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40 GdB + Merkzeichen „H“

Randy



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Re: 40 GdB + Merkzeichen „H“

08 Jan. 2025 14:03
#128772
wir hatten auch erstmal nur 40 GdB + Merkzeichen H bekommen.
haben dann am 01.08.2024 Widerspruch eingelegt und warten bis heute noch auf Rückmeldung 

aus meiner Sicht müssten wir ebenfalls min. 50 erhalten, da wir bzw. mein Kind im schnitt 5-6 mal (+Langzeitinsulin) spritzt.
mal abwarten, ob überhaupt was zurückkommt

viele grüße

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S123
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Re: 40 GdB + Merkzeichen „H“

08 Jan. 2025 15:07 - 08 Jan. 2025 15:09
#128776
Ich würde beim LASV nochmals schriftlich nachfragen und das Wort Untätigkeitsklage fallen lassen. Das LASV ist auch an zeitliche Vorgaben gebunden. Spätestens nach 3 Monaten nach der letzten Bewegung in den Akten muss ein Bescheid ergehen. 

und ja es „müstte“ nicht nur, sondern es muss. Ein Kind mit dieser Krankheit erfüllt alle Kriterien um einen 50er GdB und ein H zu bekommen. Weniger ist inakzeptabel. Für euer Kind und für alle die nach euch betroffen sein werden. 

LG
Letzte Änderung: 08 Jan. 2025 15:09 von S123.

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Re: 40 GdB + Merkzeichen „H“

08 Jan. 2025 15:37
#128777
@Randy, das mit dem 5-6 x spritzen, ist ja eher nebensächlich, hoffe die Begründung vom Widerspruch geht in eine andere Richtung, denn natürlich reicht die Diagnose Typ1 bei weiten nicht aus um perse 50 zu bekommen, dies solltest schon etwas begründen wie ja gerade wieder das BSG entschieden hat (paar Antworten vorher).

Cheffchen
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Re: 40 GdB + Merkzeichen „H“

08 Jan. 2025 16:46
#128780
Nachfrage zum Urteil vom BSG - B 9 SB 2/24 R -

Wie ist es möglich ein Merkzeichen H zu bekommen wenn das Kriterium der Schwerbehinderung (also mind GdB 50) nicht erfüllt ist?

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Panda



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Re: 40 GdB + Merkzeichen „H“

08 Jan. 2025 17:07
#128782
Ich denke, die Idee ist, dass es für einen nicht eingeschränkten Erwachsenen ein Leichtes ist, dem Kind über die Einschränkungen der Behinderung hinwegzuhelfen, dass das Kind das aber nicht kann.

Für das Berechnen der Kohlehydrate aus dem Gewicht der Nahrung trifft das für einen Erstklässler mit Diabetes sicherlich auch zu. Mit den modernen Hilfsmitteln ist die Aufgabe für betreuende Erwachsene sicherlich auch viel einfacher geworden als früher, so dass ich sogar nachvollziehen kann, wenn jemand der nicht ein Kind mit Diabetes permanent erlebt,.selbst an den 40% zweifelt.

Das Problem sehe ich darin, dass Hilflosigkeit kein Unfall (in falsche Straßenbahn gestiegen und "verloren gegangen") oder Verbrechen (Entführung) ist, die man in der Regel vermeiden kann.

Nein, eines der zentralen Ziele und Aufgabe eines Kindes ist, autonom zu werden. Hilflosigkeit ist dabei eine schwere Behinderung auch mMn mit "40%" kaum zutreffend beschrieben. Das Leben besteht eben nicht nur aus "üblichen Schultagen" mit drei Mahlzeiten für die die KH zu berechnen sind, sondern auch aus Klassenfahrten, Schüleraustausch, etc.. Ein Kind geht hilflos in diese Situation und kommt normalerweise kompetenterheraus. Ein Kind mit Diabetes geht hilflos hinein und landet schlimmstenfalls auf der Intensivstation.

Bei der Bewertung der Behinderung durch Diabetes scheint man aber vor allem oder fast nur an den normalen Tag zu denken. Vielleicht rechtfertigt man das auch durch den Zeitanteil im Jahresverlauf. Damit unterschätzt man aber die Bedeutung der nicht-normalen Tage für das Autonomwerden und auch für die Lebensqualität.

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Re: 40 GdB + Merkzeichen „H“

08 Jan. 2025 17:32
#128784
@S123, wo hast das Kriterium her, das für H mindest 50 GdB sein muss, Nirgends.
Kannst auch 30H bekommen.

Und in dem Urteil geht es ausschliesslich darum, das keine Einschränkung in der Lebensführung nachgewiesen wurde, sondern das rein über die Diagnose und Betreuung versucht wurde und das musste ja scheitern, wie in den Vorinstanzen, mal kurz die § geschaut, das dieser versuch zwar löblich war aber zum scheitern verurteilt war.
Das ist halt der unterschied zum PG, deswegen verfehlen viele das eigentlich Ziel, da gab es ja am Tag vorher überraschend eher erfreuliche Urteile.

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Re: 40 GdB + Merkzeichen „H“

08 Jan. 2025 17:37
#128785
Ach Cheffchen. Bevor man Nirgends sagt, kann man nachlesen. 

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Re: 40 GdB + Merkzeichen „H“

08 Jan. 2025 18:05
#128786
@S123 Es wäre ja schon schön, wenn es da ein Zusammenhang geben würde, würde ja zumindest das einfacher machen.
Mir ist da zumindest nichts bekannt in Gesetzen / Verordnungen und BSG hatte diese quellen zum nachlesen wohl auch nicht gefunden.

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Re: 40 GdB + Merkzeichen „H“

08 Jan. 2025 19:53
#128789
Ich finde die Fehlentscheidung der Gerichte liegt darin, dass die Einschränkungen der Kinder die das H rechtfertigen dann bei der Beurteilung der "gravierenden Einschränkung mit Alltag" angeblich nicht mehr herangezogen werden "dürften".
M.E. sollte H beurteilt werden und unabhängig davon der GdB. Das passiert nur lrider nicht! Es ist einfach gravierend einschränkend, wenn ein Mensch (egal ob Kind oder Erwachsener) ständig auf Hilfe und Unterstützung angewiesen ist. Oder möchte das jemand anzweifeln??
Mich würde das extrem nerven, wenn jemand immer an meiner Seite wäre und ich nie was alleine machen kann. Kindern ohne Diabetes gibst du "Flügel, dass sie die Welt erkunden sollen" und die Kinder mit Diabetes nimmst du statt dessen " an die Leine und in Überwachung". Aber gravierend beeinträchtigend, ist das alles nicht?!
Die Gerichte die so entscheiden haben wohl leider nicht den umfassenden Blick auf die Krankheit und deren Umstände und Bedeutung.
Mehr gibts dazu nicht zu sagen.

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Re: 40 GdB + Merkzeichen „H“

08 Jan. 2025 20:18
#128790
Mein Sohn hat auch GdB 40 mit H, beschränkt bis zum 18ten Geburtstag. Aber ich selber möchte ihn gar nicht so einschränken, überwachen und ständig an seiner Seite sein. Uns ist es sehr wichtig das er verantwortungsbewusst mit seiner Krankheit umgeht. Und je älter unsere Kids werden, desto besser meistern sie das auch. 
 

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