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Gleichstellung nach GdB 50





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29 Mai 2011 06:40 #55912 von
Hallo Gottwald,

ich wollte das Auto auf meinen Sohn zulassen, beim Finanzamt hat man mir gesagt, ich dürfe dann mit dem Fahrzeug aber keine Fahrten mehr zum Einkaufen, zur Arbeit oder sonst in irgendeiner Form für mich machen, da ich nur von der Steuer befreit werden kann, wenn ich nachweise, dass ich nur Fahrten für meinen Sohn mache und zwar AUSSCHLIEßLICH für ihn :-( Sie haben mir gesagt, ich solle mir "ein zweites Auto anschaffen, dass dann für die Fahrten für das Kind genutzt wird" sind die bekloppt?!? Ich kann mir ja kaum das eine Auto leisten wie sollte ich denn dann ein zweites finanzieren?

Wenn du eine Idee hast, wie ich das evtl. doch beantragen könnte, dann immer her damit :-)


lg Dank im Voraus, sg Tanja

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Gottwalt
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29 Mai 2011 08:10 #55918 von Gottwalt
Gottwalt antwortete auf Aw: Gleichstellung nach GdB 50
Hallo Tanja,

auf die Schnelle (dann wird es doch wieder ewig lang):

Das kannte ich ebenso. Bei S...s Bescheid hing ein Merkblatt des Versorgungsamtes an, das beinhaltete, daß eben sowohl die Wertmarke für die öffentlichen Verkehrsmittel als auch die Steuerbefreiung eines KFZ beantragt werden können. Also ging ich zum Finanzamt und fragte nach. Mir erklärte der Finanzbeamte folgendes:

Ob das KFZ nun auf ein behindertes Kind oder einen behinderten Erwachsenen zugelassen und steuerbefreit ist, darf keinen Unterschied machen. Beim Erwachsenen wäre es eine unangemessene Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten und der Verfügungsgewalt, wenn dieser das KFZ nicht verleihen dürfte. Denn bedenken müßte man ja, der eigentliche Sinn dieser Steuerbefreiung sei, eine Kompensation für die Zusatzlasten der Schwerbehinderung und Hilfsbedürftigkeit zu bieten. Das sei analog zum Merkzeichen "B": Auch dies verpflichtet ja nicht (mehr) dazu, immer eine Begleitperson mitzunehmen, vielmehr berechtigt es dazu, bei Bedarf.

Außerdem führte er aus: Es sei ja gar nicht zu differenzieren, für wen alles man nun einkauft, und ob man z. B. zur Arbeit mit dem Auto fährt, um bei Bedarf schnell bei der Schule sein zu können, usw. Also eine Differenzierung "für den Schwerbehinderten" oder "nicht für den Schwerbehinderten" sei meist gerade in der Eltern-Kind-Konstellation gar nicht möglich, deshalb gelte diese alte Regelung schon seit langem nicht mehr, da sie schlicht nicht praktizierbar sei und nur zu Unsicherheit und Rechtsstreit und Benachteiligung anstatt Kompensation von Benachteiligungen führe. Es würde sonst (jetzt kommt ein Originalzitat) "höchstens reiche alte Säcke bevorzugen, die ihren Zweitwagen steuerbefreien lassen. Das kann ja nicht der Sinn der Regelung sein".

Vielleicht kannst Du das so als Meinung des Hamburger Finanzamtes für Verkehrssteuern und Grundbesitz Hamburg vortragen und fragen, wie die das bei Euch sehen?

Lieben Gruß

Gottwalt
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laujulka
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29 Mai 2011 10:36 #55927 von laujulka
laujulka antwortete auf Aw: Gleichstellung nach GdB 50
Könnt ihr mir mal sagen wo genau der Gesetzestext zu der Glecihstellung steht?

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Gottwalt
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29 Mai 2011 10:40 #55928 von Gottwalt
Gottwalt antwortete auf Aw: Gleichstellung nach GdB 50
Das ist § 2 Nr. 3 SGB 9, wenn ich mich recht erinnere.

Lieben Gruß

Gottwalt

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Gottwalt
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29 Mai 2011 10:50 #55930 von Gottwalt
Gottwalt antwortete auf Aw: Gleichstellung nach GdB 50
Habe gerade nochmal mit dem Patenonkel unseres Jüngsten gesprochen (der ist u. a. Sozialmediziner) und er bestätigte, daß bei mehr als 4 Insulin-Injektionen täglich und angepaßter Insulindosis generell ein GdB von 50 anerkannt wird, siehe die schon zitierten versorgungsmedizinischen Grundsätze, zu laden beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, oder direkt hier vmg.vsbinfo.de/b/15.htm#15.1

