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40 GdB + Merkzeichen „H“
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40 GdB + Merkzeichen „H“
12 Nov. 2023 00:17 - 12 Nov. 2023 00:19unsere Tochter ist 3, und hat seit einem Jahr DM. Nach unserem Antrag auf SBA haben wir heute das Bescheid vom Versorgungsamt bekommen:
GdB 40 mit Merkzeichen H.
Da Internet gerade voll mit widersprechender/veralteter Information ist, wollte ich euch fragen - welche Vorteile bekommt man gerade als Elternteil von der Kombination 40%+ H? Was genau an Steuer, als Frei/Pauschbetrag?
Ich sehe schon, dass bestimmte Vorteile bekommt man erst ab 50 %…
Wir übergelegen auch einen Widerspruch einzulegen, aber erst mal möchte ich verstehen, ob es sich lohnt, so zu sagen. Wir sind gerade noch in den Streitigkeiten wegen PG Ablehnung, und es ist schon anstrengend genug…🫤🙄
Wir wohnen in Hessen, und wenn jemand von euch einen guten RA im Sozialrecht empfehlen könnte, würden wir auch sehr dankbar☺️
Danke Euch🙏🏻
Liebe Grüße
Nika
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Re: 40 GdB + Merkzeichen „H“
13 Nov. 2023 00:36mit 40+H sind ja nur die beiden Behinderten- und Fahrtkostenpauschale und das war es für alle.
Bei 50 hast ja erst ein SBA, wo dann später Kostenfrei ÖPNV kommt, vielleicht jetzt Steuerfreies Auto und vergünstigungen bei Auto Neukauf, Eintritt Freizeitparks ab und zu oder vielleicht Hundesteuer oder Europa Toilettenschlüssel aber wichtiger ist das Kind später bei Schulwahl bevorzugt wird oder in Lehre oder Arbeit kann das auch erhebliche Vorteile bringen.
Später wird es aber schwer von 40 dann 50 zu bekommen, wenn man das einmal akzeptiert hat.
Cheffchen
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Re: 40 GdB + Merkzeichen „H“
13 Nov. 2023 14:19Unsere Tochter ist schon älter ( 15).
Seit Mai 2022 Dia Typ 1.
Wir haben auch sofort nach dem Krankenhausaufenthalt einen Antrag gestellt.
Genau das gleiche : 40 plus Merkzeichen „H“.Laut unserer Dia Beraterin ist es die höchste Stufe ,die bei Diabetes anerkannt wird .
Die 40 haben keine Auswirkung (noch nicht ).Ich glaub aber im Berufsleben .
Aber bitte vergesst nicht das Merkzeichen bei der Lohnsteuererklärung einzutragen .Es gibt Vorteile .
Bei uns waren es fast 2000€ mehr Rückerstattung.
Lg
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Re: 40 GdB + Merkzeichen „H“
18 Nov. 2023 20:02 - 18 Nov. 2023 20:35hier der entsprechende Auszug aus der VersmedVerordnung:
“Die an Diabetes erkrankten Menschen, die eine Insulintherapie mit täglich mindestens vier Insulininjektionen durchführen, wobei die Insulindosis in Abhängigkeit vom aktuellen Blutzucker, der folgenden Mahlzeit und der körperlichen Belastung selbständig variiert werden muss, und durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt sind, erleiden auf Grund dieses Therapieaufwands eine ausgeprägte Teilhabebeeinträchtigung. Die Blutzuckerselbstmessungen und Insulindosen (beziehungsweise Insulingaben über die Insulinpumpe) müssen dokumentiert sein. Der GdS beträgt 50.
Außergewöhnlich schwer regulierbare Stoffwechsellagen können jeweils höhere GdS-Werte bedingen.“
Einen guten Ausgleich für die Belastungen durch den Dia bringt anfangs vor allem das „H“. Das wird meist mit roundabout 16 aberkannt. Dann ist die Höhe des GdB entscheidend. Ein GdB von 50 bringt entsprechende Ausgleiche.
Für dich als Elternteil später fürs erwachsene Kind die höheren Pauschbeträge. Keine KFZ-Steuer oder freier ÖPNV. Kostenlose Eintritte Schwimmbad, Zoo…
mehr Chance auf PG oder EFHilfe etc.
für erwachsenes Kind dann mal 5 Tage mehr Urlaub. 2 Jahre früher Rente. Andere Einstellungsbedingungen. Gesonderter Kündigungsschutz.
