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Nachricht vom Amt für Familie und Soziales





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11 Jan. 2011 11:28 #45554 von
Hallo Andrea,

wir sind aus Bayern :-) und Markus hat in seinem Bescheid 50 % bekommen zusammen mit H, keine Ahnung ob das von Bundesland zu Bundesland verschieden ist. Fakt ist jedenfalls, dass das Finanzamt sich quer stellt wegen der Kfz-Steuerbefreiung aber ich stelle den Antrag trotzdem und lege einfach gegen die Ablehnung Widerspruch ein, dann sehe ich ja ob das durchgeht oder nicht.

lg Tanja

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anki
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11 Jan. 2011 18:07 #45567 von anki
Hallo!
Ich kann auch keine Vorteile nutzen und bin allein.Aber wir haben im November den Ausweiß bekommen mit 50%. müßte ich jetzt einen neuen Ausweiß beantragen?

@ Tanja : Warum sollten denn alleinerziehende Mütter auch Vorteile haben?
Mir hat man auch gesagt, dass ich Fahrtenbuch schreiben müßte, weil die Fahrten dann nur für das Kind sind.

Ich wohne in Mecklenburg/Vorpommern und muß gerade feststellen, dass es nicht nur bei uns so bescheiden abläuft :-)

LG Bianka

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MarieR
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11 Jan. 2011 19:17 #45570 von MarieR
Zum Thema Pkw:
man bekommt die Kfz-Steuer wirklich nur befreit, wenn man glaubhaft machen kann, dass das Fahrzeug zum allergrößten Teil zur Beförderung des schwerbehinderten Kindes genutzt wird. Wenn Ihr damit also auch zur Arbeit fahrt, dann zweifelt das Amt natürlich die Beförderung ein - bei Alleinerziehenden wohl leider noch schneller als bei Paaren, denn dann geht das Amt davon aus, dass ein Auto die "Familienkutsche" ist.
Und: je älter das Kind, umso selbständiger ist es auch und wenn es mit Bus, Bahn oder Fahrrad zur Schule fährt, dann muß man sich wohl die Frage gefallen lassen, wieviel Prozent tatsächlich zur Beförderung des Kindes gebraucht werden. In diesen Fällen muss bzw. müsste dann Fahrtenbuch geführt werden.

@anki: Du mußt keinen neuen Ausweis beantragen, denn ob 50 oder 60%, ist eigentlich egal.

Maja
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11 Jan. 2011 22:05 #45578 von
Hallo Maja,

danke für deine Antwort, dann sieht es wirklich eher schlecht aus für uns, naja, eigentlich ist es mir auch wurscht, die Steuer fürs Auto hab ich vorher auch bezahlt :-) ich fand nur die Argumentation so haarsträubend dämlich ;-) Und ein Fahrtenbuch möchte ich wirklich nicht führen, ist mir zu aufwendig :-(

lg Tanja

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OpaRüdiger
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31 Jan. 2011 11:31 #46163 von OpaRüdiger

Loona05 schrieb: Hallo Tanja!

Also ich war gerade heute morgen auf dem Versorgungsamt (lebe in Rheinland-Pfalz), und mir wurde mitgeteilt, dass Kinder (ich glaube unter 16) die mehr als 4 mal am Tag Insulin spritzen müssen, generell seit 1.1.11 60% Schwerbehinderung anerkannt bekommen. Dies sei seit diesem Jahr ganz neu. Hoffe natürlich dass das auch zutrifft, aber unsere Diabetologin hat das selbe zu uns gesagt und uns geraten auf jeden Fall einen Ausweis zu beantragen.
Hoffe ich konnte dir weiterhelfen!
LG, Andrea


Bin ganz neu Betroffener und wüßte gerne ob die Regelung mit den 60% auch Bundeseinheitlich gilt oder ob jedes Bundesland seine eigene Suppe kochen darf. Wie ist das mit einer Pumpe , die Bedarf auch der Einstellung etc. Gilt bei H automatisch eine Begleitperson (der kleine Mann wird erst in 2Mon. 4Jahre) oder muss die extra eingetragen werden. Mehr über uns in kürze in den Neuvorstellungen.
LG Rüdiger

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iffi27
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31 Jan. 2011 12:07 #46166 von iffi27
Hallo Rüdiger,

es handelt sich hierbei um bundesweite Richtlinien, nämlich um die Zweite Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung (2. VersMedVÄndV)
vom 14.07.2010 (Näheres steht unter: www.buzer.de/gesetz/9345/ ). Das heißt aber nicht, das euer zuständiges Versorgungsamt sich darauf einlässt, manchmal muss man auch Widerspruch unter Berufung auf diese Verordnung einlegen.

Die Merkmale G (= gehbehindert) , H (hilflos) und B (= Begleitung) werden separat zu den GdB vergeben. Unser Sohn hat mit 14 Jahren alle drei erhalten, manche bekommen nur das H, andere keine Merkmale.

Bei Kleinkindern ist es oft so, dass diese ja nie ohne Begleitung unterwegs sind und deswegen ein B oder H nicht eingetragen wird. Such ruhig mal hier in den Foren, es gab schon einige Threads dazu.

Ich drücke dir die Daumen, dass Ihr zu einer zufriedenstellenden Einstufung des Versorgungsamtes kommt. Steuerlich am interessantesten ist sicherlich das Merkmal "H", das allerdings bis höchstens zum 16. Lebensjahr vergeben wird.

Herzliche Grüße
Stefanie Siebelhoff

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