Am besten druckst Du das aus

15.1 Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus)
Die an Diabetes erkrankten Menschen, deren Therapie regelhaft keine Hypoglykämie auslösen kann und die somit in der Lebensführung kaum beeinträchtigt sind, erleiden auch durch den Therapieaufwand keine Teilhabebeeinträchtigung, die die Feststellung eines GdS rechtfertigt. Der GdS beträgt 0
Die an Diabetes erkrankten Menschen, deren Therapie eine Hypoglykämie auslösen kann und die durch Einschnitte in der Lebensführung beeinträchtigt sind, erleiden durch den Therapieaufwand eine signifikante Teilhabebeeinträchtigung. Der GdS beträgt 20
Die an Diabetes erkrankten Menschen, deren Therapie eine Hypoglykämie auslösen kann, die mindestens einmal täglich eine dokumentierte Überprüfung des Blutzuckers selbst durchführen müssen und durch weitere Einschnitte in der Lebensführung beeinträchtigt sind, erleiden je nach Ausmaß des Therapieaufwands und der Güte der Stoffwechseleinstellung eine stärkere Teilhabebeeinträchtigung. Der GdS beträgt 30 - 40
Die an Diabetes erkrankten Menschen, die eine Insulintherapie mit täglich mindestens vier Insulininjektionen durchführen, wobei die Insulindosis in Abhängigkeit vom aktuellen Blutzucker, der folgenden Mahlzeit und der körperlichen Belastung selbständig variiert werden muss, und durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt sind, erleiden auf Grund dieses Therapieaufwands eine ausgeprägte Teilhabebeeinträchtigung. Die Blutzuckerselbstmessungen und Insulindosen (beziehungsweise Insulingaben über die Insulinpumpe) müssen dokumentiert sein. Der GdS beträgt 50

und markerst dick und fett den letzten Absatz, und verweist ausdrücklich nochmal auf die Zweite Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 14.07.2010 sowie die Dritte Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 17.12.2010.

Das sollte weiterhelfen!

Ansonsten gerne persönliche Nachricht an mich, dann gibts noch Nachschlag ...

Lieben Gruß und viel Erfolg

Gottwalt

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Gottwalt
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29 Mai 2011 10:56 #55931 von Gottwalt
Gottwalt antwortete auf Aw: Gleichstellung nach GdB 50
Und hier der direkte Link zur Zweiten Verordnung, in der diese Änderung direkt steht (Link führt direkt zum Bundesministerium für Arbeit und Soziales):
www.bmas.de/portal/47102/property=pdf/20...r__2__verordnung.pdf

Ausdrucken, dazu die Dokumentation über Blutzuckermessungen und Insulingaben beilegen, dann MÜSSEN sie GdS 50 anerkennen.
Ach ja, der Hba1c spielt dabei überhaupt keine Rolle ...

Lieben Gruß

Gottwalt

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01 Okt. 2011 09:05 #59256 von laujulka
laujulka antwortete auf Aw: Gleichstellung nach GdB 50
Ja, wir haben nun auch die Gleichstellung.

Hier steht, dass luara dann im NAhverkehr kostenlos fahren kann und KFZ Steuer befreit ist.

Habe mal nachgeschaut, KFZ Steuer frei ist wohl nur, wenn das Auto nur für FAhrten im Zusammenhang mit dem Kind genutzt wird?

Könnt ihr mich über alles mal aufklären?

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laujulka
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05 Okt. 2011 07:59 #59394 von laujulka
laujulka antwortete auf Aw: Gleichstellung nach GdB 50
Sagt mal. Bekommt man mit dem merkzeichen H nicht auch direkt das B eingetragen?

Schaue mal auf dem Ausweis wenn der da ist, aber ich meine das wäre so

Katharina mit Laura(1999) und Julian (2002)

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05 Okt. 2011 10:58 #59404 von Gottwalt
Gottwalt antwortete auf Aw: Gleichstellung nach GdB 50
Eigentlich würde das „H" automatisch ein „B" nach sich ziehen, außer bei Diabetikern ... Uns wurde dies wie folgt begründet: Diabetiker sind bis zu einem gewissen Alter (früher wurde in der Regel bis 16 angenommen, bei uns setzte das Versorgungsamt bis 10 an) nicht in der Lage, die Therapie ohne Assistenz durchzuführen, sind also in diesem Sinne über die altersgemäße Betreuungsnotwendigkeit hinaus bei Alltagsverrichtungen „hilflos", insbesondere beim Essen, und bei Hypos. Aber: In der Regel sind Diabetiker dadurch nicht eingeschränkt in der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, da sie dafür hinreichend stabil sind und nicht während der Nutzung essen müssen (in dem Sinne, daß nicht grundsätzliche Voraussetzung der Verkehrsmittelnutzung die Nahrungsaufnahme ist).

Zum Auto vielleicht noch: Wie ich schon öfters schrieb wurde uns erklärt, daß eine Nutzungseinschränkung den eigentlichen Sinn der Steuerbefreiung konterkarieren würde und außerdem im Zweifelsfall gar nicht geklärt werden könnte (Beispiel: man fährt mit dem Auto zur Arbeit, da man auf Abruf im Ernstfall in die Schule kommen muß, um das Kind zu überrnehmen). Uns teilte deshalb das Finanzamt Hamburg mit, daß auf diese Einschränkung schon lange verzichtet werde, zumindest vom Finanzamt Hamburg. Kläre das doch bei Euch mit Eurem zuständigen Finanzamt.

Lieben Gruß

Gottwalt

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05 Okt. 2011 11:06 #59405 von laujulka
laujulka antwortete auf Aw: Gleichstellung nach GdB 50
Danke.
Na Ämter machen das ja wie sie lustig sind. Aber mit dem Auto mache ich mich mal schlau.

Aber ist ja im Grunde so, wenn ich bei der Arbeit bin und etwas ist, muss ich hinfahren. Schaue mal was der Kreis Gütersloh sagt

Katharina mit Laura(1999) und Julian (2002)

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