forstwirte, Garenlandschaftsbauer, LKW-Fahrer ...

Sportschütze auch im Leistungssport geht, bei der Polizei nicht.

Für Zeitungsboten ist die Frage daher einfach zu beantworten, gar nicht.

Für den Führerschein gibt es seit 2015 Richtlinien. Fragen nach Diabetes müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden, ein Attest über die Fahrtauglichkeit ist in der Regel ausreichend und sollte beigefügt werden. Bei Personenbeförderung und LKW ist die Führerscheingenehmigung mitlerweile die Regel, hier muss ggf. ein Gutachten auch regelmäßig vorgelegt werden.
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SiSa2007
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24 März 2024 16:32 #124054 von SiSa2007
SiSa2007 antwortete auf Schwerbehindertenausweis ja oder nein!
Naja, es ist schon verwirrend. Es ist nicht zwingend erforderlich es anzugeben. Aber es gibt von Bundesland zu Bundesland unterschiede, wie wir festgestellt haben. Z.B. in RLP dürfen Menschen mit Dia Typ1 als Verwaltungsfachangestellte im Polizeidienst (also Backoffice ohne Waffe) tätig sein (mit SBA oder ohne) - in BW überhaupt nicht bei der Polizei. Und das zieht sich auch durch sämtliche Gesundheitsbereiche. Fahrlehrer, Personenbeförderung, Polizist, Chirurg oder Jäger ect würden wir eh ausschließen. Erfahrungsgemäß geht das eine, das andere nur unter bestimmten Voraussetzungen und das andere ist ausgeschlossen. Daher klären wir das im Vorfeld immer ab, um böse Enttäuschungen zu vermeiden und jeder weiß woran er ist und auf was er sich einlässt. Gerade hier im Drei-Länder-Bereich (BW,RLP,Hessen). Klar, gibt es Vorteile. Aber meist erst richtig ab 50%. Muss man abwägen.

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Cheffchen
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24 März 2024 17:10 #124062 von Cheffchen
Cheffchen antwortete auf Schwerbehindertenausweis ja oder nein!
@SiSa2007, vermischt hier aber Diabetes Erkrankung mit SBA oder?
Bei Diabetes hattest ja keine Wahl und deine genannten Punkte, sind alle nur Diabetes und haben nichts mit SBA zu tun.

Bei SBA ist mir kein realer Nachteil bekannt außer man macht selber psychisch ein draus, was bei PG ja schon etwas anders ist, da gibt's ja reale Nachteile.
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sonne72
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25 März 2024 12:19 #124135 von sonne72
Ich weiss erlich nicht was diese permanente verunsichern soll. Man kann man mit Diabetes Typ1 auch Arzt/Chriurg werden, beim Jagdtschein muss man es in der Regel beim Antrag angeben und es kann wie bei Führerschein ein Gutachten eingeholt werden. Personenbeförderung geht auch, Natürlich muss man sich immer informieren, natürlich kann es Auflagen geben und natürlich ist es nicht leicht mit einer chronischen Krankheit. Aber mit Halbwissen, Andeutungen und Vermutungen andere zu verunsichern ist auch nicht gut.

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