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Gleichstellung nach GdB 50

laujulka
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Gleichstellung nach GdB 50

27 Jan. 2011 15:00
#46061
LAura hat seit ihrer Diagnose GdB40 und Merkzeichen H.
Nun sagt mir ein Bekannter, dass man das auf GdB 50 gleichstellen kann.

HAt das von euch einer schon gemacht und wo beantrage ich das
Katharina mit Laura(1999) und Julian (2002)

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iffi27
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Re: Aw: Gleichstellung nach GdB 50

27 Jan. 2011 21:35
#46081
Hallo,

eine Gleichstellung kann man nur beantragen, wenn jemand in einem Arbeitsverhältnis steht. Das wird ja bei deiner Tochter noch nicht der Fall sein.

Ihr könntet allerdings eine Neufeststellung des GdB beantragen, dann werden neue Gutachten von den Diabetologen und anderen behandelnden Ärzten eingefordert und das Versorgungsamt stellt entsprechend einen neuen Bescheid aus. Wenn deine Tochter mehr als 4 Injektionen täglich benötigt und die Lebensqualität erheblich eingeschränkt ist, sollte sie 50% und H bekommen - zumindest bis sie 16 Jahre alt ist.

Allerdings bringen die 10 GdB nicht sonderlich viel, der hohe Steuerabzug ergibt sich aus dem "H", eventuell kann sie dann aber eine kostenlose Busfahrkarte bekommen - das hat sich bei unserem Sohn gelohnt, weil ich die Fahrkarte zur Schule bezahlen musste.

Liebe Grüße
Steffi

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Re: Aw: Gleichstellung nach GdB 50

28 Jan. 2011 08:37
#46083
Hallo,

wo man die Gleichstellung beantragen kann, das weiss ich leider auch nicht allerdings muss ich sagen, dass es mir überhaupt nicht wirkliche Vorteile gebracht hat, dass Markus 50 % und H bekommen hat :-( Als alleinerziehende Mutter kann ich weder von der Kfz-Steuer befreit werden noch habe ich sonst irgendeinen Steuervorteil. Die Busfahrkarte in die Schule habe ich schon mit dem Attest aus der diabetologischen Praxis vom LRA ersetzt bekommen. Hätte ich all das vorher gewusst oder hätte man mir dies bei Antragstellung gesagt, dann hätte ich mir das geschenkt mit dem Ausweis.

lg Tanja

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MarieR
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Re: Aw: Gleichstellung nach GdB 50

28 Jan. 2011 10:56
#46086
Ab 50% ist man SCHWERbehindert, vorher "nur" behindert.

Am besten, Ihr stellt einen erneuten, quasi erweiterten Antrag beim Versorgungsamt mit dem Hinweis auf die 50% aufgrund der neuen Beschlüsse zum Thema Diabetes und Schwerbehinderung. Da gab es auch ein paar interessante Artikel (nicht Threads) hier auf der Seiten.

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benni66
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Re: Aw: Gleichstellung nach GdB 50

15 Feb. 2011 10:26
#53061
Hallo Katharina, Caro ist im Jan. 2010 erkrankt. Im Feb. haben wir gleich im für Weimar zuständigem Amt (Gera) die Festellung GDB beantragt. Sie bekam 30 und H (toll, kann man das H ja auch super nutzen ohne Ausweis!) Also Widerspruch im Mai 2010 und letzten Samstag kam die Erhöhung auf 50 und H, aufgrund einer Gesetzesänderung und somit Neubewertung des Diabetes generell. Komisch nur, da andere 20 km weiter, bei anderem Versorgungsamt sofort die 50 hatten. Falls du nähere Angaben zur geänderten Richtlinie brauchst, melde dich. ich hab das jetzt nur nich bei der Hand. Schöne Grüße, Kerstin

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laujulka
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Re: Aw: Gleichstellung nach GdB 50

21 Mai 2011 08:18
#55663
heute kam der Bescheid:

Abgelehnt, weil der Gesundheitszustand unverändert geblieben ist(sehen die nciht wie die HB1 Werthe in die Höhe schießen?

Nun gut, wie kann ich am ABetsen einen Widerspruch einlegen und evtl. auf die Änderung im Gesetz hinweisen?

Habe schon ein paar Ideen, brauche aber nochmal Brainstorming
Katharina mit Laura(1999) und Julian (2002)

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Gottwalt
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Re: Aw: Gleichstellung nach GdB 50

21 Mai 2011 09:11
#55664
Um es kurz zu machen: in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen steht unter Punkt 15.1 Absatz 4 ganz eindeutig
  Die an Diabetes erkrankten Menschen, die eine Insulintherapie mit täglich mindestens vier Insulininjektionen durchführen, wobei die Insulindosis in Abhängigkeit vom aktuellen Blutzucker, der folgenden Mahlzeit und der körperlichen Belastung selbständig variiert werden muss, und durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt sind, erleiden auf Grund dieses Therapieaufwands eine ausgeprägte Teilhabebeeinträchtigung. Die Blutzuckerselbstmessungen und Insulindosen (beziehungsweise Insulingaben über die Insulinpumpe) müssen dokumentiert sein. Der GdS beträgt 50

Daraus folgt bei ICT quasi zwingend ein GdS von 50 und somit die Schwerbehinderung. Dies ist seit 2010 so, somit wird für eine Änderung des Bescheides keine Änderung des Zustandes benötigt.
Entscheidend für den GdS von 50 ist, daß zu jeder Mahlzeit gemessen und gespritzt werden muß, und daß die Insulindosis je nach Meßwert und Mahlzeit und sonstigen Kriterien (Bewegung, Wachstumsschub, Infekte etc.) angepaßt werden muß. Dies stellt eine erhebliche Beeinträchtigung dar und verursacht die Einstufung wie oben beschrieben.

Lieben Gruß

Gottwalt

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Gottwalt
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Re: Aw: Gleichstellung nach GdB 50

21 Mai 2011 09:17
#55665
Hallo Tanja,

weshalb solltest Du als alleinerziehende Mutter nicht von der KFZ-Steuer befreit werden können? Du mußt das Auto halt auf Deinen Sohn zulassen...

Daß das LRA die Busfahrkarte einfach ersetzt ist vorbildlich, aber die Ausnahme. Die Wertmarke ist ja aber weitreichender als die Busfahrkarte für die Schule. Sie gilt in aller Regel wenigstens für den gesamten öPNV des Landkreises, in vielen Fällen (so auch bei S...) sogar bundesweit.
Auch ist in vielen Fällen der Eintritt mit Ausweis erheblich ermäßigt bzw. durch das Merkzeichen "H" eine Begleitperson unentgeltlich. Ich darf auf diese Weise S... z. B. im Zoo und auf den Alsterschiffen begleiten, und selbst bei der Lufthansa war ich zum halben Preis Begleitperson ...

Lieben Gruß

Gottwalt

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roby
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Re: Aw: Gleichstellung nach GdB 50

21 Mai 2011 20:09
#55684
Hallo Gottwald,
würde gerne wissen, ob dein Sohn den Flug bei der Lufthansa frei hatte? Die Frage habe ich mir schon öfter gestellt. Reine Neugierde!

Vielen Dank für die Antwort!!
Petra

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Gottwalt
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Re: Aw: Gleichstellung nach GdB 50

22 Mai 2011 05:21
#55687
Hallo Petra,

nein, für S... gab es soweit ich erinnere 10% Rabatt, nicht mehr.

Lieben Gruß

Gottwalt

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