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Re: 40 GdB + Merkzeichen „H“
15 März 2024 19:09mein Sohn (12) hat auch den GdB 40 (H) erhalten. Wenn ich das richtig verstehe, sollte man in Widerspruch gehen. Hat jemand Erfahrungen und könnte mir helfen beim Widerspruch formulieren? Wie sieht es beim Pflegegrad aus. Da haben wir 1 erhalten. Ist das ok oder sollte man da auch Widerspruch einlegen?
Danke und viele Grüße
Angie und Leo
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Re: 40 GdB + Merkzeichen „H“
17 März 2024 09:24wir haben nach Widerspruch erneut alles erläutern und dokumentieren müssen und siehe da, GdB 50 mit Merkzeichen H bekommen! Auf jeden Fall Widerspruch einreichen und sich am besten die Mühe machen, extra ein „Spritz“-Tagebuch anzufertigen. Unsere 3,5 jährige Tochter hat sein letztem Jahr DM und wird mit einer Pumpe und Sensor versorgt über CamApsFx.
Man muss denen einfach aufzeigen, wieviel „Arbeit“ es trotzdem macht, mit den ganzen Hypos in der Nacht und den Korrekturen usw.
LG Tina
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Re: 40 GdB + Merkzeichen „H“
27 Aug. 2024 00:22- Die Verwendung einer Insulinpumpe erfüllt ohne Zweifel das Kriterium eines erhöhten Therapieaufwandes vergleichbar mit der Gabe von mindestens vier Insulindosen und der selbständigen Variierung der Insulindosis in Abhängigkeit vom aktuellen Blutzucker.
- Eine Insulinpumpe gekoppelt mit einem Gewebszuckersensor unterstützt zwar das Diabetes-Management, bedeutet jedoch keinesfalls eine Verringerung des Therapieaufwandes.
- Es verbietet sich eine individuelle Betrachtung hinsichtlich der gravierenden Einschnitte in die Lebensqualität, da der Therapieaufwand für jeden Betroffenen gleich hoch ist.
Meinem (laienhaften) Rechtsverständnis nach, lässt das Urteil in seiner Gesamtheit keinen Spielraum für künftige Entscheidungen der Ämter: DT1 & Pumpe -> GdB >= 50 (freilich nur, solange nicht eine höhere Instanz abweichend urteilt)
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Re: 40 GdB + Merkzeichen „H“
27 Aug. 2024 11:02Der Punkt 3, das "gravierenden Einschnitte in die Lebensqualität" wäre der interessanter Punkt gewesen, da hat das Gericht, leider bei der Einleitung aufgehört, das es bei allen gleich hoch ist und nicht individuell betrachtet werden darf, äh, und wie gravierend und das bei allen gleich?
Was soll das für eine Aussage sein, so was von nichts sagend und hilft leider absolut keinen, da ohne Begründung.
Und da nur Sozialgericht bringt das Urteil eh kein weiter, so lang man die Argumente vom Anwalt nicht kennt, die er vorgebracht hat, schade.
Cheffchen
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Re: 40 GdB + Merkzeichen „H“
27 Aug. 2024 11:10Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
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Re: 40 GdB + Merkzeichen „H“
27 Aug. 2024 14:20Er ist einfach der Meinung und gut ist, das bin zumindest ich von anderen Urteilen, irgendwie anders gewohnt.
Am lustigsten, fand ich Abs28, Das Richter extra eine 14 Tägige Diabetes Schulung absolviert hat.
Dennoch ist seine Begründung Abs32 Satz2, die sich ausschliesslich auf das "gravierenden Einschnitte in die Lebensqualität" bezieht, ein echt dünnes Brett, wo es genügend Entscheidungen gibt, die genau das lapidare, hat Pumpe und deswegen gravierende, widersprechen.
Echt verwunderlich das Versorgungsamt das so hingenommen hat und da wirst kaum ein anderen Richter finden, der das auch so einfach sieht.
Abs32 schrieb: Durch die Verwendung der Insulinpumpe erfüllt der Kläger ohne Zweifel das Kriterium eines erhöhten Therapieaufwandes vergleichbar mit der Gabe von mindestens vier Insulindosen und der selbständigen Variierung der Insulindosis in Abhängigkeit vom aktuellen Blutzucker. Daneben erfährt er hierdurch auch gravierende Beeinträchtigungen in der Lebensführung.
Das wiederholt er im Abs34 Satz1 ja nochmal so beiläufig und der Satz2 ist ja das schärfste, das keine individuelle Betrachtung in frage kommt, wäre schön aber das widerspricht ja völlig der Gesetzgebung und das von ein einfachen Sozialgericht.
Abs34 schrieb: Nach Ansicht der Kammer verbietet sich hierbei auch eine individuelle Betrachtung
je öfter ich das lese, frage ich mich, was der Richter in der Schulung gesagt/gezeigt bekommen hat.
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